Wie ein zweiter Beruf

Porträt Thomas Kallay hat mit Erfolg in Karlsruhe gegen Hartz IV geklagt. Nun zieht er vor den EU-Gerichtshof für Menschenrechte
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Eigentlich hätte es für ihn ein Moment großer Freude und des Triumphes sein können, als das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkündete: Hartz IV in seiner ursprüng­lichen Form ist verfassungswidrig, die Regelsätze müssen neu berechnet werden. Ein grundlegendes Urteil für 7,3 Millionen Betroffene. Aber vor allem „sein“ Urteil, erstritten von Thomas Kallay und zwei weiteren Klägern. Doch so recht zufrieden ist der 47-Jährige nicht. Ja, es sei schon wichtig, dass das höchste deutsche Gericht bestätigt hat, dass es so nicht geht. Das ganze Land debattiert nun über den Sozialstaat und das Existenzminimum. Ein bisschen Hoffnung dürfe man schon haben, dass der Regelsatz nun gerechter bemessen wird. Ab