Reich der Freiheit

Geschichte Vor 100 Jahren durften Frauen das erste Mal wählen. Vorher mussten sie ihren politischen Anspruch verschleiern
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 10/2018

Was für eine Sensation: Am 12. November 1918, drei Tage nach dem Sieg der Novemberrevolution in Deutschland, führte der Rat der Volksbeauftragten mit einem „Aufruf an das deutsche Volk“ das Wahlrecht für Frauen ein: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystem für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“

Alle sechs Ratsmitglieder des obersten Revolutionsgremiums waren Sozialdemokraten. Als einzige Partei damals in Deutschland forderte die SPD schon seit 1891, dass Frauen an die Wahlurne treten dürften. Doch entsprechende Anträge der SPD-Fraktion fanden im Reichstag bis dah