Angeklagt: Hartz IV

Verfassungsgericht Heute beginnt in Karlsruhe die Verhandlung in Sachen Hartz IV. Geprüft werden die Regelsätze für Erwachsene und Kinder. Schwarz-Gelb wird vermutlich nachbessern müssen

Es könnte sein, dass die neue Bundesregierung für Nacharbeiten an Hartz IV tiefer in die Tasche greifen muss als geplant. Mit den bislang veranschlagten 300 Millionen Euro, die die schwarz-gelbe Koalition für ein angehobenes Schonvermögens und die erhöhten Zuverdienst-Regelung für Hartz IV-Empfänger einplant, könnte sie nicht auskommen, wenn drei Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben.

Am heutigen Dienstag werden in Karlsruhe drei Klagen verhandelt. Kläger ist unter anderem eine Familie, die gegen die Höhe der Regelsätze bis zur letzten Instanz gegangen ist. Dabei stehen sowohl die Eckregelsätze für Erwachsene (Alleinstehende derzeit 359 Euro) auf dem Prüfstand als auch die Regelsätze für Kinder, die – je nach Alter – zwischen 60 und 80 Prozent des Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen erhalten.

Wie viel kostet ein Leben in Würde?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes II wird von den Klägern als nicht existenzsichernd angefochten, insbesondere muss geklärt werden, wieviel einem Menschen zur Verfügung stehen muss, um seine Würde zu bewahren, ob die Regelsätze mit dem Sozialstaatsprinzip, wie es im Grundgesetz verankert ist, vereinbar sind. Vor das höchste Gericht kamen die Klagen deshalb, weil bereits ein Landessozialgericht und das Bundessozialgericht feststellten, dass dies nicht der Fall ist.

So hatte das Landessozialgericht Hessen am 29. Oktober 2008 geurteilt: „Die Hartz IV-Regelleistungen decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen daher gegen das Grundgesetz.“ Das Darmstädter Gericht hatte erklärt, die Regelsätze seien „weder mit der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot, dem Gleichheitsgebot und dem besonderen Diskriminierungsverbot gegenüber Familien“ vereinbar. In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber zwar nachgebessert, denn seit 1. Juli 2009 gelten erhöhte und für Kinder unterschiedlichen Alters differenzierte Regelsätze. Doch auch die hier vorgenommenen Abschläge sind zu prüfen. Und auch das Bundessozialgericht bewertet die Berechnung der Regelsätze für Kinder als nicht korrekt und legte dem Bundesverfassungsgericht diesbezüglich zwei Klagen vor.

Beim heutigen ersten Verhandlungstag werden zunächst Vertreter der Bundesregierung sowie Fachleute aus Verbänden zu Wort kommen. Im Laufe der kommenden Wochen wird das hohe Haus in Karlsruhe intensiv die Hartz IV-Materie prüfen. Zu einem Urteil wird es voraussichtlich frühestens in drei Monaten kommen, vielleicht erst im Frühjahr 2010. Den Klägern werden große Chancen auf Erfolg eingeräumt. Sollten die Richter des Ersten Senats unter dem Vorsitz von Hans-Jürgen Papier feststellen, dass die Regelsätze nicht rechtens sind, könnten Nachzahlungen in schwindelerregender Milliarden-Höhe auf die Bundesregierung zukommen. Vermutlich wird der Richterspruch dies zu umgehen versuchen und vom Gesetzgeber eine verbesserte Regelung für die Zukunft einfordern.

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Geschrieben von

Connie Uschtrin

Redakteurin Politik

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