"Naturgesetze" der Medialisierung?

Leistungsschutz? Den Kampf um das Leistungsschutzrecht gewinnen die großen Verleger. Die Ökonomie siegt. Eingriffe in die Zitierfreiheit ermöglichen eine neue, stille Zensur.

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„Naturgesetze“ der Medialisierung?

Ich bin kein Kenner des Medienrechtes und auch kein sehr eifriger Verfolger der "Print-Online-Blog-Debatte". Ein neues Massen- Medium mit einfacherem Zugang, vielfältigen Dialogfunktionen und einer höheren Verteilung wird sich auf Dauer durchsetzen. Das Netz wächst, die Informationen darin auch, der Grad der Desinformation, wie die Zahl der Ablenkungen, selbstverständlich ebenso, vielleicht sogar noch schneller. - Kundige sprachen schon zu Zeiten der „unvollständigen“ Medialisierung, ab den späten 80er Jahren des letzten Jahrhunderts, von einem neu heraufziehenden, dieses Mal „scheinaufgeklärten“ Mittelalter II.

Mitblogger „Streifzug“ hat Recht, wenn er die Pläne für ein Leistungsschutzrecht im Verlegerinteresse scharf anprangert ( www.freitag.de/community/blogs/streifzug/die-geplante-vernichtung-der-blogger ). Er verweist auf gute Quellen.

Bisher steht allerdings kein ausgearbeiteter Gesetzentwurf der Regierung zur Begutachtung an. Allerdings dürfte schon jetzt klar sein, dass ein solcher Entwurf eine Verfassungsklage nach sich ziehen wird!

Historischer Rückblick: Eine Wurzel des Verlagsrechts

Einen kleinen, aber feinen Unterschied zur Situation der Pariser Februarrevolutionäre und ihrer Presse, wie Marx sie treffend beschreibt, -man kann den alten „Mohren“ ja nicht häufig genug zitieren-, gibt es schon. An diesem historischen Unterschied dürfte sich „Freitags-Mitkommunadin Magda“ gerieben haben (schrieb am 16.11.2009 um 09:48, Web, s.o.).

Damals waren die Zeitungs-Verleger meist auch Freunde und Partner, sogar Mitautoren der kritischen Öffentlichkeit, die sie dann publizierten oder es zumindest versuchten. Sogar die Drucker gehörten selbstverständlich dazu. Die Zensur richtete sich, wenn sie besonders böse sein wollte, gegen die namentlich gekennzeichneten Autoren. Ein Impressum musste daher, bei jeder Publikation, angeführt werden!

Wahre Fahndungsorgien wurden angestrengt, um Schreiber die anonym und unter Pseudonym arbeiteten zu enttarnen. Aber, selbst in den Zensurbehörden, z.B. in der nach den Karlsbader Beschlüssen 1819 zu Mainz arbeitenden Zensur des Deutschen Bundes, saßen Leute, die, wie der Dichter E. T. A. Hoffmann, die Zensur hintertrieben. - Wer einen kleinen Überblick erhalten möchte der gehe ins "Zensurmuseum", virtuell oder real ( www.deutsches-zensur-museum.de/cms/index.php?id=18 ).

Zensur im Unterschied zur modernen Verleger- bzw. Unternehmerkontrolle

Viel rabiater und ohne Erbarmen gingen die Staatsorgane jedoch gegen die Drucker- und Druckpressen selbst vor. Die Verschrottung der Pressen und umfängliche Zerstörungen der Werkstätten wurden exekutiert, langjährige Haftstrafen ausgesprochen und durch Vernichtung der gesamten Druckauflage in der gefürchteten Nachzensur, die wirtschaftlich prekäre Lage der Presse als wirksamer Hebel ausgenutzt, sie endgültig mundtot zu machen. Letztere Methode erwies sich als äußerst effektiver Ansatz, weil er Verleger und Drucker dazu brachte, zunehmend zur Selbstzensur zu schreiten, um den finanziellen Ruin ihrer Betriebe abzuwenden.

Der Staat stand dieser, häufig in Personalunion antretenden kleinen Gegnerschaft fast immer feindlich gegenüber, denn sie war mehrheitlich gegen ihn, oder aber, wie ultramontane Konservative und Monarchieanhänger, der festen Überzeugung, der Staat sei schon viel zu demokratisch, -damals nannte sich das noch „liberal“-, zu frei, zu modern und zu sehr der Sache des Aushandelns gewogen.

Diese Leute in ihrer Gesamtheit könnte man als eine Art mediale „Feinkosthändler“-Gesellschaft bezeichnen, die allerdings auch mit sehr einfachen Pamphleten und sonstigen scharfen, geistigen Aufgüssen aufwarten konnte. Die Finanziers und Händler hatten fast immer einen engen Bezug zu den Produkten die sie verkauften. Anders ausgedrückt, die „Feinkosthändler“ verkauften, was auch ihnen schmeckte, wovon sie überzeugt waren.

Schon etwas später tobte in der eigentlichen Blütezeit des Tageszeitungsjournalismus der Kampf zwischen ausgerichteten Verlagshäusern um Einfluß und Macht, die Ära der großen Zeitungstycoons war angebrochen. Die stellten sich nach ihrem Ermessen regierungstreu oder regierungsfeindlich auf, oder aber, die Redakteure und Journalisten arbeiteten in den Netzwerken der Parteipresse.

Diese Zeiten sind bei uns längst, nämlich spätestens seit dem Kriegsende 1945, in Nordamerika schon seit den Jahren vor dem ersten Weltkrieg, -so lange ist das schon her-, vorbei.

Seither herrschen Verleger- Eigner-Gruppen. -Die zwei Handvoll, die derzeit das Mainstream-Pressewesen bestimmen, sind heute Unternehmer und schöpfen Gewinne ab. Manche, um noch mehr Verlegermacht und ganze Medienverbünde zu errichten, mit denen eine Wertschöpfung auch aus kleinen Kaufbeträgen möglich wird, andere, weil sie damit politische Ambitionen verbinden, wieder andere aus einer Art Sammelleidenschaft für das eigene Firmenimperium. - Man leistet sich eine Zeitung, einen oder mehrere TV-Sender, so, wie sich ein Autokonzern einen Formel 1-Rennstall hält.

Die Kontrolle über das Netz, angestrebt, jedoch bisher nicht erreicht, soll nun den Penny-Market als Wertschöpfungsreservoir erschließen. Kleinvieh macht mehr Mist, das ist eine alte Händler- Binse, die schon die erfolgreichen Lebensmittel-Handelsketten bewiesen haben. - Die Aldi-Brüder wären nie reich geworden, hätten sie dieses Prinzip nicht erkannt und genutzt. Jetzt verkaufen sie auch Höherpreisiges in großer Zahl. Ohne den Vorlauf, den schon ausgebauten Vertrieb und die große Filialdichte, lohnte sich dieses Zusatz-Geschäft nicht. Es ist ein Spin-off aus etablierter Position.

Teilleistungen, in unserem Falle Informationen, Zugänge zu Webforen, Exklusivbereichen und sozialen Netzwerken, möglichst kleinteilig anzubieten und sich bezahlen zu lassen, bringt in Zukunft sicher mehr. Das ist mit neuen Techniken auch viel leichter umsetzbar, als früher, auf dem wimmelnden gedruckten Anzeigen- und Werbeblättermarkt. - Alle wissen das.

Tatsächlich bezahlen Medienkunden zunehmend für weniger Inhalt trotzdem viel mehr Geld, einfach weil sie dabei sein möchten, sich dem sozialen Sog nicht entziehen können. In der Zerlegung medialer Dienstleistungsfunktionen in immer kleinere Bezahleinheiten liegt daher die ökonomische Zukunft. Man könnte sagen, es komme kaufmännisch auf die durchgängige "Appletisierung" an. - Wer für Klingeltöne und Promipixel bezahlt, der zahlt auch für Einzelartikel und bezahlt sogar für auszugsweise Zitate, wenn seine Webpräsenz davon abhängt. - Kein anderer Gedanke liegt den Verlegerwünschen zugrunde.

„Leistungsschutzrecht“ - Euphemismus und Versuch einen Claim abzustecken

Ein Leistungsschutzrecht hätte nun eine völlig andere Dimension, denn hier geht es nicht nur um ein marktordnendes Recht, um Handelslizenzen und Zertifikate, um Alleinstellungsrechte zum Gelddrucken, um ein Privileg, sondern um einen Eingriff nahe an einem der höchsten Rechtsgüter, der Meinungs- und Informationsfreiheit. Ausführliche Zitate und sogar Linkverweise stünden zukünftig noch viel mehr unter dem Zustimmungsvorbehalt der Rechteinhaber. Das machte aus der Öffentlichkeit eine Scheinöffentlichkeit aus gnädiger Verlegershand. Das widerspricht dem Meinungsfreiheits- und dem, aus dem Grundgesetz abgeleiteten, Öffentlichkeitsprinzip.

Aus Artikel 5, Abs.1,Satz1 und 2 GG, in Verbindung mit Artikel §24 und §51 des Urheberschutzgesetzes ergibt sich, dass Zitate, sofern sie kenntlich gemacht wurden, sofern sie in einen eigenen Text eingebettet sind und der „Werkcharakter“ des eigenen Tuns erkennbar ist, insofern sie also nicht nur einfach gesammelt und eingestellt werden, einen hohen juristischen Schutz genießen. Damit sind auch Links abgedeckt, die als Belege für eine eigene Argumentation oder einen Sachverhalt, als Erläuterung benutzt werden. Presseorgane verfügen darüber hinaus auch noch über das Instrument des „Großzitats“. Man denke nur einmal an die Veröffentlichung des fast kompletten Klageerwiderungsschriftsatzes durch den „Spiegel“ im Falle Gysi, anläßlich des gegen ihn erhobenen Vorwurfs, er sei als Stasi-IM tätig gewesen.

Allerdings ist die laufende Rechtsprechung zur „Zitierfreiheit“ mittlerweile zu einer so umfangreichen und komplexen Rechtsmaterie ausgeweitet, dass mit ein und demselben Obersatz unterschiedliche Gerichte ganz unterschiedliche Urteile fällen! - Schon heute steht das „Pressezitat“, aber noch viel mehr das Zitat in privaten Blogs oder offenen Web-Foren unter erheblichem Druck. Auch für Foto- und Filmmaterial, sowie Tondokumente von Personen und privaten Orten oder Institutionen, sofern kein erhebliches öffentliches Interesse oder die zeitgeschichtliche Bedeutung der Person (sprich Prominenz) belegbar ist, gilt der Zustimmungsvorbehalt.


Jörg Lau und Giovanni Di Lorenzo als Lieblingslinks der rechten Szene- Mieser Szenenapplaus

Schon heute ist umstritten, ob ein Blogger auf seiner Favoritenliste einfach zu anderen Bloggern und Blogs verlinken darf, oder auf Institutionen oder Publikationen verweisen kann, ohne einen Sachzusammenhang als Beleg herzustellen.

In allen Fällen in denen er pauschal verlinkt, z.B. „meine Lieblingsblogs, meine Favoriten im Web, müsste die vernetzte Person oder Institution letztlich vorher gefragt werden. - Ellenlange juristische Auseinanderstzungen sind in Zukunft zu erwarten, wenn z.B. „PI“, ich halte es für ein rechtes Schmierenblog, auf die Seiten von Jörg Lau (ZEIT-Online) verlinkt, der zu ihren Hauptthemen gerne schreibt und bloggt, ohne auch nur einmal in deren Argumentekiste zu greifen. Oder wenn wohlwollend, als Reaktion auf Sarrazins Holzklotz-Interview, von einschlägigen Kreisen nun „Lettre“ als deutschnationale Lektüre mit der rechten Einstellung ausgelegt wird. Oder wenn ein DiLorenzo-Text zu Türken in Berlin, mit unbelegten Behauptungen zu deren Renten, nun als Beleg mit Link in rechten Kreisen zirkuliert.


Welche Interessen wirken?

Leider arbeiten Verleger und Regierungen derzeit parallel an der gleichen Idee. - Die Exekutive, weil sie weiß, wie sehr sie auf den Transmissionsriemen der öffentlich-rechtlichen Medien und die Verlagspresse angewiesen ist, wenn die kommenden, unausweichlichen Verteilungskämpfe anstehen. Da braucht man Verbündete, die die Meinung machen.

Die Verleger, weil ein Verlag der Ökonomie unterworfen ist und die rapide Änderung des Marktes durch die Technik und deren zunächst freie Nutzung, ein bisher nicht ausreichend bewirtschaftetes Vakuum im Web entstehen lies. Hier fehlt den Geschäftsführern derzeit noch der erwünschte Zugriff. Das ist klassische Ökonomielehre! Dass es allerdings Güter und Dienstleitungen geben sollte, die nicht allein nach dem Marktprinzip funktionieren können und dürfen, ist ein gerade erst wieder in Mode kommender Gedanke. Es lohnt sich, dazu die rechtliche Verankerung des Berufsjournalismus in Deutschland zu beachten.

Allerdings ist es übertrieben, wenn Leute die es viel besser wissen müssten, auch besser als die kleine deutsche Bloggerseele, Zeiträume von 50 Jahren ins Auge fassen:

http://bigthink.com/ideas/14984

oder

bigthink.com/clayshirky/clay-shirky-on-the-next-50-years-of-total-chaos.

Der Prognosehorizont was Dauer, Intensität und Ausgang des derzeitigen „Chaos“ um Rollen und das Verständnis angeht, dürfte etwa so weit sein, wie die Gutachten der Wirtschaftsweisen zur Konjunktur und die Analysen der Wahlforschung.

Die Stellung der Presseorgane und der Journalisten

Ziemlich einzigartig in Europa ist das deutsche Presse- und Medienrecht. Nicht nur wegen seiner ausufernden Normierungs- und Regelungswut, dem schier unendlichen Urteils-Strom der „ständigen“ Rechtsprechungspraxis, sondern auch, weil aus dem GG abgleitet, den Presseorganen und den verantwortlich tätigen Journalisten besondere Pflichten, aber auch besondere Rechte erwachsen. Die Pflichten sind ausdrücklich nicht nur zivilrechtlich oder strafrechtlich verankert, sondern finden sich im Medien- und Presserecht, das ein spezielles Organrecht ist. Dies hätte, erinnerten sich die professionelle Journalisten und ihre Verleger öfter daran, nicht nur mehr Selbstachtung und Standesehre zur Folge, sondern begründet auch, warum in Zukunft nicht auf professionelle Journalisten und ihre Presseorgane verzichtet werden kann.

Journalisten besitzen ein erweitertes Recht Auskünfte einzuholen. - Sie gebrauchen es nicht mehr allzu häufig und setzen es nicht mehr allzu häufig mit Hartnäckigkeit durch, solange es um sachliche Informationen geht. Lieber klettern sie heute auf Balkone für den Scoop und folgen allfälligen Gerüchten. So zerstört man das eigene Ansehen.

Der private Bürger hat ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auch ein Auskunftsrecht in seinen Angelegenheiten. Der Journalist aber, hat ein erweitertes, eben nicht an persönliche Betroffenheit gebundenes Auskunftsrecht.

Es ist gut, dass es ein Organrecht der Presse gibt und, dass diese Organe eine Sonderolle als Kontrolleure der Gewalten und als Informanten der Bürger bewahren. Leider wollen sie ihre Rolle nicht mehr so gerne annehmen, weil diese Rolle auch mit einer ganz anderen Form von Verantwortung belastet ist. Aus dem speziellen Recht erwächst die Pflicht zur Recherche, zum Beleg, zur Gegenrede und Einrede, zur Abwägung und zum Schutz der Informanten.

Das sind „heiße“ Felder, die persönlich und bezogen auf ein Medium, die Redakteure und Redaktionen sehr wohl an den Rand ihrer Fähigkeiten führen können.


Die Blogger, „Journalisten“ eigener Macht?

In der Diskussion um den Status der Blogger und ihrem Verhältnis zur professionellen Presse tauchen immer wieder orginelle und sehr kreative Lösungen auf. Keine Frage, die meisten, der von etablierten Medien und den Mit-Bloggern selbst wahrgenommenen, mit meinungsbildenden Webseiten werden derzeit von Berufsjournalisten betrieben und ihre Hauptthematik ist das Medium selbst. - Das bedeutet keine Abwertung, den diese Web-Medium ist eine technische und kulturelle Revolution im Wortsinne. Kein Wunder also, dass auf höchster Differenzierungsebene und ganz alltäglich platt, das mediale „Wunder“ immer wieder neu verstanden werden muss.

Allerdings sollten bloggende Journalisten, das ist meine Meinung, ( www.freitag.de/wochenthema/0947-interview-jeff-jarvis-murdoch-bezahlnetz , siehe Kommentar „Streifzugs“zum knappen, aber präzise geführten Interview Jörn Kabischs mit Jeff Jarvis) ihren Status nicht aufgeben oder gar zwischen den Rollen hin und her wechseln!

Ein Journalist bleibt Journalist. So sollte er auch seinen Blog, wenn er denn einen betreibt oder das seine Hauptaufgabe bei einem Presseorgan ist, als ein journalistisches Fach mit faszinierender dialogischer Erweiterung ansehen.

Zwar betreibt er Journalismus auf einem neuen medialen Feld, aber seine Berufsrolle verlangt die Einhaltung der Regeln, die privaten Bloggern nicht abverlangt werden können. - An der von vielen Profis, aber auch zahlreichen ihrer Leser festgestellten, schleichenden Qualitätsminderung, in den meinungsführenden Medien, ob hier oder in Italien, ändert das aber leider derzeit auch nichts ( www.freitag.de/community/blogs/ed2murrow/out-of-journalism ). - Da sind stupide ökonomische Geschäftsführer-Gesetze am Werk und mahlen beständig kleiner, was doch groß sein könnte. So, dass selbst die gut verdienenden Chefs und Herausgeber in den medialen Dickschiffen als jammerige Klageweiber zum Staat rennen, trotz zweistelliger Gewinnprozente!

In absehbarer Zeit wird es wohl noch viele Blogger geben, die aus ihrem "freiwilligen" Einsatz an der Medienfront eine Tätigkeit machen. Verpflichten sie sich als Journalisten, dann gelten die Regeln. Betreiben sie Werbung, Geschäfte oder sonstige bezahlte Dienstleistungen, dann sind sie Geschäftsleute, Händler, Online-Ratgeber und, wegen mir, Therapeuten, nach ganz anderen Regeln.

Grüße

Christoph Leusch

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