Aufmerksam wurde ich durch den so wenig beachteten wie lesenswerten FC-Blog von Lila Wendel: Operation MOS MAIORUM - römisch kreativ?, den ich zu Lektüre und Weiterverbreitung empfehlen möchte.
Keine Ahnung, warum dieser Blog keine redaktionelle Empfehlung bekam, aus meiner Sicht wäre er auch eine Zierde für den Print-Freitag.
Seit Montag kontrolliert auch in Deutschland die Bundespolizei vermehrt auf Bahnhöfen, an Häfen und Flughäfen, im öffentlichen Raum und an den Grenzen und macht mittels Racial Profiling Jagd auf "kriminelle Ausländer" - auch, wenn deren "Kriminalität" allein im Nichtbesitz gültiger Papiere besteht.
Dazu die Bundespolizei im O-Ton:
°Die Bundespolizei beteiligt sich bundesweit mit ihren Dienststellen an dem Einsatz MOS MAIORUM der italienischen Ratspräsidentschaft.
Die zum Teil anlassbezogen verstärkten Bundespolizeidirektionen fahnden im Regeldienst innerhalb ihrer grenzpolizeilichen und bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des europaweiten Einsatzes MOS MAIORUM nach illegal eingereisten und illegal aufhältigen Personen. Dabei sollen insbesondere Schleusungshintergründe festgestellt, der Zusammenhang zu Schleusungsnetzwerken erkannt und Täter der Strafverfolgung zugeführt werden. Zudem sollen Lageerkenntnisse zur Erstellung eines europaweiten Lagebildes verdichtet werden.
Die rechtlichen Grundlagen in der grenzpolizeilichen und bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung ergeben sich aus dem Bundespolizeigesetz (§ 2 und § 3 BPOLG).
Erkenntnisse über eine selbstständige Beteiligung anderer nationaler Behörden an dem o.g. Einsatz liegen hier nicht vor.
In Zusammenhang mit der Operation werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Dementsprechend werden lediglich anonymisierte Daten wie Staatsangehörigkeit, Reiseroute, Alter, Geschlecht, ein möglicher Zusammenhang zu Schleuserorganisationen und die Mitführung gefälschter Dokumente an die italienischen Behörden weitergeleitet.
Die stichprobenartigen Befragungen und Kontrollen werden auf Basis grenzpolizeilicher Lageerkenntnisse anlassbezogen angewandt. Lageerkenntnisse umfassen dabei eine Vielzahl an Informationen und Merkmalen. Hier sind u.a. Informationen zu Verkehrswegen zur unerlaubten Einreise, möglichen Örtlichkeiten, Zeiträumen, Altersstrukturen und auffällige Verhaltensweisen zu nennen. Ferner können u.a. die Kleidung oder das mitgeführte Gepäck eine Rolle spielen.
Die Bundespolizei legt bei den strafverfolgenden Aspekten den Schwerpunkt auf Ermittlungen gegenüber rücksichtslosen Schleuserorganisationen, die organisiert, strukturiert und teilweise unter menschenverachtenden Bedingungen das Schicksal der Menschen für ihre wirtschaftlichen Interessen ausnutzen.°
Wenn Ihnen jetzt auch Tränen der Rührung über so viel Menschenfreundlichkeit bei der Bundespolizei (keine personenbezogenen Daten, nur gegen rücksichtslose, menschenverachtende Schlepper wird ermittelt) in die Augen gestiegen sind: bitte beteiligen Sie sich ggbfs. an der Crowdsource-Karte zu Mos Maiorum, die anzeigt, wo Sans-Papiers in Europa kontrolliert werden. Danke.
Netzpolitik: EU-Polizeioperation: “Sitten der Ahnen” unter Beobachtung
Frontex fühlt sich von den Medien mißverstanden: Frontex’s participation in Mos Maiorum
taz: Staatliche Jagd auf Flüchtlinge
tagesschau: 25 Länder suchen illegale Einwanderer
NZZ: Europaweite Polizeiaktion gegen «Sans-Papiers»
N24: Europa macht Jagd auf illegale Einwanderer
Watch the Med (mit einer weiteren crowdgestützten Karte)
Ska Keller fragt den Europäischen Rat
Der Arbeitskreis kritischer Jurist_innen Bremen kritisiert die EUPolizeioperation mos maiorum
Heise: Italien plant zweiwöchige Polizeioperation gegen Migranten in der gesamten EU und Ende der Freizügigkeit im Schengen-Raum
Statewatch mit dem Entschlußpapier der EU
Der Flüchtlingsrat BW mit einem mehrsprachigen Informationszettel, der kopiert und freigiebig verteilt und aufhängt werden kann.
Ruhrbarone und Al Jazeera über die crowdgestützte Karte, die die Überwacher überwacht.
Vice Die Jagd auf Flüchtlinge ist eröffnet—europaweit
Quelle für den O-Ton der Bundespolizei
„Racial Profiling“ – Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei vom Deutschen Institut für Menschenrechte
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