Die antidemokratische Klausel im Koalitionsvertrag
Auf Seite 184, also ziemlich am Ende des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD, heißt es unter der Überschrift, Kooperation der Fraktionen: „Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“
Der Artikel 38 des Grundgesetzes lautet:
„(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Ist das der Beginn einer neuen Ära der Superdemokratie, nachdem Innenminister Friedrich schon ein neues Supergrundrecht Sicherheit erfunden hatte?
Letztlich misstraut die politische Klasse sogar ihren Mitgliedern so sehr, dass es solche, eher antidemokratische Klauseln in Koalitionsverträgen geben muss. - Leider stehen solche Formeln nicht nur auf dem Papier, sondern bestimmen das Verhalten der mächtigen Geschäftsführungen der jeweiligen Fraktionen. Das hat Auswirkungen!
Christoph Leusch
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