Hauptsache weg

Untersuchungsausschuss Gefährder abgeschoben – Terrorgefahr gebannt? Im Innenministerium war man davon überzeugt und verzichtete auf die Strafverfolgung eines möglichen Mittäters.

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Regierungsdirektor Dr. Günter Drange (BMI), Botschafterin Dr. Emily Haber (ehemals Staatssekretärin BMI), Ministerialrat Jens Koch (ehemals BMI)
Regierungsdirektor Dr. Günter Drange (BMI), Botschafterin Dr. Emily Haber (ehemals Staatssekretärin BMI), Ministerialrat Jens Koch (ehemals BMI)

Illustration: Veith Yäger

Die Zeugen Dr. Günter Drange, Jens Koch und Dr. Emily Haber sagen zu ihrer Tätigkeit im Innenministerium im Januar 2017 nahezu übereinstimmend aus. Wenige Tage nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz war handeln angesagt. Der öffentliche Druck die insgesamt 360 ausreisepflichtigen dschihadistischen Gefährder schnellstmöglich abzuschieben, sei groß gewesen.


Eiligst wurden Passersatzpapiere beschafft und auf die zuständigen Behörden eingewirkt Abschiebungen durchzuführen. „Ich vermute, dass sie konstruktiven Druck ausgeübt hat“ äußert die ehemalige Staatssekretärin Haber sich zum Verhalten einer Mitarbeiterin ihres Hauses.

Abschiebung vor Strafverfolgung – wie kurzsichtig diese strategische Entscheidung ist, führen im Laufe der Sitzung die Obleute von FDP, Grünen und Linke den weiterhin gänzlich von sich überzeugten Zeugen vor Augen.

Eingebetteter Medieninhalt


Strafverfolgung? Nein!

Einhellig berichten die drei Zeugen des Tages, dass sie von den nachlässig geführten Vernehmungen des möglichen Komplizen Bilel ben Ammar nichts gewusst und die Protokolle nicht gelesen hätten. „Wer bin ich denn, dass ich das überpüfe“, meint Jens Koch und erfährt von Irene Mihalic (Grüne): „Sie sind die zuständige Fachaufsicht“.

Während dem Untersuchungsausschuss ein rund dreißigseitiges Vernehmungsprotokoll ben Ammars vorliegt, in dem es um einen Handydiebstahl geht, der im Jahr vor dem Anschlag untersucht wurde, wirken die Vernehmungen nach dem Terroranschlag auf Martina Renner (Linke), als „wären sie von einem Polizisten aus einer mittleren Kleinstadt durchgeführt worden“.

Die wenigen Seiten an Vernehmungsprotokollen lassen darauf schließen , dass niemand im Bundeskriminalamt ernsthaft ermitteln sollte. Benjamin Strasser (FDP) arbeitet die zeitlichen Abläufe heraus, die nahelegen, dass schon nach der ersten Vernehmung kein Interesse mehr bestanden haben kann, den möglichen Komplizen ben Ammar vor Gericht zu bringen.

Provinzielle Perspektiven

Dem international agierenden Dschihadismus hatte das Innenministerium offenkundig wenig entgegen zu setzen. Die zeitlichen Abläufe wirken geradezu panisch. Auf Nachfragen der Obleute gestehen Drange und Koch ein, dass der Fall des möglichen Komplizen ben Ammar für sie mit der Abschiebung beendet war. Eine Koordinierung mit Tunesien, wie vor Ort mit dem Gefährder und möglichen Terroristen umgegangen wird, gab es nicht. Man wolle sich nicht in die Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen und der Fall sei mit Abflug aus Deutschland quasi erledigt. Was aus ben Ammar nach der Abschiebung wurde, musste die Bundesregierung zu Anfang dieses Jahres erst wieder in Erfahrung bringen.

„Aus den Augen, aus dem Sinn? Und was machen Sie, wenn ein abgeschobener Gefährder dann in Djerba ein Attentat auf deutsche Touristen verübt?“ konfrontiert Martina Renner die sichtlich desinteressierten Beamten.

Kein Attentat mehr auf deutschem Boden, scheint die Devise gewesen zu sein. Perfide: mit der Abschiebung nach Tunesien oder in andere Herkunftsländer werden die abgeschobenen Gefährder möglicherweise zu wichtigen Multiplikatoren und können, mit Orts- und Strukturkenntnissen ausgestattet, die nächste Generation von Attentätern ausbilden.

Die überhastete Abschiebung wäre nicht nötig gewesen, wie Konstantin von Notz (Grüne) der ehemaligen Staatssekretärin (heute deutsche Botschafterin in den USA) vorhält. Nach Ansicht der Berliner Staatsanwaltschaft hätte ben Ammar für mindestens sechs Monate aufgrund der in seinem Fall vorhandenen Bewährungsstrafen in Haft genommen werden können. Zeit genug, um Asservate auszuwerten, die auf eine Mitwisserschaft und mögliche Beteiligung am Anschlag hindeuteten.

Versäumnisse

Überzeugt trägt Emily Haber vor, alles getan zu haben, was nach damaligen Kenntnisstand möglich und sinnvoll gewesen sei. Die Arglosigkeit gegenüber dem Bundeskriminalamt BKA, das nach der ersten nachlässig geführten Vernehmung signalisierte, aus ben Ammar sei nichts heraus zu bekommen, beeindruckt.

Das blinde Vertrauen in den damaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen, der Haber „konsistent dargestellt“ habe, keine V-Leute im Umfeld des Attentäters platziert zu haben, wird ihr an diesem Abend durch Konstantin von Notz genommen: „Wussten Sie, dass der Verfassungsschutz seit Oktober 2018 eine Quelle im Umfeld des Attentäters geführt hat?“ Haber verneint kleinlaut. Die mittlerweile haltlose Darstellung Maaßens, es habe sich um einen „reinen Polizeifall“ gehandelt, hatte Haber offenbar stets akzeptiert.

Informationsflüsse

Auch im Innenministerium in Berlin will man erst am späten Nachmittag des Folgetages von der Identität des Attentäters erfahren haben. In Köln scheint diese Information schon am frühen Morgen – „es war noch dunkel“ sagte Polizist E. vom Landeskriminalamt NRW aus – verfügbar gewesen zu sein. Die Rolle des dort ansässigen Bundesamt für Verfassungsschutz, sowie das Handeln des damaligen Behördenleiters Hans-Georg Maaßen wird mit jeder Ausschusssitzung fragwürdiger.

Zur Einsetzung der ehemaligen Verfassungsschutzmitarbeiterin Eva H., die zunächst die Rolle von Dr. Michael Vogel vom Bundesinnenministerium inne hatte, konnte an diesem Tag wenig Neues in Erfahrung gebracht werden. Wegen ihrer direkten Befassung mit dem Umfeld des Attentäters musste Eva H. nach rund sechsmonatiger Mitarbeit Anfang Oktober 2018 den Untersuchungsausschuss verlassen. In Zeugenanhörungen hatte Eva H. insbesondere bei Verfassungsschutzzeugin Lia Freimuth überdeutlich interveniert.

Blindes Vertrauen in das Bundesamt für Verfassungsschutz, das schon im Bereich des Rechtsterrorismus beim NSU demonstriert hat, terroristische Strukturen oft eher zu befördern, als zu verhindern, scheint beim Innenministerium weiterhin an der Tagesordnung zu sein.

Geheimdienstvideo

Am Rande beschäftigt sich der Untersuchungsausschuss nun auch mit einem Drohvideo des Attentäters, das drei Wochen vor der Tat aufgenommen wurde und dem Verfassungsschutz, BND und BKA am 30.12.2016 vorlagen. Noch unklar ist, welcher ausländische Geheimdienst das Video übermittelt hat und auf welchem Wege man an das Video gelangte. Es handelt sich offenbar um ein Handyvideo, das mit einem noch unbekannten Gerät aufgenommen oder aus einem Internetstream mitgeschnitten geschnitten wurde.

Fakt ist, dass die Bundesregierung den Untersuchungsausschuss derzeit nicht dabei unterstützt in Erfahrung zu bringen, wann dieses Drohvideo vorgelegen hat. Man weigert sich, beim ausländischen Partnerdienst nachzufragen. Zur versprochenen Aufklärung taugt ein solches Verhalten nicht.

Zum Podcast: UAPod.Berlin - Hallo aus dem Bundestag - Folge 022

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Daniel Lücking

Journalist - verfolgt den 1. Untersuchungsauschuss des Bundestags zum Attentat am Breitscheidplatz vom 19.12.2016

Daniel Lücking

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