Vor Gericht: Die Schöne und der Mord (1)

Gericht Ein Weihnachtsengel aus Porzellan brachte einer alten Frau im Dezember 2011 den Tod. Jetzt begann der Prozess gegen die 33-jährige Tatjana S. - 1. Verhandlungstag

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Wenn der Vorsitzende Richter gar von „unserer Angeklagten“ spricht, dann muss diese schon etwas Besonderes sein. Tatjana S. ist zweifellos eine attraktive Frau. Ihre languide Schönheit appelliert an den Betrachter, weckt Emotionen, die anderen Angeklagten nicht zuteil werden. - Doch besteht (hoffentlich) kein Anlass sich um den Berufsstand in den schwarzen Roben Sorgen zu machen. Die Suche nach dem gerechten Urteil ist ein zutiefst bürokratischer Vorgang, der auf 1000 und mehr Seiten Aktenpapier akribisch dokumentiert wird und einer penibel eingehaltenen Verfahrensordnung folgt. Gleichzeitig haftet dem Gerichtssaal mit seiner spartanischen Ausstattung etwas Weihevolles an, dies ist der Ort, an dem die Macht des Gesetzes einen sichtbaren Ausdruck findet. Jedes Tötungsdelikt ist auf seine ganz eigene Weise grausam und setzt bei Angehörigen und in der Öffentlichkeit Schockwellen frei. Für die Tochter der alten Frau, die jemand blutig schlug, würgte und in die gefüllte Badewanne tauchte, ist die Angeklagte „ein Tier“. Doch gestanden hat Tatjana S. die Tat bisher nicht.

Landgericht Münster, kurz vor neun. Je schwerer der Tatvorwurf, desto kribbelnder die Spannung im Publikum bei Prozessauftakt. Saal A10 platzt aus allen Nähten. Eine resolute Justizangestellte verscheucht Zuschauer, die sich mangels freier Plätze auf dem Fußboden niedergelassen haben - das ist nicht erlaubt. Da die Betreffenden nicht weichen wollen, werden Ersatzstühle gebracht.

Der graubärtige Oberstaatsanwalt liest unbeeindruckt von dem Getümmel an seinem Tisch die Zeitung.

Zahlreiche Presseleute warten, die Kameras auf den noch leeren Stuhl der Angeklagten ausgerichtet.

Eine junge Dolmetscherin - Sprache Russisch - macht sich zum Einsatz bereit.

Die weißhaarige Dame, die sich den Weg durch die Menge bahnt, steuert den Platz der Verteidigung an.

Auch eine dunkel gekleidete Nebenklägerin, Tochter des Opfers, ist mit ihrem Anwalt erschienen und harrt mit abgewandtem Blick reglos der Dinge.

Endlich wird die Angeklagte vorgeführt und nur Augenblicke später zieht das Defilee der 2. Großen Strafkammer - 3 Berufsrichter und 2 Schöffinnen - in die Arena ein.

Die Zuschauer erheben sich. Kameras surren, Blitzlichter zucken.

Sie, um die es in der Verhandlung geht, lässt die Aufmerksamkeit über sich ergehen, versucht nicht sich zu verbergen - ohnehin müssen die Bilder vor Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden, so will es das Gesetz.

Die Zuschauer haben Zeit ihre Erscheinung zu studieren: Ein Gesicht so weich und feminin wie Milch und Honig, ein Typ wie die junge Jeanne Moreau, das kinnlange Haar blond gesträhnt, die Fingernägel lang und weiß, ein ferner Hauch des Mondänen umgibt die schlanke Gestalt.

Soviel Schönheit sollte vor Lebenslust vibrieren, nicht ihre besten Jahre vertrauern oder gar im Gefängnis verkümmern.

Über einer schwarzen Hose und einem schwarzen Shirt trägt sie ein beige-meliertes, kurzärmeliges Strickoberteil mit Zopfmuster und breitem Umschlagekragen, dazu schwarze, halbhohe Pumps mit einem weißen Streifen abgesetzt.

Ein Bild ohne Makel, ästhetische Sorgfalt bis in die Fingerspitzen hinein, wäre da nicht das kummervoll verzogene Gesicht und natürlich der Tatvorwurf, der schwer und drückend im Raume steht.

Die Fotografen ziehen ab, Ruhe kehrt ein, die Verhandlung beginnt.

Die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt:

Als erster Anklagepunkt wird Tatjana S. Diebstahl vorgeworfen: Sie soll bei einem Besuch des Jugendamtes in C. einer Mitarbeiterin die Geldbörse entwendet haben.

Doch dies erscheint als Petitesse verglichen mit dem Hauptvorwurf: Mord an der 85-jährigen Katharina B. - Der alten Frau, die nur noch 37 kg wog, wurden am 27.12.2011 in ihrer Wohnung in C. mit einem Weihnachtsengel über 30 Schläge auf den Kopf und in das Gesicht versetzt, das Opfer außerdem mit einem unbekannten Werkzeug - vielleicht ein Kabel, gewürgt und der Körper im Badezimmer mit dem Kopf in die gefüllte Wanne gestülpt. In dieser Stellung wurde sie gefunden, als ihre Tochter Lilli L., alarmiert durch den Hausmeister Alexander S. - dem Schwiegervater der Angeklagten, einen Tag später die Wohnung mit ihrem Schlüssel öffnete.

Motiv: Katharina B. hatte die Angewohnheit ihre Ersparnisse zu Hause aufzubewahren. Vermutlich störte oder überraschte sie die mutmaßliche Täterin bei dem Versuch sich diese Beute anzueignen, da Tatjana S. wegen ihrer Spielleidenschaft unter chronischem Geldmangel litt. Diese tötete dann das Opfer, um einer Entdeckung oder Anzeige zu entgehen. Ob tatsächlich Geld entwendet wurde, konnte nicht ermittelt werden.

Die Angeklagte erklärt sich zur Aussage bereit und will auch zu den Tatvorwürfen Stellung nehmen. Doch zunächst zu ihrer Biografie:

Sie stammt aus Kasachstan, die Mutter arbeitete bis zur Rente als Abteilungsleiterin in einer Fleischfabrik, Tatjana S. beschreibt sie als eher harte, strenge Frau und das Verhältnis zu ihr als wenig herzlich. Den Vater lernte sie wegen der frühen Scheidung der Eltern erst kurz vor seinem Tod kennen, zu diesem Zeitpunkt ist er obdachlos. Die Mutter heiratet ein zweites Mal; mit dem Stiefvater versteht sie sich gut; ein Stiefbruder wuchs mit ihr im gleichen Haushalt auf und verstarb früh, zu einem weiteren Bruder - er ist beim Sicherheitsdienst einer Bank beschäftigt, unterhält sie noch telefonischen Kontakt.

Sie besuchte die in Kasachstan übliche 10-jährige Einheitsschule, absolvierte eine Ausbildung als Bürokauffrau und kellnerte anschließend als Barkeeperin in einem Hotel, wo häufig Kongresse stattfanden und sie einschließlich Trinkgeld gut verdiente. Andere „Dienstleistungen“ bot sie nicht an, wie sie vor Gericht kategorisch betont, nebenbei betrieb sie ein Fernstudium Industriedesign.

Keine Bilderbuch-Kindheit und -Jugend also, aber auch keine, die übermäßige Härten aufweist.

Mit 17 lernte sie ihren ersten Mann kennen und ging eine Ehe ein, die nur wenige Jahre dauerte. Wegen seiner Drogensucht ließ sie sich scheiden.

In der Hotel-Disco traf sie Jewgenij oder Eugen, ihren zweiten und jetzigen Mann, sie heiraten 2002, Tochter Alina kommt zur Welt. Auch Eugen leidet zwischenzeitlich an Drogenproblemen. Die Übersiedlung nach Deutschland 2004 erfolgt auf sein Betreiben hin, es sei besser für die Tochter, argumentiert er, seine ganze Verwandtschaft lebt bereits in der neuen Heimat. Die ihre bleibt in Kasachstan zurück.

Deutschland ist für sie nicht das Paradies. Sie verbringt einige Monate im Übergangslager Friedland, besucht einen Sprachkurs und spricht die deutsche Sprache bald besser als ihr Mann - auch vor Gericht ist sie nur gelegentlich auf die Dolmetscherin angewiesen. Sie lassen sich in C. nieder, ganz in der Nähe von Eugens Eltern, 2005 wird Sohn Leon geboren; Eugen, der in seinem Beruf als Schweißer keine Arbeit findet, nimmt eine Stelle als Produktionshelfer in einer Bäckerei an. Sie bleibt eine Zeitlang zu Hause, dann folgen Putzstellen als Minijobs.

Zwischen ihr und ihrem Mann kommt es zu Spannungen. Sie glaubt, er sei untreu, habe Affären. Eine Bekannte spricht mit ihr darüber, er „schätze nicht die Weiblichkeit seiner Frau“, sagt diese, sie solle sich einen anderen Mann suchen. Diese Bekannte ist es auch, die sie zum Automatenspielen verleitet. Eines Tages, vielleicht aus Rache, Zorn, Enttäuschung, Langeweile nimmt Tatjana S. 500 Euro und geht in einen Spielsalon. Das Verhängnis nimmt seinen Lauf.

Bald hat die Spielleidenschaft sie fest im Griff. Rechnungen werden nicht mehr bezahlt, ihr Mann findet später die versteckten Belege und kann die Dinge nicht mehr ins Lot bringen - er meldet Privatinsolvenz an.

Kaum eine Person ihrer Bekanntschaft - ob Verwandte, Kollegen, Freundinnen, Freunde ihres Mannes, Angehörige karitativer Einrichtungen, bei der sie sich nicht Geld lieh, meistens kleinere Beträge von bis zu 100 oder 200 Euro, da die Betreffenden mehr nicht erübrigen konnten, doch erschwindelte sie gelegentlich auch größere Summen. Wenn es ging, zahlte sie zurück, um sich später erneut Geld zu leihen. In der Regel erfand sie Vorwände, manchmal haarsträubende Geschichten, um die Bereitschaft zum Borgen anzuregen, zum Beispiel die von dem Bruder, der gerade in Kasachstan tödlich verunglückt war und für dessen Beerdigung sie Geld benötigte. Als einmal jemand in Kasachstan anrief und nachfragte, löste dies bei ihren ahnungslosen Angehörigen heftiges Erschrecken aus.

Als all dies nicht mehr reichte um den Bedarf zu decken, begannen die Diebstähle, teils an den Arbeitsstellen, teils im privaten Bereich. Bekannte wunderten sich, dass nach Tatjanas Besuchen öfters Geld vermisst wurde. Es folgten im Oktober 2010 und im Mai 2011 zwei Verurteilungen durch das Amtsgericht C., die erste wurde zur Bewährung ausgesetzt, bei der zweiten ging sie in Haft, da sie die Geldstrafe nicht bezahlen konnte.

Inzwischen hat sie einschließlich der U-Haft fast ein Jahr hinter Gittern verbracht.

Einmal besuchte sie ihr Mann und brachte die Tochter mit. Danach schrieb er ihr in einem Brief, Knast wäre nicht gut für die Kinder und ließ sich nicht mehr blicken. Er habe eine Neue, sagt die Angeklagte, sie wisse es, weil eine bereits entlassene Mitinsassin der JVA für sie in der Wohnung gewesen sei, um Sachen zu holen. Dennoch liebe sie ihn noch immer, auch wenn er inzwischen die Scheidung anstrebe. Sie sagt aber auch: Er hat mein Leben zerstört, er hat mich kaputt gemacht. Auf die zehn Briefe, die sie ihm schrieb, kam keine Antwort mehr.

Manchmal werden ihre Augen feucht, während sie spricht, und ihre von Tränen geschwängerte Stimme nimmt den flehenden Klageton eines bedrängten Menschen an. Es wirkt anrührend, wenn sie darauf aufmerksam macht, wie lange sie ihre Kinder nicht gesehen hat.

Dann geht es um die Tatvorwürfe. Zunächst der Diebstahl.

Ja, sie hat es zugegeben, sagt Tatjana S., aber nein, doch nicht so. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes, die Bestohlene, habe ihr versprochen, keine Anzeige zu erstatten, wenn sie das Geld zurückbekommt. Und weil ihr niemand glaubt, wollte sie das Geld erstatten, nicht weil sie es wirklich genommen hat. Ja, sie hat gesagt, sie habe es genommen, aber nein, sie hat es nicht gestohlen, nein es war nicht so, die Bestohlene habe ihr doch versprochen …

Sie spricht eine Weile hin und her, verwirrt sich, ja sie hat es zugegeben, aber es war nicht so - nein, es war nicht so …

Der Vorsitzende Richter fragt: Was denn nun? Haben Sie das Geld gestohlen oder nicht?

Nein, kein Diebstahl. Sie hat das Geld nicht genommen ...

Dann der Mordvorwurf: Nein, auch das nicht. Sie hat das nicht gemacht, sie hat es nicht getan. Das Schreckliche wird nicht beim Namen genannt ...

Sie legt ihre Sicht oder ihre Version des Geschehens dar: Am 26.12.2011, also einen Tag vor dem Tod der Rentnerin, dem zweiten Weihnachtsfeiertag, hat sie die Schwiegereltern besucht und dabei ist ihr Katharina B. auf der Treppe begegnet. Die alte Frau habe Wäsche vom Dachboden geholt gehabt und sie hat ihr geholfen, hat den Korb in die Wohnung gebracht und ins Schlafzimmer gestellt. Das spätere Opfer bot ihr Bonbons für die Kinder an. Im Bad war sie nicht. Das sei alles ….

Oberstaatsanwalt und Vorsitzender Richter weisen auf DNA-Spuren hin, die an der Toten sichergestellt wurden, d.h. DNA-Spuren der Angeklagten wurden am Hals des Opfers und ihre Blutspuren in der Wohnung gefunden. Wie sollen die dahin gekommen sein, wenn es so war, wie sie behauptet.

Die Angeklagte wehrt ab: Frau B. sei auf der Treppe gefallen, sie habe sie festgehalten an der hellen Mütze, die die alte Frau immer trug, wenn sie außerhalb der Wohnung unterwegs war. Dadurch müssten die DNA-Spuren entstanden sein. Und was die Blutspuren angeht, sie hat sich bei der Hausarbeit an einer defekten Schublade des Gefrierschranks die Hand verletzt.

Wann ist das passiert?

Am 27.12., sie war wegen der Wunde nachmittags beim Arzt.

Aber die Begegnung mit Frau B. im Hausflur habe doch angeblich bereits am 26.12. stattgefunden, als es die Verletzung noch gar nicht gab.

Hatten Sie an diesem Tag vielleicht Nasenbluten?, fragt der Oberstaatsanwalt.

Ja ja, Nasenbluten, bestätigt Tatjana S. verwirrt.

Der Oberstaatsanwalt lächelt maliziös.

Und das blonde Haar in der Hand der Toten, ihr Haar, das habe das Opfer dann wohl einen ganzen Tag lang bis zum Tode in der Hand behalten, wendet der Anwalt der Nebenklägerin mit einem kaum verhohlenen Unterton von Ironie und Entrüstung ein.

Die Tochter der Verstorbenen murmelt: Du bist ein Tier ...

Der Oberstaatsanwalt versucht Tatjana S. ins Gewissen zu reden, sein Ton ist markig und durchdringend, man merkt, er beherrscht das Geschäft des Anklägers. Er spricht von erdrückenden Beweisen, die sie belasten, wie wäre es deshalb mit einem Geständnis, fordert er, nur jetzt könne dies noch strafmildernd gewertet werden, nicht wenn sie bereits durch die Beweisaufnahme als überführt gelten müsse.

Der Vorsitzende Richter will eine zusätzliche Brücke bauen: Es sei sicher schwer eine solche Tat zu gestehen, wenn man zwei Kinder hat, wirft er in Richtung der Angeklagten ein.

Tatjana S. wirkt unschlüssig, man ahnt, sie tastet nach dem richtigen Weg, der sichersten Strategie, um der Verstrickung, in der sie sich gefangen fühlt, zu entgehen. Einen Augenblick glaubt man, sie werde sich jetzt durchringen, werde jetzt zu sprechen beginnen, doch der Augenblick geht vorüber.

Es gibt eine Pause, in der die Angeklagte in sich gehen und sich mit ihrer Verteidigerin beraten soll.

Eine Viertelstunde später wird die Verhandlung in dem größeren Saal A23 fortgesetzt. Tatjana S. hat nichts zu sagen.

Die Mühlen der Justiz beginnen zu mahlen, die Beweisaufnahme beginnt.

Der erste Verhandlungstag ist wie immer der Rekonstruktion der Tat und des Leichenfundes sowie den Besonderheiten des Tatortes gewidmet, also hauptsächlich mit der Arbeit von Polizei und Rettungskräften, Spurensicherern und Ermittlern befasst.

Alexander S., der Schwiegervater der Angeklagten, der mit dem Opfer nachbarschaftlichen Kontakt pflegte und ihr hin und wieder bei kleineren Reparaturen half, zeigte sich als erster beunruhigt, als er die Zeitung und einen Werbeprospekt, den er der Rentnerin vor die Tür gelegt hatte, am nächsten Tag noch immer dort vorfand. Das war untypisch für sie, da sie sehr ordentlich war. Auch die Rollläden waren über Nacht nicht herunter gelassen worden. Er rief die Tochter Lilli L. an, erreichte jedoch zunächst nur deren Sohn Pawel. Kurz darauf traf Lilli L. selber ein und betrat im Beisein von Alexander S. und dessen Frau Lydia die Wohnung ihrer Mutter.

Zunächst stand die Möglichkeit eines Suizids im Raum. Katharina B., die 1995 aus Russland übersiedelte, hatte vor einigen Jahren ihren Mann verloren und sich seitdem zurückgezogen, sogar verschiedentlich den Wunsch geäußert, auch ihr eigenes Leben möge bald zu Ende gehen. Trotz Ermahnungen der beiden Töchter aß sie wenig und nahm stark ab. Andererseits galt sie als resolut und regelte konsequent ihr eigenes Leben, ohne sich von den Töchtern viel reinreden zu lassen.

Schon bald war klar, dass es sich um ein Verbrechen handeln musste. Im Schlafzimmer fanden sich größere Mengen Blutspuren und die Leiche wies starke Kopfverletzungen auf. Auf dem Boden lagen kleine Scherben und Splitter eines zertrümmerten Weihnachtsengels, der als Tatwerkzeug in Frage kam, die komplette Figur ließ sich jedoch nicht mehr zusammensetzen. Auch die Stellung, in der man die Tote im Badezimmer vorfand, erregte Befremden bzw. weckte Verdacht: Die Mütze, die sie beim Untertauchen noch aufgehabt haben musste, schwamm im Wasser und an den Füßen trug sie Straßenschuhe statt der sonst in der Wohnung benutzten Hausschuhe. Hatte sie also erst kurz vor ihrem Tod die Wohnung betreten?

Nacheinander berichten 9 Zeugen und Zeuginnen, wann und durch wen sie alarmiert wurden, wie sie den Tatort und welche Personen sie dort vorfanden, welche Spuren gesichert wurden, welche Feststellungen sie trafen und welche Erkenntnisse darauf beruhen - eine mühevolle Kleinarbeit. Man erfährt, dass das Kellerschloss des Hauses, in dem die Tat geschah, seit einiger Zeit defekt war und dass die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung der Toten 8.500 Euro Bargeld in drei verschiedenen Verstecken fand.

Am Richtertisch werden ausführlich Fotos des Tatortes von den Prozessbeteiligten besichtigt, auch die Angeklagte ist dabei, da sie zeigen soll, was sie bei dem von ihr erwähnten Besuch einen Tag vor der Tat angefasst und wo sie sich aufgehalten hat. Rechts und links eingerahmt von Anwältin und Dolmetscherin fügt sie sich fast harmonisch in das Gruppenbild ein, ganz vertieft in den Vorgang, die Plausibilität der eigenen Geschichte zu begründen.

Bevor sie nach Deutschland kam, sei sie ein lebensfroher Mensch gewesen, der viel gelacht, immer gute Laune und viele Freunde gehabt habe, soll sie dem Psychologischen Gutachter anvertraut haben.

Noch ist sie keine verurteilte Mörderin sondern nur die Angeklagte ...

Erster von sechs Verhandlungstagen. Fortsetzung folgt.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Christa Thien

Dr. phil., zugezogen in Leipzig. Themen: Arbeitswelt & Berufswege, Gesellschaftspolitik

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