Wer kann mir mit einem rechtlichen Rat weiterhelfen?

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Ich bin Opa von zwei dreieinhalb jährigen Jungen und seit fünfzehn Jahren blind. Vor kurzem kaufte ich für meine Mäuse bei:

Dekorations- und Festartikel Gmbh., Hauptstr. 18, 10827 Berlin (Geschäftsführer: Herr Reisemann /030/ 781 49 06) zwei in einer Hülle verpackte Indianerkostüme. Preis 14.99 Euro. Ich hatte der Verkäuferin die Konfektionsgröße 104 der Jungen mitgeteilt.

Am darauffolgenden Sonntag öffnete die Mutter eine der Verpackungen. Sie stellte fest, dass das Oberteil für die Jungen zu klein ausfällt und Oberteil und Hose aus reiner Synthetik bestehen. Wahrscheinlich wurde die Ware aus China importiert. Sie empfand angesichts der minderen Qualität den Preis als Wucher.

Als ich die beiden Teile (das eine noch verschlossen) zusammen mit dem Kassenbeleg zurückgeben und gegen eine Gutschrift eintauschen wollte, belehrte mich der Geschäftsführer, Herr Reisemann:

1. sie seien im Einzelhandel grundsätzlich zu keiner Rücknahme verpflichtet.

2. wenn sie eine Rücknahme zuließen, würden alle Käufer von Kostümen nach der flotten Party ihr Geld zurückverlangen.

Wer kann mich über meine rechtlichen Möglichkeiten aufklären?

Vielen Dank!

Daniel (blindhero@gmx.net)

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Daniel Schneider

Dr. Daniel Schneider ( Jahrgang 1944 ), konservativer Anarchist, Studium der Pädagogik, Soziologie und Psychologie.

Daniel Schneider

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden