So gehen Griechen, Eurogruppen-Schamlosigkeit

EU-Business as usual Eurogruppe und IWF sperren die Griechen in die eiserne Jungfrau. Gestehe deine Schuld, schwöre ab, mache was wir sagen, unterschreibe. Wir foltern gnädiger. So steht es!

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Am Ende musste er sich den EU-Gläubigern beugen: Alexis Tsipras
Am Ende musste er sich den EU-Gläubigern beugen: Alexis Tsipras

Foto: ANDREAS SOLARO/AFP/Getty Images

Was steht nun drin, in der Vereinbarung der Euro-Gruppe mit ihrem verschuldeten Mitglied Griechenland?

Ich habe eine oberflächliche Transkription des englischen Textes vorgenommen, um einmal zu demonstrieren, wie man ein juristisch und regulatorisch völlig einseitiges Diktat zum selbstherrlichen Vertrag erklärt. Darin bestand in Europa schon immer eine große Kunst, wenn das ganze Talmi und die ewige Grinsefassade von Politikern und Medialisten einmal weggestrichen wird.

Nicht alle Teile sind wortwörtlich übersetzt. Eher nebensächliche Floskeln habe ich weggelassen. In Klammern stehen Erläuterungen zu Kürzeln oder Begriffen, die die meisten Leser nicht sofort entschlüsseln können. In Klammern kann auch einmal ein knapper Kommentar stehen, wenn es mir angebracht erschien. Bei Aufzählungen im Urtext habe ich Gliederungszahlen eingefügt und einige wenige, entscheidende Fakten gefettet.

Weiterhin muss Griechenland zuerst und vor allem Vorleistungen erbringen, denn, so steht es gleich in der Einleitung, die Institutionen (Troika; EZB, Eurogruppe, IMF) und die Euro-Gruppen Partner- Regierungen, haben kein Vertrauen in Griechenlands Politik. Dieses Vertrauen wieder herzustellen, sei einzig Sache der griechischen Regierung ("...the ownership by the Greek authorities is key..."). Hier hat sich Deutschland, mit den Partnern die ebenso denken, vollständig durchgesetzt und wird zukünftig behaupten, alle Partner hätten schließlich zugestimmt.

Von Griechenland wird erwartet, dass mit seinem Antrag auf ESM- Hilfen (Euro- Stabilitätsmechannismus), ebenso ein Hilfeersuchen an den IMF (IWF, Internationaler Währungsfond) erfolgt. Auch hier, hat sich die Bundesregierung, mit ihren Partnern, durchgesetzt. Der IMF bleibt im Spiel und das nach seinen Spielregeln. Er bleibt Teil der Institutionen, obwohl das die griechische Regierung zuletzt entschieden ablehnte. Ohne IMF, der nach einer Pause, ab 2016 auch wieder mit Überwachung (monitoring) und Finanzierung einsteigt, gibt es kein neues ESM- Programm!

Der vereinbarte "Kompromiss":

Um das Vertrauen wieder herzustellen, begrüßt die Euro-Gruppen-Vereinigung die Verpflichtung der griechischen Staatsinstitutionen (authorities; das ist mehr als die Regierung, das ist der Präsident, das Verfassungsgericht, das Parlament und die Regierung, sowie die Ämter), ohne Verzögerung ein erstes Paket an Maßnahmen zu verabschieden.

Dieses Maßnahmen, die in voller Übereinstimmung mit den Institutionen (Troika) getroffen werden, und bis 15. Juli 2015 verabschiedet sein müssen, beinhalten:

1) Die Vereinheitlichung der Mehrwertsteuer und die Verbreiterung der der Steuerbasis, zur Erhöhung der Einnahmen;
2) Vorab Maßnahmen, das Rentensystem langfristig nachhaltig zu organisieren;
3) Eine Absicherung, dass ELSTAT, das griechische Statisitikamt, volle legale Unabhängigkeit erhält;
4) Die vollständige Einführung der wichtigsten Bedingungen aus dem Stabilitäts-, Koordinations- und Verwaltungsvertrag der Ökonomischen und Währungsunion. Besonders durch die Herstellung der Arbeitsfähigkeit des Steuer(Fiskal)-Rats, vor der Vollendung der Währungsunion und die Einführung quasi automatischer Kürzungen der Staatsausgaben, wenn der anspruchsvolle Primärüberschuss des Staatshaushaltes nicht erreicht wird, nach Ratschlag des Fiskal- Rats und nach Maßgabe der vorherigen Zustimmung der Institutionen (Troika).

Bis zum 22 Juli 2015:

1) Die Übernahme der zivilrechtlichen Verfahrensabläufe, die die Prozeduren und Einrichtungen des Zivilrechtssystems überarbeitet und die Verfahren im justizialen System beschleunigt und die Kosten reduziert;

2) Die Übernahme des BRRD (kurz: Bankenretttungsplan der EU, vom 15. Mai 2014, "Framework for the recovery and resolution of credit and investment firms") mit Hilfe durch die europäische Kommission

3) Schleunige, und ausschließlich den oben genannten vier Maßnahmen folgende, Einführung und Anerkennung aller Verbindlichkeiten, die in diesem Dokuent enthalten sind, durch das Griechische Parlament, überprüft durch die Institutionen und die Eurogruppe, könnten eine Entscheidung herbeiführen, die Institutionen zu beauftragen, einen beiderseitige Absichtserklärung (MoU, Memorandum of Understanding) zu verhandeln.

Diese Entscheidung wird zu fällen sein, wenn alle nationalen, griechischen Entscheidungsprozesse abgeschlossen wurden und wenn die die Vorbedingung des Artikels 13 des ESM- Vertrags erfülllen, auf der Basis der Prüfungsrichtlinie in Artikel 13.1. ( Die Euro- Group hat die Fäden völlig in der Hand und es gibt keinen Automatismus!)

Angesichts der stark zerrütteten ökonomischen und steuerlichen Position Griechenlands im letzten Jahr, muss die Griechische Regieurung ihre Vorschläge verbessern, in den Gebieten, die die Institutionen (Troika) festgestellt haben. Dazu gehört ein befriedigender Zeitplan für die Gesetzesänderungen und ihre Einführung, strukturelle Benchmarks (Erfolgskennziffern), Meilensteine und zahlenmäßige Kennziffern, um die Richtung der mittelfristigen Politik zu erkennen. Sie ("They"), die griechische Regierung, brauche insbesondere eine Vereinbarung mit den Institutionen:

1) Über umfangreiche Reformen der Pensionen, über die Kompensation der fiskalischen Auswirkungen der Entscheidung des griechischen Verfassungsgerichts
von 2012 über die Pensions- Reform und die Einführung einer Null- Defizit Klausel oder gegenseitig annehmbarer alternativer Maßgaben, bis Okotober 2015 (Keine Bestandswahrung für griechische Rentner und Pensionäre);

2) über die Annahme von weiterreichenden Marktreformen, mit einer klaren Zeitplanung der Einführung aller OECD I Werkzeug- Empfehlungen, einschließlich Sonntagsöffnung, Ladenöffnungszeiten, Apotheken- Eigentümerschaft, Milch und Bäckereien (Frischmilch-Paragraph! - Irre, um welche Details sich die EURO-kraten kümmern, "Milch und Bakterien", das steht so im Text! Änderung,14.07.15; nur zu "Milch und Bäckereien", hat es die Euro- Gruppe gebracht), mit der Ausnahme der nicht rezeptpflichtigen pharmazeutischen Produkte, die in einem nächsten Schritt zu regeln wären. Ebenso die Öffnung Makroökonomisch bedeutsamer geschlossener Wirtschaftsbereiche (Fährtransporte). Nach dem OECD II Werkzeug, muss die Industrieproduktion vorrangig einbezogen werden;

3) über den Energiemarkt, auf dem die Privatisierung der Stromnetze (derzeit staatliche ADMIE) fortgeführt werden soll, solange keine Ersatzmaßnhamen gefunden werden können, die den gleichen kompetitiven Effekt haben, soweit von den Institutionen zugestimmt;

4) über den Arbeitsmarkt, auf dem rigorose Überprüfungen und Modernisierungen des gewerkschaftlichen Tarifrechts, der indutriellen Handlungsfreiheit, und in Übereinstimmung mit den relevanten EU- Direktiven und "besten" Praxismethoden, Massenentlassungen nach Zeitplan erfolgen, im Vorgehen abgestimmt mit den Institutionen. Auf der Basis dieser Überprüfungen, soll die Arbeitsmarktpolitik in Übereinstimmung mit internationalen und europäischen Best- practice- Standards gebracht werden;

5) über die notwendigen Schritte zur Stärkung des Finanzsektors, eingeschlossen, entschiedener Aktionen gegen nicht rentierliche Anleihen und Kredite, desweiteren Maßnahmen, die die Verwaltung des HFSF stärken, ganz besonders, jede mögliche politische Einflussnahme, besonders bei Stellenberufungen, unterbinden (Hellenic Financial Stability Fund; gegründet um die großen Privatbanken auf nunmehr vier zu reduzieren und einen Euro-Puffer zu halten, mit dem die verbliebenen "systemrelevanten" griechischen Banken liquide gehalten werden können. -Die linke Regierung wollte diesen Fund nutzen, um Investitionen zu finanzieren. Das wurde von der Euro-Group und dem Austatter EFSF (Europäische Finanzstabilisierungs- Einrichtung) abgelehnt und verhindert).

Zusätzlich zu allem genannten, sollen die griechischen Behörden folgende Maßnahmen ergreifen:

1) Sie sind aufgefordert, ein deutlich vergrößertes Privatisierungsprogramm, mit besserer Verwaltung, zu entwickeln. Werthaltige griechische Anlagen werden einem unabhängigen Fund/Fond übertragen, der sie durch Privatisierung monetarisiert (verkauft) oder durch andere Maßnahmen. Die Monetarisierung des Besitzes wird eine Quelle sein für die planmäßige Rückzahlung der neuen Anleihe des ESM und über die Laufzeit der neuen Anleihe geplant 50 Mrd. Euro erwirtschaften, von denen 25 Mrd. Euro für die Rückzahlung der Rekapitalierung der Banken (Bauerntrick der Euro- Gruppe, der letztlich nur die Last des griechischen Staates weiter erhöht , siehe oben) und anderer Anleihen eingesetzt werden sollen. Von den verbleibenden 25 Mrd. Euro werden 12,5 Mrd.genutzt, das Staatsbudget auszugleichen und 12,5 Mrd. Euro sollen für Investitionen zur Verfügung stehen. (Leicht zu erkennen, dass hier ein erhebliches Risiko besteht, die Beträge gar nicht zu erwirtschaften. Zudem führt diese Praxis dazu, maximal 12,5 Mrd. Euro, über die gesamte Laufzeit des ESM, tatsächlich in der griechischen Wirtschaft zu lenken. Der Rest, 2/3, fließt weiter ab)

Der Fund/Fond soll seinen Sitz in Griechenland nehmen und durch griechische Behörden, unter der Aufsicht der relevanten Europäischen Institutionen arbeiten. In Übereinstimmung mit den Institutionen und internationelen Best- practice- Regeln, soll ein gesetzlicher Rahmen angenommen werden, der Transparenz und angemessene Preise für die Anlagenverkäufe, nach den Regeln der OECD und den Regeln für die Verwaltung staatlicher Eigentumsbetrieben (SOEs im Text, das sind State- owned Enterprises) sicherstellt.

2) Übereinstimmmend mit den Absichten der griechischen Regierung, die Verwaltung zu stärken und zu modernisieren, soll sie ein Programm umzusetzen, unter der Beaufsichtigung durch die Europäische Kommission, das Kapazität aufbaut und die Verwaltung depolitisiert. Ein erster Vorschlag dazu soll bis 20 July 2015 vorliegen, nachdem er mit den Institutionen diskutiert wurde. Die griechische Regierung verpflichtet sich, die Kosten der Verwaltung weiter zu senken, in Übereinstimmung mit einem Fahrplan, der mit den Instituitionen vereinbart wurde.

3) Die Arbeitsbeziehungen mit den Institutionen völlig zu normalisieren, besonders bei den notwendigen Arbeiten/Maßnahmen in Athen (Gemeint ist, der Troika freien und unumschränkten Zugang in allen Behörden zu gewähren), die die Einführung der Programme und deren Überwachung verbessern. Die Regierung muss mit den Institutionen verhandeln und übereinstimmen, bezüglich aller zu ratifizierenden Gesetze in den relvanten Themenbereichen, mit ausreichender Vorlaufzeit, bevor sie sie zu einer öffentlichen Beratung freigibt oder sie ins Parlament einbringt. (starker Tobak!) Der Euro- Gruppen- Gipfel betont erneut das die Einführung (dieser Regeln, m.Einf.) der Schlüssel ist. In diesem Zusammenhang begrüßt er den Willen der griechischen staatlichen Institutionen, bis zum 20 July 2015, Hilfe von den Institutionen und Euro- Mitgliedsstaaten zur technischen Unterstützung zu verlangen und bittet die Europäische Kommisssion,diese Unterstützung zu koordinieren.

4) Mit Ausnahme des Gesetzes zur humanitären Krise, wird die griechische Regierung alle abschwächenden Gesetzesänderungen überprüfen, die im Gegensatz zum Abkommen vom 20. Februar 2015 eingeführt wurden, indem diese auf die ehemals bestehenden Verpflichtungen zurückverfolgt werden. Oder es werden klare kompensatorische Äquivalente geschaffen, für die verankerten Rechte, die seither geschaffen wurden.

Die oben angeführten Verpflichtungen sind die minimalen Erfordernisse, um mit den griechischen Behörden (authorities) Verhandlungen zu beginnen. Wie auch immer, der Euro- Gruppen- Gipfel machte deutlich, das der Beginn von Verhandlungen nicht eine endgültige, mögliche Vereinbarung zu einem neuen ESM- Programm vorwegnimmt, das auf einer Entscheidung über das Gesamtpaket aufbaut (eingeschlossen Finanzhilfen, Schuldentragfähigkeit und mögliche Brückenfinanzierung).

Der Euro- Gruppen- Gipfel nimmt ein mögliches notwendiges Finanzprogramm von 82 Mrd. - 86 Mrd. Euro zur Kenntnis, wie es von den Institutionen (Troika) veranschlagt wurde. Er lädt die Institutionen ein, Möglichkeiten zu untersuchen, den Finanzrahmen zu reduzieren, durch einen alternativen Fiskalpakt oder einen höheren Privatisierungsanteil. Den Marktzugang wieder herzustellen, -was Absicht jedes Finanzhilfesystems ist-, senkt den Bedarf, das volle Programm in Anspruch zu nehmen. Der Euro- Gruppen- Gipfel nimmmt die dringlichen Finanzierungs- Notwendigkeiten Griechenlands zur Kenntnis, die eine sehr schnelle Einigung auf ein neues Memorandum of Understanding (gegenseitige Absichtserklärung) unterstreichen: Dieses wird auf eine Summe von 7 Mrd. Euro bis zum 20 Juli 2015 und zusätzlich 5 Milliarden Euro bis Mitte August geschätzt.

Der Euro- Gruppen- Gipfel erkennt die Wichtigkeit an, sicherzustellen, dass Griechenlands Souverän seine fällig gewordenen Zahlungen gegenüber dem IMF und der griechischen Nationalbank (über diese an die EZB) erfüllen kann und anerkennt Griechenlands Selbstverpflichtung zur Schuldenrückzahlung in den kommenden Wochen, was Bedingungen schaffen wird, die es erlauben die Verhandlungen korrekt abzuschließen. Die Risiken nicht rasch zu einem Abschluss der Verhandlungen zu kommen, verbleiben in vollem Umfang bei Griechenland. Der Euro- Gruppen- Gipfel lädt die Eurogruppe ein, diese Angelegenheiten als dringliche Sache zu behandeln.

Bei der gegebenen, akuten Belastung des griechischen Finanzsektors, muss der gesammte Rahmen eines möglichen, neuen ESM- Programms einen neu eingeführten Puffer von 10- 25 Mrd. Euro für den Bankensektor enthalten, um mögliche Rekapitalisierungs- Bedürfnisse und Auflösungskosten zur Verfügung zu stellen, von denen 10 Mrd. Euro über eine separate Vereinbarung beim ESM sofort verfügbar gemacht werden.

Der Euro- Gruppen Gipfel ist sich bewusst, dass eine rasche Entscheidung zu dem neuen Programm eine Bedingung ist, damit die Banken wieder öffnen können und damit ein weiteres Anwachsen des Finanz- Rettungsschirms vermieden wird. Die ECB/SSM (Europäische Zentralbank,Single Supervisory Mechanism, das ist, eine Prüfinstitution der EZB für systemrelevante Banken) wird eine umfassende Überprüfung nach dem Sommerende durchführen. Der generelle Puffer wird die Deckung für mögliche Kapitalausfälle, der (EZB-)Überprüfung folgend, nachdem der legale Rahmen angewendet wurde, übernehmen.

Es gibt tiefgreifende Besorgnisse bezüglich der Tragfähigkeit der griechischen Schuldenlast. Dies ist auf die Erleichterungen dort, durch die Politiken der letzten 12 Monate zurückzuführen, aus denen eine Zerüttung der griechischen makroökonomischen und finanziellen Gegebenheiten resultierte. Der Euro- Gruppen-Gipfel erinnert daran, dass die Euro- Gruppen Mitglieder, während der letzten paar Jahre, ein beachtliches Bündel an Maßnahmen angenommen hatten, die Griechenlands Schuldentragfähigkeit unterstützten, die Griechenlands Schuldenrückzahlkungs- Pfad milderten und die Kosten signifikant senkten.

Bezogen auf diesen Hintergrund, im Zusammenhang mit einem möglichen zukünftigen ESM- Programm, in Übereinstimmung mit dem Geist des Eurogruppen- Statements vom November 2012, steht die Euro-Gruppe bereit, wenn nötig, mögliche zusätzliche Maßnahmen (mögliche längere Auszeiten und Rückzahl- Zeiträume) zu erörtern, die darauf abzielen, dass die Querfinanzierungs- Bedürfnisse auf einem erträglichen (nachhaltigen) Niveau bleiben. Diese zusätzlichen Maßnahmen werden bedingt, von der vollständigen Einführung der Maßnahmen, die in einem möglichen neuen Programm vereinbart wurden und werden erörtert, nach der ersten abgeschlossenen, positiven Revision.

Der Euro-Gruppen- Gipfel betont, dass nominale Haircuts (Schuldenschnitte) nicht unternommen werden können.

Die griechischen Behörden (authorities) wiederholen ihre einstimmige Verpflichtung, finanziellen Verpflichtungen zu beachten, gegenüber allen Gläubigern, vollständig und fristgerecht.

Vorausgesetzt, das alle notwendigen Bedingungen,die in diesem Dokument enthalten sind, erfüllt sind, kann die Euro- Gruppe und der Rat der ESM- Direktoren, in Übereinstimmung mit Artikel 13.2 des ESM- Vertrags, die Institutionen beauftragen, ein neues ESM- Programm auszuhandeln, wenn die Vorbedingungen des Aritkels 13 des ESM- Vertrags erfüllt sind, auf der Basis einer Überprüfung nach Artikel 13.1.

Um Wachstum und Beschäftigung in Griechenland zu schaffen (in den nächsten 3-5 Jahren), wird die EU- Kommission eng mit den griechischen Behörden zusammenarbeiten, um mit bis zu 35 Mrd. Euro (unter verschiedenen EU- Programmen) Investitionen und Wirtschaftaktikvitäten zu finanzieren, einschließlich SMEs (Small and medium sized enterprises and industries, kleine und mittelständische Betriebe). Als außergewöhnliche Maßnahme und nur unter der Bedingung der einmaligen Situation Griechenlands, schlägt die EU- Kommission vor, die Höhe der Vorfinanzierungsrate um eine (sic!) Milliarde Euro zu erhöhen, um einen sofortigen Anschub für Investments zu geben, der mit den EU- Co- Legislatoren verhandelt wird. Der Investment- Plan für Europa (Juncker- Plan) wird ebenfalls Finanzierungsmöglichkeiten für Griechenland zur Verfügung stellen.

_ _ _

Christoph Leusch

Hier der Zugang zum Original- Dokument des Euro-Gruppen- Gipfels vom 12./13.07.2015:

http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/07/pdf/20150712-eurosummit-statement-greece/

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden