Hätten die grausamen Tode von Kevin und Lea-Sophie verhindert werden können, wenn es ein besseres Bundeskinderschutzgesetz gegeben hätte? Die Politik reagiert auf den Notstand zumeist in Form von Gesetzen. Das ist es, was sie kann und es wirkt in der Öffentlichkeit tatkräftig. Zumal, wenn die mediale Aufmerksamkeit hoch ist, weil wieder ein misshandeltes Kind gestorben ist. Georg Ehrmann, der Vorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, sieht vor allem Amtsversagen, wenn er immer wiederholt: "Kevin, Lea-Sophie, Jessica, Max Luca und wohl auch Lara starben, weil das Jugendamt das Kind nicht in Augenschein genommen hat." Deshalb hat das Ministerium von der Leyen die "Inaugenscheinnahme" durch das Jugendamt in ein Kinderschutzgesetz geschrieben.
Die Aussage Ehrmanns ist eine
yen die "Inaugenscheinnahme" durch das Jugendamt in ein Kinderschutzgesetz geschrieben.Die Aussage Ehrmanns ist eine schwere Anschuldigung für die Jugendämter. Für Kevin aus Bremen und Lea-Sophie aus Schwerin hätten Besuche durch das Jugendamt vielleicht Schlimmstes verhindert. Die Fälle waren bekannt, doch das Jugendamt machte sich kein eigenes Bild oder zu spät. Über Jessica hingegen hatte das Jugendamt keinerlei Kenntnis. Und bei Max Luca machten die Jugendamts-Mitarbeiter sofort nach einer Meldung einen Hausbesuch, konnten aber keine Hinweise auf Misshandlung bei dem Jungen feststellen. Zwei Wochen später war der Zweijährige tot.Bei dem verhungerten Baby Lara wurde nach einem Hinweis vom Jugendamt niemand angetroffen. Allerdings erhielten Mutter und Kind im Rahmen von Familienhilfe regelmäßige Besuche. Hier machte sich neben der Mutter vor allem die Familienhelferin schuldig, die sich derzeit in einem Strafverfahren verantworten muss. Man kann vielleicht grob sagen: In dreien der fünf Fälle wäre es hilfreich gewesen, wenn das Jugendamt die Kinder zu einem frühen Zeitpunkt in Augenschein genommen hätte. Doch eine sichere Handhabe für alle Verdachtsfälle von Missbrauch und Verwahrlosung sind Jugendamtsbesuche sicher nicht. 170 Kinder sterben pro Jahr an Vernachlässigung oder Misshandlung, sagt die Kriminalstatistik. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 100.000 Kinder jährlich misshandelt oder sexuell missbraucht werden. Von den meisten erfährt das Jugendamt erst gar nicht.Zwischen Kontrolle und SchutzDie Regelbesuche durch das Jugendamt, die das neue Kinderschutzgesetz vorschreibt, sind deutlich in die Kritik geraten. Ende Mai haben in einer Anhörung die geladenen Sachverständigen dem Gesetz mehrheitlich eine herbe Abfuhr erteilt. Die SPD-Fraktion, schon vorher nicht vollständig überzeugt von dem Vorhaben, machte sich die Experten-Kritik zu eigen und verweigerte ihre Zustimmung. Natürlich gehört es zur alltäglichen Arbeit der Jugendämter, Gefährdungen nachzugehen. Doch die Sachverständigen kritisierten, wenn Regelbesuche Vorschrift seien, könnte in Einzelfällen das Vertrauen, das zwischen Familien und Jugendamt aufgebaut wird, zerstört werden. Das Deutsche Jugendinstitut hatte erklärt, dass der Hausbesuch "bei der Abklärung einer Kindeswohlgefährdung eine wichtige Rolle spielen kann", es aber in der Verantwortung der Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen bleiben solle, "im Einzelfall zu prüfen, ob und zu welchem Zeitpunkt ein Hausbesuch sinnvoll und notwendig ist". Die Kernproblematik des Kinderschutzes, so schrieben die Fachverbände in einem offenen Brief an die Ministerin, sei nicht das "Drin-Gewesensein", sondern das "kontinuierliche Dranbleiben", das "Nicht-müde-werden", immer wieder neu und kritisch die Lage einzuschätzen.Von der Leyens Ministerium ließ sich auf die Kritik ein und machte sich just an eine überarbeitete Fassung, die seit dieser Woche neu diskutiert wird. Nach dem neuen Entwurf soll es eine Hausbesuchspflicht nur noch nach fachlicher Einschätzung geben. Christel Humme, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, ist allerdings skeptisch, ob das Kinderschutzgesetz trotz der Änderungen so noch verabschiedet werden kann.Seit einigen Jahren wurde bereits auf kommunaler und Länderebene vieles zur Verbesserung des Kinderschutzes auf den Weg gebracht. Und auch die Bundesfamilienministerin selbst war nicht untätig und entwickelte ein Aktionsprogramm "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme", in dessen Rahmen auch das Versagen beim Kinderschutz wissenschaftlich untersucht werden soll. Henriette Katzenstein vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht äußert sich verwundert, dass "die Regierung die Ergebnisse der von ihr selbst angestoßenen Forschung nicht abwartet" und ein Kinderschutzgesetz macht, ohne zu wissen, "ob und wenn ja welche gesetzgeberischen Maßnahmen sinnvoll sind". Die Auswertung "misslungener" Kinderschutzfälle, mit der 2010 zu rechnen ist, sollten in ein mögliches neues Gesetz einfließen, bestätigt auch die Arbeiterwohlfahrt AWO.Ein weiterer Kritikpunkt von Fachverbänden und SPD bezog sich auf die in Kinderschutzgesetz festgeschriebenen Meldepflichten: Berufsgruppen wie Ärzte, Hebammen, Beratungsstellen sollen den Verdacht auf Missbrauch melden müssen. Schon, um sich abzusichern würde dies eine wahre Meldeflut auslösen, befürchteten Experten. Auch in diesem Punkt ist die SPD nicht von dem neuen Entwurf überzeugt: "Für Beratungsstellen wäre die Meldepflicht kontraproduktiv," sagt Christel Humme. Als Beispiel nennt sie Pro Familia, die in Fällen von sexuellem Missbrauch berät. Sie befürchtet, dass weniger Hilfe in Anspruch genommen wird, wenn die Angaben, die man dort macht, sofort ans Jugendamt weitergeleitet werden. Auch Henriette Katzenstein erklärt: "Kinder werden nicht durch eine bloße Informationsübermittlung geschützt, sondern durch Hilfen und gegebenenfalls Eingreifen zum richtigen Zeitpunkt." Die Fachleute kritisierten einhellig, dass das Gesetz keinerlei Maßnahmen zur Prävention vorgesehen habe.Doch Ministerin von der Leyen wird alles daran setzen, dass das Gesetz in letzter Minute noch durchgeht. Sie hat in den letzten Wochen schon zu viele Schlappen einstecken müssen: Ihre Gesetz zur Sperrung von Kinderpornographie im Internet wurde als in der Sache völlig unwirksam entlarvt, und in einer Petition von mehr als 115.000 Zeichnern zurückgewiesen, Stichwort "zensursula". Auch bei dem geplanten Teilelterngeld ist die Familienministerin am Einspruch der SPD gescheitert. Nun kann sie es sich kaum leisten, auch noch ohne Kinderschutzgesetz in den Wahlkampf zu gehen. In der kommenden Woche wird die SPD-Fraktion über den neuen Gesetzentwurf entscheiden.