Licht & Schatten – Wo geht es hin?

Überwachung Der Tag im NSA-Ausschuss startete früh und mit einer guten Nachricht. Die öffentliche Sitzung endete ebenfalls früh und ließ die Öffentlichkeit ratlos zurück.

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Kurz vor Beginn der öffentlichen Sitzung lässt der Ausschussvorsitzende eine gute Nachricht verlauten. Die umfassenden Wortprotokolle zum NSA-Untersuchungsausschuss sollen veröffentlicht werden.

"Öffentliche Protokolle :ja, aber erst,wenn die Zeugen des jeweiligen Themenkomplex komplett gehört wurden. #NSAUA #NSA #PUA @PatrickSensburg

— Daniel Lücking (@DanielLuecking) 13. November 2014

In der Koordinierungssitzung hatten die Obleute der Fraktionen offenbar das Prozedere verabredet. Es werde – so Patrick Sensburg (CDU) – eine abschnittsweise Veröffentlichung der Wortprotokolle geben, sobald ein Themenkomplex abgehandelt sei.

Über die genaue Unterteilung der Themenkomplexe traf er keine Aussage. Die Veröffentlichung während laufender Ermittlungen ist nicht frei von Problemen. Martina Renner (Linke) erklärte vor einigen Tagen, man verzichte auf die Veröffentlichung, um Zeugen nicht die Möglichkeit zu geben, ihre Aussagen aufeinander abzustimmen.

Defacto orientieren sich Zeugen, Ausschussmitglieder und auch Regierungsvertreter schon jetzt an den Publikationen von Netzpolitik, sicherlich auch an denen der mittlerweile zahlreich vertretenen Livetwitterer.

Eine Gefahr für den Ausschuss?

Nach der heutigen Ausschusssitzung kann davon ausgegangen werden, dass eine Vorbereitung der Zeugen anhand der Netzpolitikprotokolle nicht unbedingt Vorteile bringt. Kaum 5 Stunden dauerte es, bis die Obleute der Ausschüsse den Zeugen heute öffentlich vernommen hatten.

Danach waren die (Nach-)Fragen erschöpft und die Antwortbereitschaft des Zeugen nur noch für eine nicht-öffentliche Sitzung vorhanden. Auch diese Sitzung kam mit nur etwa drei Stunden aus und ging nahtlos in eine geheime Sitzung über.

(K)ein gutes Zeichen (?)

Über die Inhalte der nicht-öffentlichen Sitzung und der geheimen Sitzung lässt sich nur spekulieren. Tweets legen nahe, dass der Zeuge auch in dieser Sitzung weiterhin überwiegend die Linie vertrat, die die Öffentlichkeit am Vormittag zu sehen bekam. Hier setzen BND und Kanzleramt offenbar auf Ermüdung der Abgeordneten und der Öffentlichkeit.

In einer pathetischen Auftaktrede gab sich der Zeuge zunächst empfindlich, was für ein Bild vom BND und von seinen Mitarbeitern gezeichnet werde. Alles verlaufe nach Recht und Gesetz.

Der Lack aber bröckelte, als der gut gekleidete und souverän auftretende Zeuge vom Grünen-Obmann Konstantin von Notz förmlich gegrillt wurde.

Im Laufe der Fragerunden wurde klar: die Äußerungen zum Thema „Rechtmäßigkeit“ waren nicht mehr, als eine reine Annahme.

Angesprochen auf rechtliche Hintergründe zu seinem Handeln musste der Unterabteilungsleiter – ranghöchster BND-Zeuge bisher – indirekt eingestehen, dass er im rechtlichen Bereich nicht kompetent sei und sich im wesentlichen auf die BND-Justiziare beruft, die ihm diese Haltung signalisierten.

Der Diplomingenieur verlässt sich ob seiner Leitungsfunktion offenbar relativ blind auf die Justiziare.

Backdoors? Schadsoftware?

Mittlerweile bestätigte der dritte Zeuge aus BND-Kreisen, dass der Dienst die eingesetze Software nicht prüfe. Es werde handelsübliche Software auf Basis von Empfehlungen des Bundesamt für Sicherheit in der Informationtechnik (BSI) verwendet. Oder eben – wie in der letzten Sitzung geschildert – Hard- und Software „befreundeter Dienste“. Allen voran muss hier eine gewisse Blackbox genannt werden.

Ablauf:

Mitarbeiter, die die Zeugen nicht kannten („irgendjemand prüft die aber“) installierten Blackboxen, deren eingehenden Leitungen und ausgehenden Leitungen man überwachen könne. Damit sei ein Missbrauch quasi ausgeschlossen. So schilderte es der Zeuge in der vergangenen Woche.

Auch heute Arglosigkeit beim BND-Zeugen. Schließlich habe das BSI Hard- und Software empfohlen. Ein Schuldiger ist demnach nicht beim BND zu suchen, falls manipulierte Hardware speichert, Datenströme umlenkt oder anderweitig auswertet.

Glitschig, wie nasse Seife

Läuft diese Strategie der zersplitterten Verantwortung so weiter, dann dürften im Laufe der nächsten Anhörungen auch weiterhin Zeugen wechselseitig auf irgendeine andere zuständige Abteilung verweisen. Vom BND zum BSI – von beiden dann in Richtung des Bundesjustizministeriums, das Aussenministerium oder wer sich sonst noch so finden lässt.

Das die Aktivitäten dieser Dienste und Behörden im Bundeskanzleramt zusammenlaufen, wird schon jetzt auf der nervösen Regierungsbank deutlich. Heute hielt sich der sonst so aktive Herr Wolff vom Bundeskanzleramt vergleichsweise zurück und interveniert deutlich seltener, nicht aber minder vehement.

Ebenfalls ruhig: das Bundesinnenministerium. Herr Akmann - sonst regelmäßiger Flüstergast an der Zeugenbank - schien heute verhindert zu sein.

Lässig verspätet – gewohnt pampig

Zunächst wurde der Zeuge heute durch eine Vertretung begleitet, bevor dann Johnny Eisenberg seine Motorradjacke über den Stuhl hing und die rechtliche Beratung übernahm. Erneut zeigte er wenig Interesse vom Mikrofon gebrauch zu machen.

Eine Einordnung, ob seine Wortmeldungen an den Zeugen gerichtet sind oder an die Parlamentarier ist so nicht möglich. Parlamentarier? Lästig! Öffentlichkeit? Störfaktor! - dieser Eindruck verstärkt sich bei dem flapsigen Umgang, den Eisenberg an den Tag legt.

CDU sieht das, was sie will - frühzeitig!

Wie schon in der letzten Sitzung zeigte auch am 13.11.2014 der Obmann der CDU Roderich Kiesewetter frühzeitig das Bedürfnis, zu einem Ende zu gelangen und vor Ende der nicht-öffentlichen Vernehmung zum Ausdruck zu bringen, es habe zwischen 2003 und 2008 keine anlasslose Massenüberwachung gegeben:




In der Sitzung vom 6. November brachte Kiesewetter diese Aussage für seine Fraktion sogar schon während der öffentlichen Sitzung.

Grundsatzfragen ? Nicht erwünscht.

Was ist Massenüberwachung? Über diese Frage besteht noch keine Einigkeit. Wie viele Datensätze sind notwendig, um von „massenhafter Überwachung“ zu sprechen? Liegt schon in der Ausleitung oder Spiegelung von Datenströmen eine Grundrechtsverletzung ? Entsteht diese erst, wenn die Selektoren einzelne Datensätze geprüft haben? Oder ist erst mit der menschlichen Bearbeitung der gefilterten Datenströme eine Grundrechtsverletzung überprüfbar?

All diese Fragen sind derzeit nicht geklärt – ausgiebig prüfen will in diesem Bereich derzeit nur die Opposition:




Die Regierungsparteien sind bemüht, frühzeitig Entwarnung zu geben:

Notfalls auch vor Ende von Zeugenaussagen und unter Vorwegnahme, man müsse nicht damit rechnen, dass sich in der nicht-öffentlichen Sitzung ein anderes Bild ergeben würde.

Unerwünscht: die Öffentlichkeit


Immer deutlicher wird, dass die Öffentlichkeit außen vor bleiben soll. Einzig Phoenix war heute mit einer Kamera vertreten – ob und wo die Schnipsel gesendet werden, bleibt fraglich. Die Sicherung der Statements per Handy erschien mir nach den ausbleibenden TV-Berichten der letzten Wochen dringend angebracht.

Presse ist unerwünscht – der Zeuge beklagte an mehreren Stellen die mangelnde Qualität der Presseberichte zu den Snowdenenthüllungen, die aufgebauscht und falsch seien.

Das dies eine Auswirkung der Informationsarbeit des BND sein könnte, der schlichtweg nichts tut und sich beschwert, wenn offenkundige Missstände dann hinterfragt werden, kommt ihm anscheinend nicht in den Sinn.

Die parlamentarische Öffentlichkeit wird hingegen mit Briefen aus dem Kanzleramt und Strafandrohung unter Druck gesetzt.

Armes Deutschland – deine Regierung pfeift auf dich.

Details zur heutigen Sitzung sind durch Andre Meister im Liveprotokoll bei Netzpolitik.org verfügbar.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Daniel Lücking

Journalist - verfolgt den 1. Untersuchungsauschuss des Bundestags zum Attentat am Breitscheidplatz vom 19.12.2016

Daniel Lücking

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