Spionageprozess gegen den Irans Geheimdienst

Berlin, Kammergericht Zurzeit wird in Berlin über die Machenschaften des iranischen Geheimdienstes MOIS verhandelt. - Von Christian Zimmermann *

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Am 2. Juni begann der Prozess gegen zwei iranische Männer (32 / 33 Jahre alt), die zwischen 2013 und 2015 für den iranischen Nachrichtendienst in Berlin und Köln spioniert haben sollen. Sie sollen Erkenntnisse über oppositionelle iranische Vereinigungen und deren Mitglieder gesammelt und an die iranische Regierung gegen Bezahlung weitergegeben haben, so die Veröffentlichung des Bundesstaatsanwaltschaft ( http://iran-spring.com/de/special-reports/68-special-report/11219/generalbundesanwaltschaft-anklage-wegen-mutmasslicher-spionage-fuer-iran). Die Kanzlei Eisenberg und Partner verteidigen einen der jungen Iraner.
Eingebetteter Medieninhalt
Entsprechend dem Strafgesetz muss eine strafbare Spionagetätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet sein. Die vom Staatsanwalt vorgetragenen Beweismittel, nämlich Abhörprotokolle von Internet-basierender Kommunikation scheinen geeignet, den Tatbestand der Spionage zu belegen. Da anscheinend sogar Zahlungen des Geheimdienstes an mindestens einer der Angeklagten belegt werden können, kann man davon ausgehen, dass dieser Prozess nicht nur zwei junge Iraner anklagt, sondern eigentlich den iranischen Geheimdienstminister Mahmoud Alavi auf der Anklagebank setzt. Der vermeintliche Aufbau eines geheimdienstlichen Netzes über die Bundesrepublik und die Nachbarstaaten beeinträchtigt sehr wohl die Sicherheitsinteressen Deutschlands. Es bedroht aber auch die ausspionierten Personen und Organisationen, sowie deutsche Unterstützer.

Durch die systematische Ausspähung wurden schon in der Vergangenheit kriminelle Handlungen, bis hin zum Mord an Iranischen Oppositionsführern veranlasst. Das Urteil des Mykonosprozesses (Tötung von kurdisch-iranischen Vertretern durch Agenten des Iran in Berlin) spricht vom Staatsauftrag. Ausspähungen und deren angebliche Erkenntnisse für den iranischen Geheimdienst haben offenbar auch Stigmatisierungen gegen Exil-Iraner und Desinformationen von Bundestagsabgeordneten und Behörden, z.B. auch bei, mit Asylverfahren befassten Gerichten ausgelöst. Dem Geheimdienst nahestehende Tarnvereine und Agenturen benutzen genau diese ominösen Erkenntnisse gegen Exiliranische Organisationen und bedrängen mit Desinformationen auch deutsche Unterstützer, von ihrer Solidarität mit der iranischen Opposition Abstand zu nehmen. Die verbreiteten "Informationen" reichen von Terrorbereitschaft und Sektierertum, die aber bisher von deutschen Organen des Verfassungsschutzes und auch internationalen Gerichten nicht bestätigt wurden.

Die im aktuellen Prozess in Rede stehenden "Bewegungsprotokolle" über einzelne prominente Mitglieder der politischen Opposition (laut Anklage sollen auch die Angeklagten solche Protokolle gefertigt und weitergeben haben) ermöglichten schon In der Vergangenheit Attentate. Auch durch die Erstellung von Funktionsdiagramme und Organigramme werden einzelne Menschen oder Gruppen einer Organisation zu Gefährdungszielen gemacht. Die Sachlage ist erheblich brisanter und gefährlicher anzusehen, als es die Verteidigung dem Gericht weiß machen will. Der Versuch der Verteidigung, die Taten der Angeklagten zu bagatellisieren und als unbedarfte Gespräche mit Freunden und Bekannten darzustellen, kann auch der Verschleierung der iranischen Geheimdiensttätigkeiten dienen. Auch die Absicht der Verteidigung, die Abhörprotokolle als falsch übersetzt oder als fehlerhaft interpretiert zu klassifizieren dient dazu , die Angeklagten zu entlasten, sie seien Agenten. Auf keinen Fall sollen sie als bezahlte Mitglieder des iranischen Geheimdienstes verurteilt werden.

Das iranische Regime und sein Geheimdienst wollen laut eigener Absichtserklärung nicht nur die politische Opposition eliminieren, bedrohen und einschüchtern, sondern auch ihre Einflüsse auf Unterstützer, Politik , Regierung und Organe der Meinungsbildung (z.B. Presse, Stiftungen,... ) zerstören. Deshalb ist die Errichtung eines umfangreichen Netzes von Spionen und Informanten nicht nur gegen die iranische Exil-Opposition gerichtet, sondern auch gegen die Verfassung und die Politik der Bundesrepublik. Schaden nehmen aber auch einzelne Personen, die als iranische Dissidenten in Ihren Grundrechten verletzt werden oder deutsche Unterstützer, die persönlich desinformiert, manipuliert oder durch Diffamierung unter Druck gesetzt werden, ihre Unterstützung zu unterlassen.

Zum Hintergrund

Aus der Ankündigung des Gerichtes:

Spionageprozess gegen Iraner . 2.6.16 9:00, Saal 145a, Kammergericht, Elßholzstr. 30-33, öffentlich. Angeklagt: Verdachts auf geheimdienstliche Agententätigkeiten. Vorwurf: Prozess gegen zwei Männer (32 / 33 Jahre alt), die zwischen 2013 und 2015 für einen iranischen Nachrichtendienst in Berlin und Köln spioniert haben sollen. Sie sollen Erkenntnisse über oppositionelle iranische Vereinigungen und deren Mitglieder gesammelt und an die iranische Regierung weitergegeben haben. Info... (weiter am 03., 09.,10., 30.06., 01., 12., 13.07.2016) http://www.berlinkriminell.de/2/gericht_term.htm

Zur Person des Autors

* Christian Zimmermann wurde selbst durch eine Strafanzeige eines iranischen Tarnvereins unter Druck gesetzt, seine Veröffentlichungen über das Wesen des Dienstes und seiner Tarnvereine zu unterlassen. Die Ermittlungen wurden mangels von gegenteiligen Beweisen eingestellt. Das bedeutet, dass Herr Zimmermann weiterhin seine Thesen über den iranischen Geheimdienst und seine Tarnvereine in Deutschland veröffentlichen darf.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Javad Dabiran

NWRI-Deutschlandsprecher - Iran- und Nahost-Experte.

Javad Dabiran

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