Vor Gericht: Die Schöne und der Mord (3)

Gericht War Tatjana S. der glitzernden Automatenwelt verfallen? Litt sie an „Spielsucht“? Und wenn ja, wie wirkt sich dies im Prozess für sie aus. - 3. Verhandlungstag

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Als Tatjana S. hereingeführt wird, umarmen sich die drei Frauen in jener behutsam zeremoniellen Manier, wie man einen zerbrechlichen Gegenstand umfasst - zuerst wird die mütterlich blickende Anwältin, dann die sichtlich mitfühlende Dolmetscherin begrüßt - Wange drückt sich an Wange, das Signal einer verschworenen Gemeinschaft. Auch solche Vertraulichkeit sieht man vor Gericht selten. Sie, die Hauptperson, erscheint heute stilvoll lässig gekleidet in Jeanshose und Jeansjacke, ein weinroter Schal kunstvoll um den Hals geschlungen. Gleich darauf setzt die Verhandlungsroutine ein, weitere 14 Zeugen stehen auf dem Programm. Wie es um Tatjanas Spielleidenschaft bestellt war und wie dringend sie Geld brauchte, soll dieser Tag ans Licht bringen.

Ein weiterer Kripobeamter macht den Auftakt: Er wertete die Videoüberwachung der Spielothek aus, die Tatjana S. am 27.12.2011 besuchte - also dem Tag, an dem die Rentnerin starb, und rekonstruiert ihr mehrfaches Kommen und Gehen. Zuletzt registrierte die Kamera sie um 13.43 Uhr. Fotos der Aufzeichnung werden begutachtet. Ihnen ist zu entnehmen, dass sie zwischendurch die Kleidung wechselte, zuerst ein einfarbiges, später ein gestreiftes Oberteil trug. Nach ihrer Festnahme händigte sie der Polizei ein Shirt aus, von dem sie sagte, es wäre das, in dem man sie zuletzt sah, doch stellte sich alsbald heraus, dass die Streifen nicht mit denen auf der Aufzeichnung übereinstimmten. Wo dieses Shirt blieb, ist bis heute ungeklärt, es wurde bei der Durchsuchung der Wohnung nicht gefunden.

Heinz-Dieter R., 54 Jahre, ist Kunde in der Spielothek, die auch Tatjana S. zuletzt regelmäßig besuchte. Am 27.12.2011 spielten sie vormittags gewissermaßen Seite an Seite, ohne sich näher zu beachten. Man kennt sich flüchtig vom Augenschein in dieser anonymen Umgebung, vielleicht ergab sich mal ein Blickkontakt, und von der Aufsicht wusste er ihren Vornamen.

Er lieh ihr kein Geld und versuchte auch nicht ihre Bekanntschaft zumachen, sagt der Zeuge aus.

Sie ist nicht mein Typ ...

Das Publikum lacht.

Beruflich arbeitet er als Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma im Schichtdienst, sein Einkommen beträgt ca. 1.000 Euro netto im Monat. Meistens kommt er zweimal die Woche, er spielt zum Vergnügen und zum Zeitvertreib, aber nur mit Geld, das er übrig hat, so um die 50 oder mal 100 Euro im Monat, obwohl er weiß, dass er am Ende immer verliert. Dennoch spielt er in der Hoffnung, es könne irgendwann mal mit dem großen Reibach klappen.

Er erzählt von der den meisten Zuschauern unbekannten Welt der Spielparadiese:

Die Automaten nehmen nur Münzen, Scheine müssen gewechselt werden, eine Aufgabe, für die das Aufsichtspersonal zuständig ist. Die Angestellte der von ihm bevorzugten Spielothek führte sogar eine Art Kladde, in der sie den Vornamen des Spielenden und den eingewechselten Betrag notierte. Später, vor Verlassen der Videothek, wurde zurückgetauscht, was übrig blieb, damit die Kunden nicht Berge von Kleingeld mitschleppen mussten.

Auch diese Zahlen notierte die Aufsicht, so dass sich aus der Differenz zwischen beiden Gewinne bzw. Verluste grob errechnen lassen.

Wissen Sie, wieviel Sie im Laufe der Zeit ungefähr verspielt haben?, fragt der Vorsitzende Richter die Angeklagte.

Sie weiß es nicht, aber es können über die Jahre nicht mehr als einige Tausender gewesen sein.

Anhand der Zahlen über den Umtausch von Papier- in Münzgeld und zurück haben die Ermittler für den Zeitraum vom 25.11. bis 28.12.2011 folgende Summen zusammengetragen:

Verlust: ca. 1.310 Euro.

Gewinn: ca. 185 Euro.

Daraus ergibt sich ein Minusbetrag von ca. 1.100 Euro für einen einzigen Monat.

Die Angeklagte will das nicht glauben und sagt, sie habe höchstens 20-40 Euro pro Tag verspielt. Das mag wohl so sein, denn das kommt, über den Daumen gepeilt, ziemlich genau auf dasselbe raus.

Franziska N., 27 Jahre alt, ist Angestellte einer anderen Spielhalle in C., die Tatjana S. zeitweilig besuchte. Da ihr Mann von ihrem „Laster“ nichts wissen sollte, bevorzugte sie die Morgenstunden und hatte auch die Zeugin gebeten, falls er vorbei käme, um nach ihr zu fragen, sollte sie ihm nichts verraten.

Kam sie in die Spielothek, hatte sie manchmal 50- oder 100-Euro Scheine dabei, berichtet die Zeugin, begab sich jedoch sofort direkt zu den Automaten, ohne das Aushändigen der Münzen abzuwarten, d.h. sie warf der Aufsicht quasi im Vorübereilen die Scheine hin und begann mit noch vorhandenem Kleingeld zu spielen, als könne sie es kaum erwarten, bevor ihr die Angestellte das Geld zu ihrem jeweiligen Standplatz nachbrachte. Manchmal spielte sie an mehreren Automaten gleichzeitig.

In letzter Zeit kam sie nicht mehr, fährt Franziska N. fort. Stattdessen fragten Kunden nach ihr, weil sie Geld von ihnen geliehen hatte. Sie sei eine attraktive Frau und es falle ihr leicht Geld zu borgen. Namen wisse sie aber nicht.

Die Angeklagte reagiert fast entrüstet auf diese Einlassung der Zeugin und widerspricht mit gerunzelter Stirn: Welche Männer?

Auch die Verteidigerin hakt ein: Das seien unbewiesene Behauptungen ...

Der Vorsitzende Richter sucht nach einer entschärfenden Formulierung: Sie hatten den Eindruck, Frau S. habe mit den Waffen der Frau gekämpft, um Kredit zu bekommen?

Das hat sie, bekräftigt die Zeugin ihre Sichtweise.

Claudia B., 43 Jahre, ist Filialleiterin eines Spielsalons und auch in ihrem „Casino“ war Tatjana S. ein wohlbekannter Gast. Sie kam intervallmäßig, und wenn sie kam, dann jeden Tag ein- oder zweimal, an vier oder fünf Tagen in der Woche, lautet die Einschätzung der Zeugin. Allerdings sei sie letztes Jahr fast sechs oder sogar acht Monate lang “abstinent“ gewesen, d.h. während dieser Zeit spielte sie nicht, kam aber trotzdem gelegentlich zu einem Kaffee, den es in der Spielothek umsonst gibt, und einem kleinen Gespräch vorbei.

Sie erzählte, sie hätte die Spielprobleme im Griff, sie war stolz darauf, habe geradezu euphorisch gewirkt.

Ihr selber fiel in dieser Zeit auf, dass Tatjana S. stark abgenommen hatte.

Ich habe sie gemocht, sie wirkte immer freundlich, ausgeglichen und gebildet, auch wenn die Gespräche letztlich nur oberflächlich waren, sagt Claudia B.

Die Angeklagte begleitet diese Worte mit einem fast unmerklichen Nicken des Kopfes, als ob es ihr gut täte, endlich etwas Positives über sich zu hören.

Nein, es sei von Seiten der Geschäftsleitung nicht erwünscht, dass Gäste sich untereinander anpumpen würden, erläutert die Filialleiterin weiter, das schaffe nur böses Blut. Auch sie hörte davon, dass Tatjana S. gegen diese Regel verstieß.

Und ja, sie habe auch gehört, dass männliche Gäste berichteten, man könne für 30 Euro mit Tatjana schlafen, aber geredet werde viel.

Die Zeugin lacht in einem Anfall von Heiterkeit.

Genaues weiß sie natürlich nicht und kann die Betreffenden nicht namentlich benennen. Ohnehin sind auch ihr nur die Vornamen der Gäste bekannt.

Der Vorsitzende Richter fragt: Ging es um Prostitution?

Nein, davon weiß sie nichts …

Schwester Paula W., 54 Jahre alt, Pastoralreferentin und Ordensfrau in dunkler Tracht, findet sich im Kreis derer wieder, die Gutes tun wollten und sich im Nachhinein womöglich ihre Leichtgläubigkeit im Umgang mit Tatjana S. vorwerfen lassen müssen. Sie ist Mitglied eines Gremiums einer karitativen Einrichtung, das darüber entscheidet, welchen Bedürftigen mit einem kleinen Darlehen aus Mitteln der Kirche geholfen werden kann. Aufgrund eines Tipps von der Schulleiterin ihrer Tochter Alina fand Tatjana S. den Weg zu diesem Kreis und erbat dort im November 2011 einen Betrag von 800 Euro, den sie als Nothilfe für die „Kosten der Beerdigung ihres gerade verstorbenen Bruders in Kasachstan“ ausgab und der ihr, offenbar wegen ihrer Überzeugungskraft als leidende Angehörige, auch problemlos gewährt wurde. Schwester Paula selber erfuhr erst in der Januar-Sitzung des Gremiums von dem Darlehn und ahnte gleich Böses, da sie wegen eines andern Vorfalls bereits äußerst unangenehme Erinnerungen mit Tatjana S. verband. Die Zeugin berichtet:

Zu ihren Schützlingen in der Pfarrei zählt eine krebskranke Frau, deren Sohn vor einiger Zeit wegen Drogenproblemen kurz auf die schiefe Bahn geriet, sich eines Besseren besann und ein neues Leben in einer anderen Stadt begann. Für Mietkaution usw. benötigte er im April 2011 ein gewisses Startgeld, das die Mutter, die sehr an ihm hing, vorzustrecken versprach. Nun traf es sich, dass diese selber gerade über Ostern mit ihren zwei anderen Kindern in Urlaub fuhr und da die Angelegenheit drängte, erlaubte sie dem Sohn, in ihrer Abwesenheit das in einem Briefumschlag unter einer Decke auf dem Sofa deponierte Geld aus der Wohnung zu holen. Weiß der Kuckuck, welchen Grund es gab, die 350 Euro nicht einfach zu überweisen, man traf jedenfalls das obige Arrangement, und die Frau reiste mit ihren Kindern ab.

Für die Zeit ihrer Abwesenheit hatte sich eine Bekannte, die sie aus dem Umfeld des kirchlichen Kindergartens flüchtig kannte, erboten, die Blumen in der Wohnung zu gießen - Tatjana S. Diese händigte dem Sohn den Schlüssel zur Wohnung aus und folgte ihm später dorthin, wo sie ihn nach dem Geld suchend vorfand.

Vergeblich suchend vorfand, um genau zu sein, denn das Geld war verschwunden.

Daraufhin beschuldigte Tatjana S. den jungen Mann vehement dieses Geld gestohlen zu haben, und ihr Mann Eugen warf den Überrumpelten, der zunächst nicht weichen wollte, aus der mütterlichen Wohnung hinaus. Als schließlich auch noch eine Polizeistreife auf dem Plan erschien - obwohl Tatjana S. später bestritt, diese gerufen zu haben, bauschte sich die Situation immer mehr auf, und der junge Mann, schon halb in Panik, man könne ihm womöglich nicht glauben, rief Schwester Paula, die er als Stütze seiner Mutter kannte, zu Hilfe. Dank dieser Intervention ließ sich zwar zügig aufklären, dass er ein Anrecht auf das Geld gehabt hätte, doch das Geld selber tauchte nie wieder auf.

Kurz Zeit später erfuhr Schwester Paula durch zufällige Gespräche in ihrer Umgebung auch, dass in dem kirchlichen Kindergarten, in dem Tatjana S. putzte, ebenfalls mehrfach Geld abhanden gekommen war und diese schließlich sogar auf frischer Tat ertappt wurde.

Inzwischen verzichtete die Kirche auf die Rückzahlung der geliehenen 800 Euro.

Hatten Sie keine Skrupel, Ihren Bruder sterben zu lassen?, wirft der Oberstaatsanwalt ironisch ein.

Wofür brauchten Sie das Geld, zum Spielen?, will der Vorsitzende Richter wissen

Nein, sie musste es abgeben, an eine Bekannte, antwortet die Angeklagte vage.

Name, Adresse?

Jürgen ist Nachbar, von ihm hat sie sich Geld geliehen, er wollte es zurück …

Also keine Frau sondern ein Mann?

Es folgt ein verworrenes Gestammel, das keinen Sinn macht.

Nach den Diebstählen im Kindergarten befragt, bestreitet Tatjana S. sofort diese begangen zu haben: Nein, sie hat dort nichts gestohlen …

Der Anwalt der Nebenklägerinnen reagiert ungehalten: Warum sollten all diese Leute lügen?

Sergej F., 32 Jahre alt, von Beruf Kraftfahrer, bewegte sich im gleichen Milieu wie Tatjana S., und immerhin ging die Beziehung so weit, dass sie ihre Telefonnummern wechselseitig speicherten. Ein kurzer, stämmiger Mann kommt herein, ein etwas prolliger Typ mit Windjacke, dunkler Trainingshose und Baseballkappe bekleidet, der sich als erstes eine schroffe Ermahnung des Oberstaatsanwaltes einfängt:

Mütze ab!

Dieser Aufforderung kann der Angesprochene kaum widerstehen.

Auf dem Zeugenstuhl lümmelnd bestätigt er sodann in betont gelangweilter Manier, dass er Tatjana aus verschiedenen Spielsalons kannte und man ab und zu miteinander sprach - aber nein, kein Verhältnis hatte. Er hat ihr mal 50 Euro geliehen, damals kam sie zu ihm nach Hause, und dann holten sie gemeinsam das Geld vom Bankautomaten. Nein, das Geld bekam er nicht zurück, es war ein Geschenk.

Der Vorsitzende Richter: War es Geld gegen Liebe?

Nein, war es nicht. Ursprünglich wollte er das Geld zurück, aber jetzt hat er es abgeschrieben.

Hat er sich auch mal Geld von ihr geliehen?

Ja, einmal lieh sie ihm 150 Euro, die er später zurückbezahlte.

Die Verteidigerin ergänzt: Er hat im April 2011 Privatinsolvenz angemeldet, dafür hat ihm die Angeklagte Geld geliehen.

Das stimmt. Er war eine Zeitlang selbstständig. Mit einem Lieferservice und Paketdienst. Lief aber nicht.

Am 27.12.2011 versuchte er Tatjana S. morgens im Spielsalon zu erreichen und gegen 18 Uhr rief sie bei ihm an. Worum ging es?

Der Zeuge zuckt die Achseln: Davon weiß er nichts.

Der Vorsitzender Richter hält ihm den Eintrag aus dem Telefonregister der Angeklagten mit der Telefonnummer vor.

Das ist die Nummer seines Bruders, und sein Bruder kannte Tatjana überhaupt nicht …

Der Vorsitzende Richter zeigt eine Spur von Ungeduld und zitiert: Sie habe ihn über Weihnachten zu erreichen versucht, sie wollte fragen, ob er Geld für sie hat. - Ab und zu gibt er mir was, was ich nicht zurückzahlen muss.

So steht es im Protokoll der früheren Beschuldigtenvernehmung der Angeklagten.

Der Zeuge antwortet lustlos: Nur kleines Geld, mal 10 oder 20 Euro.

Der Vorsitzende Richter: Eine Gegenleistung?

Der Zeuge: Nein …

Helmut A., 64 Jahre, ein gepflegter Trenchcoat-Träger im Vorruhestand, breitet noch einmal sein gestörtes nachbarschaftliches Verhältnis zu Katharina B., dem Opfer aus, weil diese mit den Türen knallte, ungenehmigt Bilder im Hausflur aufhing und ungebeten Prospekte aus einer Zeitungsbox neben dem Eingang entsorgte, obwohl sich zwischen der Werbung gelegentlich an ihn gerichtete Briefsendungen verbargen.

Sie hasste Prospekte und warf sofort alles weg, trägt der Zeuge mit leidender Stimme vor.

Anhand akribischer Eintragungen in seinem Tagesplaner kann er mit Gewissheit sagen, dass - als er am 27.12 2011 gegen 16.30 Uhr aus der Stadtbibliothek zurückkehrte, vor ihrer Tür jemand jene Prospekte deponiert hatte, die auch am nächsten Tag noch dort lagen, eine Beobachtung, die er als ungewöhnlich registrierte.

Er bestätigt auch, dass in der Nachbarschaft jeder wusste, dass Frau B. Geld in der Wohnung aufbewahrte - sie habe geprahlt, ich bin reich, habe viel Geld zu Hause, gibt der Zeuge Auskunft.

Dr. Andreas N. - von der Angeklagten von der Schweigepflicht entbunden - trägt ein weiteres Mosaikstückchen bei. In seiner Praxis wurde am 27.12.2011 die Versichertenkarte von Tatjana S. um genau 15.59 Uhr eingelesen. Sie hatte eine frische, mit Mull oder einem Taschentuch abgedeckte Schnittverletzung an der Hand, die so tief war, dass sie genäht werden musste. Auch ihm sagte sie, sie habe sich diese am Kühlschrank zugezogen, so der Arzt.

Birgit E., 46 Jahre, ist als Dipl.-Sozialarbeiterin beim Jugendamt in L. beschäftigt, eine weitere Geschädigte, die eine leicht kuriose Diebstahlsgeschichte beisteuert. Sie bemerkte den Verlust ihres Portemonnaies nach einem Besuch von Tatjana S. in ihrem Dienstzimmer, das sie zwischendurch kurz verließ. Da die Börse neben 165 Euro Bargeld ihre sämtlichen Papiere - vom Führerschein bis zur Kreditkarte - enthielt, wollte sie sich nicht mit einer Anzeige begnügen und nahm die Spur ihrer Besucherin auf, die sie zunächst allerdings nicht einmal namentlich kannte. Sie stellte sie schließlich vor dem Haus einer Bekannten zur Rede und verlangte ihr Eigentum zurück.

Tatjana S. stritt zunächst alle Vorwürfe ab, zeigte sich jedoch beunruhigt, wie die Zeugin sie gefunden hätte und fragte, ob diese oben im Haus gewesen wäre.

Als Birgit E. daraufhin ankündigte, sie werde jetzt zur Polizei gehen und sich in Bewegung setzte, geriet Tatjana S. ganz außer sich und flehte sie mit den Worten an: Nein, lassen Sie das. Geben Sie mir Zeit .... Dabei hielt sie die Zeugin an den Oberarmen so fest, dass es dieser unheimlich wurde und sie froh war, dass man sich im Freien befand. Dann behauptete Tatjana S., sie habe das Portemonnaie in den Fluss geworfen und stieg, um der Sozialarbeiterin die Stelle zu zeigen, mit den Füßen ins Wasser hinein, woraufhin diese sie von weiteren Exkursionen abhielt.

Später suchte sie gemeinsam mit ihrem Vorgesetzten Tatjana S. in deren Wohnung auf, um ein Gespräch zu führen. Die Beschuldigte versprach den Schaden wiedergutzumachen und die beiden Besucher drängten sie, sie möge sich der Polizei stellen. Geld und Papiere blieben verschollen.

War es so, dass Sie die Börse entwendet haben?, fragt der Vorsitzende Richter.

Nein, antwortet die Angeklagte, sie hatte Angst, deshalb wollte sie das Geld ersetzen. Sie wartete vor der Tür, als die Sozialarbeiterin das Büro verließ.

Sie hatten Angst, dass bei einem neuen Diebstahl Ihre Bewährung widerrufen wird, hält der Oberstaatsanwalt ihr mit schneidender Stimme vor.

Tatjana S. kam zum Jugendamt, weil sie der Behörde eine Frau Svetlana M. - eine Freundin von ihr, wegen Kindeswohlgefährdung melden wollte. War an den Vorwürfen denn überhaupt was dran, fragt der Vorsitzende Richter.

Doch ja, sagt die Zeugin, diese Vorwürfe waren berechtigt …

Der nächste Zeuge ist ein Beamter der Kriminaltechnik, der Wohnung und Auto der Angeklagten auf blutverdächtige Beweismittel hin untersuchte und auch den Kühlschrank begutachtete, an dem tatsächlich eine Beschädigung festgestellt wurde. Weitere Fotos werden besichtigt.

Ihm folgt Valentina W., 25 Jahre alt, eine Freundin der Angeklagten, mit der sie am 27.12. 2011 gegen 18.15 Uhr telefonierte. D.h. Tatjana rief an, um nach Eugen zu fragen - der gerade den damaligen Freund und heutigen Ehemann der Zeugin besuchte, und bei dieser Gelegenheit erwähnte sie auch, sie habe sich die Hand am Kühlschrank verletzt. Die Zeugin selber arbeitet als Kassiererin und war zu dieser Zeit noch im Dienst.

Sie und Tatjana kannten sich, seit beide nach der Übersiedlung aus Kasachstan 2005 eine Zeitlang dieselbe Notunterkunft teilten, seit 2010 hatte sich ein näherer Kontakt entwickelt.

Valentina W. beschreibt die Angeklagte als gute Gastgeberin, man habe öfters telefoniert und über Kinder und kleine Probleme gesprochen. Dass diese spielte, hörte sie von Bekannten, Tatjana habe dies ihr gegenüber aber immer bestritten.

Auch von ihr lieh sich die Angeklagte Geld, 1.200 Euro, die sie für die Beseitigung von Schäden eines Autounfalls benötigte - jedenfalls lautete so die Geschichte, die sie der Freundin auftischte. Nach dieser Darstellung hatte sie beim Zurücksetzen an einer Tankstelle ein anderes Auto angefahren, wollte jedoch, um Stress mit der Polizei und ihrem Mann zu vermeiden, die Sache diskret regeln.

Tatjana habe damals sehr stark geweint, erzählt die Zeugin.

Ihr eigener Partner sei allerdings sehr ärgerlich gewesen wegen des geliehenen Geldes, da sie für eine gemeinsame Wohnung sparten, und drängte auf Rückzahlung. Die ließ zunächst auf sich warten. Schließlich zahlte Tatjana 200 Euro an und nach Ablauf von anderthalb Jahre folgte, mit Unterstützung von Eugen, der Rest.

Auf Nachfrage besteht die Angeklagte darauf, den Unfall habe es wirklich gegeben und das Geld wurde nicht zum Spielen verbraucht.

Der Oberstaatsanwalt fragt: Wer war der Unfallgegner?

Das weiß sie nicht mehr.

Wo wurde das Auto repariert?

Das weiß sie nicht mehr.

Eine Quittung, irgendwas Schriftliches?

Hat sie nicht. Sie hat dem Unfallgegner ihren Führerschein da gelassen und bekam ihn zurück, als sie später das Geld brachte. Seine Personalien kennt sie nicht.

Der Oberstaatsanwalt schüttelt den Kopf, der Anwalt der Nebenklage echauffiert sich. Ein Seufzen geht durch die Zuschauerreihen.

Dennis W., 29 Jahre alt, als technischer Produktionshelfer beschäftigt und Ehemann von Valentina W., bestätigt, dass Eugen S. ihn am 27.12.2011 am Spätnachmittag besuchte.

Wir haben gefeiert, nur so - sagt der Zeuge und fährt mit einem halben Lachen fort: Wir haben zwei Flaschen Wodka getrunken …

Dann rief Tatjana an und wollte wissen, ob Eugen bei ihm ist.

Warum sie das wissen wollte?

Das weiß er nicht …

Nach den Eheproblemen von Eugen S. befragt, sagt er mit einer Spur von Verlegenheit: Er selber hat keine Fragen gestellt. Das ist nicht seine Art. Wenn jemand ihm etwas sagen will, ist er bereit, aber von sich aus fragt er nicht ….

Auch Maria Sch., 33 Jahre, selbständige Nageldesignerin, telefonierte mit der Angeklagten am 27.12 2011, allerdings bereits morgens gegen 9 Uhr. Worum es ging, weiß sie nicht mehr genau, aber es handelte sich wohl um die Änderung einer Terminvereinbarung. Die Angeklagte war Kundin bei ihr, ließ sich regelmäßig alle 4 Wochen die Nägel machen, eine Behandlung, die ca. 2 Stunden dauert und 30 Euro kostet. Man sprach über Kinder, Küche, Putzen und andere Frauenthemen. Von der Spielsucht wusste sie nichts und es gab auch keinen privaten Kontakt.

Tatjana war immer super gelaunt, super geschminkt, ja, sie war eine perfekte Frau, sagt die Zeugin aus.

Am nächsten Tag, dem 28.12.2011, fand um 9 Uhr der vereinbarte Termin statt. Sie hatte eine verletzte Hand, trug aber keinen Verband.

Die letzte Zeugin ist Svetlana M., 35 Jahre alt, jene Freundin der Angeklagten, wegen der sie beim Jugendamt vorsprach. Die beiden Frauen lernten sich im Sommer 2011 auf dem Spielplatz beim Kinderhüten kennen, bald lud man sich wechselseitig ins private Heim ein. Von den Diebstählen, die Tatjana beging, hörte sie irgendwann durch Bekannte, einmal lieh sie ihr Geld, 150 Euro, die sie angeblich für Schulsachen der Tochter Alina benötigte.

Tatjana sei eine „liebe, gute Mutter“ gewesen, betont Svetlana M.

Dass sie am 27.12.2011 Tatjana abends gegen halb acht anrief, hatte keinen besonderen Grund, sie tauschten Weihnachtsgrüße aus, sonst nichts.

Tatjana S. treten die Tränen in die Augen, während die Zeugin spricht.

Ich bin doch keine Mörderin, bricht es aus ihr heraus, als die Zeugin gegangen ist, während sie halb aufgelöst ihr Taschentuch um die Finger wringt.

Und die Diebstähle, was ist damit?

Ja, sie hat viel falsch gemacht und gespielt und Geld genommen von anderen und alles Mögliche, stammelt die Angeklagte verworren, aber dann, nein, sie hat doch nichts gestohlen …

Der Oberstaatsanwalt reagiert mit ätzender Schärfe: Ein Staatsanwalt könne nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden, belehrt er sie schroff, und deshalb sage er ihr noch einmal: Sie werden verurteilt. Ändern Sie Ihr Aussageverhalten!

Und auch der Vorsitzender Richter unternimmt einen letzten Versuch: Wenn sie die Diebstähle beging, weil sie an Spielsucht litt, könnte dies für die Würdigung ihres Falles von Bedeutung sein. - Sagen Sie etwas dazu.

Doch Tatjana S. verschließt sich diesen nüchternen Appellen mit jener Beharrlichkeit, mit der Unentschlossene alles Endgültige vermeiden. Und fast kann man sie verstehen, die Logik, der sie folgt. Solange sie leugnet, haftet ihr bei allen Zweifeln an ihren Beteuerungen doch die Aura des Geheimnisvollen, des Unergründlichen und Ambivalenten an. Bis heute zählen die Fälle Vera Brühne und Monika Weimar zu den großen Rätseln der Kriminalgeschichte. Es könnte ja sein … Und wer würde eine Schönheit wie sie restlos verdammen. - Auch Schönheit ist wie jede andere Gabe der Natur eine Verpflichtung und Erwartung an das Leben zugleich, und es ist fast tragisch für sie, dass sie daraus so wenig machen kann.

Ein Geständnis würde all dies vernichten und es bliebe von ihr nur die profane Mörderin übrig ...

Fortsetzung mit Urteilsverkündung in Kürze.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Christa Thien

Dr. phil., zugezogen in Leipzig. Themen: Arbeitswelt & Berufswege, Gesellschaftspolitik

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