Die Staatsanwaltschaft Mainz hat Ermittlungen wegen der umstrittenen Satire des ZDF-Moderators Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan eingeleitet. Bei der Behörde seien "rund 20 Strafanzeigen von Privatpersonen aus Deutschland" eingegangen, sagte Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler. "Im rechtlichen Fokus steht ein möglicher Verstoß gegen Paragraf 103 des Strafgesetzbuches, Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten." Deutschler sagte, dass die Staatsanwaltschaft zur Beweissicherung einen Mitschnitt des in der Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragenen Schmähgedichts anfordern werde. Anschließend werde geprüft, ob die formalen Voraussetzungen für eine Strafverfolgung erfüllt seien. Dies sei nur möglich, wenn die türkische Regierung eine Strafverfolgung verlange und die Bundesregierung eine Ermächtigung zu dieser Strafverfolgung erteile. Nach Informationen des Berliner "Tagesspiegels" kam das Auswärtige Amt in einer internen Prüfung zu dem Schluss, dass sich Böhmermann höchstwahrscheinlich strafbar gemacht habe.
Nun liegt der Ball in Ankara. Sollte die türkische Regierung ein förmliches Verlangen nach Strafverfolgung an die Bundesregierung stellen, müsste Angela Merkel (CDU) und ihre Bundesminister im Bundeskabinett darüber befinden, ob sie die Staatsanwaltschaft Mainz beispielsweise ermächtigen solle, gegen Jan Böhmermann ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gemäß Paragraf 103 des Strafgesetzbuches einzuleiten. So verlangt es das förmliche Verfahren nach Paragraf 104a des Strafgesetzbuches.
Die Staatsanwaltschaft Mainz hat indes im vorauseilenden Gehorsam bereits Vorermittlungen aufgenommen, obwohl die 20 Strafanzeigen von Privatpersonen aus Deutschland eigentlich nicht dazu berechtigen. Für die Staatsanwaltschaften ist einzig und allein die Ermächtigung der Bundesregierung bindend, und zwar nachdem ein ausländischer Staat eine Strafverfolgung verlangt hat.
Die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden. Erfolgt die Beleidigung mit verleumderischer Absicht, kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.
Nun kam Angela Merkel in einem persönlichen Telefongespräch mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu dem förmlichen Verfahren nach Paragraf 104a des Strafgesetzbuches zuvor und beschritt gewissermaßen stellvertretend für Jan Böhmermann den Gang nach Canossa. So hat Böhmermann nicht mehr nur Polizei, sondern jetzt auch Bundeskanzlerin.
Natürlich trat Merkel gegenüber Davutoğlu nicht als Schutzpatronin für geschmacklose und infantile Schmähgedichte auf, sie wollte aber mit diesem auch in der Bundespressekonferenz angesprochenen Telefonanruf das förmliche Verfahren von Paragraf 104a des Strafgesetzbuches unbedingt vermeiden. Ob dies nun gelingt und Ankara die diplomatische Affäre damit abschließt, werden die nächsten Tage zeigen. Unmittelbar nach dem Telefongespräch gab sich die türkische Regierung mit den Worten Merkels über das Schmähgedicht als "bewusst verletztend" zufrieden und teilte mit, kein förmliches Strafverlangen an Berlin zu stellen.
So rückt nun ein sonst kaum beachteter Abschnitt des Strafgesetzbuches "Straftaten gegen ausländische Staaten" in den Fokus der Öffentlichkeit und Merkel hat eine brisante Situation, nämlich im Bundeskabinett über die Einleitung eines Strafverfahrens gegen einen prominenten Komiker entscheiden zu müssen, einstweilen überwunden.
Nach dem EU-Türkei-Deal und dem Versuch die Flüchtlingskrise damit zu bewältigen, tut sich eine schöne neue Welt auf, in der schon infantile Unflätigkeiten eines Kasperles auf einem deutschen Spartensender eine handfeste diplomatische Affäre auslösen können.
Mit Material von AFP
Kommentare 33
So weit ich dem § 103 StGB folgen kann, würde dieser doch nur greifen, wenn sich Erdogan zum Zeitpunkt der Beleidigung in Deutschland aufgehalten hätte ...?!
Unter § 104a geht es dagegen um Menschenhandel. Tippfehler?
Und warum soll es eine "diplomatische Affäre" sein oder werden? Könnte es nicht nur eine solche sein, wenn es sich um entsprechende Vergehen bzw. Ausrutscher auf eben dieser, resp. zwischenstaatlicher Ebene, handeln würde? Wir wollen doch nicht hoffen, dass die Sache in eine solche Sphäre gehoben wird; der deutsche Staat sich den 'Fall Böhmermann' also als Schuld gegenüber Erdogan bzw. dem türkischen Staat auflädt. Das wäre ein Kotau!
Es gibt aber noch Hoffnung für Böhmermann, denn die OStA Mainz ist für ihre Milde bekannt, gerade was lokale Mainzer Institutionen angeht, siehe Beitrag unter http://analogo.de/2015/12/24/saeulen-der-demokratie-geraten-in-mainz-ins-wanken/
Spartensender ist nicht ganz richtig, denn immerhin wird die Sendung zeitversetzt auch im ZDF ausgestrahlt.
Strafgesetz bezüglich "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten."
Aufpassen. Wenn da ein Präzedenzfall mit Erdogan geschaffen würde, könnte dann Putin die ganze deutsche Medienlandschaft flächendeckend in den Knast klagen, oder?
( ;.) )
Erst mal ermitteln – nach dem Motto: Das dazugehörige Gesetz wird sich schon finden. Was sich da anbahnt, sieht schwer nach den guten alten Sixties aus: Auch damals wurde Kritik an autoritären Potentaten als »Majestätsbeleidigung« geahndet und mit guten, bewährten Polizeimethoden angegangen.
Obacht!
Bis jetzt ist ja der Witz im Witz, daß die natürliche Person Böhmerman angezeigt wurde und das ZDF gewissermaßen als zufällig anwesender Zeuge involviert ist ?!
Deine Vermutung mit dem Aufenthalt in Deutschland scheint zunächst intuitiv, ist jedoch bei näherem Hinsehen aufgrund der Satzstruktur im §103 StGB falsifizierbar. Der Relativsatz, "[...], das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, [...]", bezieht sich eindeutig auf "[...] ein Mitglied einer ausländischen Regierung[...]", welches wiederum durch die Konjunktion "oder" alternativ für "[...]Staatsoberhaupt[...]" steht. Im Klartext, isses das Staatsoberhaupt, welches beleidigt wird isses egal wo er sich aufhält (diplomatische Affäre? Check!).
§104 StGB regelt die Vorraussetzung der Strafverfolgung (kein Tippfehler). Der von dir angesprochene § 104a stammt aus dem Strafgesetzbuch Österreichs.
Wesentlich interessanter ist hier, meines Erachtens nach, der §103 Abs. 2 StGB. Dieser besagt: " Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen."
§ 200 regelt hierbei die Bekanntgabe der Verurteilung.
Ich stelle mir also vor Jan Böhmermann wird rechtskräftig verurteilt (über Sinn und Unsinn einer solchen Botschaft an die Zivilgesellschaft will ich hier nich nachdenken) und man würde sich an die Gesetze halten, dann dürfte der türkische Präsident als "Verletzter" oder der Staatsanwalt einen Antrag auf Veröffentlichung des Urteils stellen. Da die Verletzung (Böhmermanns Gedicht) im NEO Magazin Royale passierte, wäre es legal zu verlangen, dass Jan Böhmermann (oder sein Ersatz - Oli Schulz vielleicht) das Urteil in seiner eigenen Sendung verliest. Dass Jan Böhmermann damit das ultimative Ziel erreicht hätte, das durch und durch asoziale System aus Abhängigkeiten gegenüber der Türkei hinsichtlich der Flüchtlingskrise endgültig zu demaskieren, sei hier nur so hintan gestellt. Wilde Fantasie, dennoch rechtlich denkbar.
Merkel hat in ihrer Position das einzig richtige getan und damit gleichzeitig Böhmermann in die Hände gespielt, der uns damit gezeigt hat - Man darf den Leuten zwar sagen, dass sie etwas nicht dürfen, aber man darf ihnen nicht zeigen was es ist, dass sie nicht dürfen.
Zur Ergänzung: Der § 103 hat seinen inhaltlich praktisch identen Vorläufer im Gesetz vom 15. Mai 1871 http://lexetius.com/StGB/103,6
Das schlug sich noch in der Weimarer Zeit nieder, als begleitend die Beschlagnahme von entsprechenden Presseerzeugnissen nach wie vor ermöglicht war, http://www.demokratiegeschichte.eu/index.php?id=86
Man darf sich ruhig Gedanken dazu machen, woher im Sinne eines geschichtlichen Kontextes also diese Normen stammen. Und wie aberwitzig sie heute sind.
Nicht ganz richtig ist im Artikel ist mE. die Darstellung des sog. Legalitätsprinzips. Antragsdelikte wie auch solche, die ein Strafverlangen für die Verfolgung voraussetzen, sind keine, bei denen ohne Antrag nicht ermittelt werden dürfte. Deren Fehlen ist vielmehr Verfahrenshindernis zur Erhebung der öffentlichen Klage, mithin bei Abschluss der Ermittlungen. Mit anderen Worten: Fehlender Antrag gewährt weder Immunität noch Idemnität vor Ermittlungen.
Stimmt - meine Lesart hatte mich selbst auch arg wundern lassen über den Paragraphen 103. Ein genaues Achten auf die Grammatik hätte mir geholfen ... Tja, und § 104 betreffend - peinlich. Is' mir ja noch nie passiert sowas. Naja, war schon spät gestern ...
"Dass Jan Böhmermann damit das ultimative Ziel erreicht hätte, das durch und durch asoziale System aus Abhängigkeiten gegenüber der Türkei hinsichtlich der Flüchtlingskrise endgültig zu demaskieren (...)"
So sieht's wohl aus!
Der Freitag hatte Böhmermann und nun hat er auch bald Altmaier. Jakob Augstein ist für beide der Gastgeber. Was er über Böhmermann geäußert hat, ist nachzulesen, was er von Altmaier erwartet auch: Das Prinzip Offenheit geht verloren.
Ganz nebenbei etwas Realsatire vom Feinsten im Spiegel, denn wie kann Böhmermann sich sooo lustig in Szene setzen, wie er es in der Realität macht ?
Der Satiriker Jan Böhmermann hat wegen seines Erdogan-Gedichts Kontakt mit Kanzleramtschef Altmaier aufgenommen. Doch der ließ nach SPIEGEL-Informationen nach einer ersten Reaktion nichts mehr von sich hören.
Er bitte nicht um Hilfe in seinem Fall, sondern um "Berücksichtigung meines künstlerischen Ansatzes und meiner Position, auch wenn er streitbar ist", so Böhmermann.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jan-boehmermann-bat-kanzleramtschef-peter-altmaier-um-beistand-a-1086128.html
https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/nee-der-stinkefinger-ist-von-uns
https://www.freitag.de/autoren/freitag-salon/radioeins-freitag-salon-mit-peter-altmaier-1
Lieber ED2MURROW,
vielen Dank erst einmal für die spannenden Ergänzungen zur ursprünglichen Strafnorm.
Ich würde mich nach längerem Überlegen schon Ihrer Ansicht anschließen, dass Ermittlungen in beweissicherndem Umfang wohl legal sind. Es kann ja sein, dass Ankara noch auf die Idee kommt, ein Strafverlangen zu stellen. Ob dann das AA oder das Bundeskabinett die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt wäre dann eine interessante Frage, obgleich der vom Tagesspiegel zitierte Aktenvermerk des AA zur potentiellen Strafbarkeit Jan Böhmermanns gemäß § 103 StGB durchaus den Schluss zulassen kann, dass eine Ermächtigung zur Strafverfolgung nicht versagt werden dürfte.
Es wäre ein politischer Super-GAU, wenn das Verfahren gemäß § 104a StGB tatsächlich beschritten werden müsste und letztlich Anklage auf Druck von Erdogan erhoben würde.
Viele Grüße
DM
"Dass Jan Böhmermann damit das ultimative Ziel erreicht hätte, das durch und durch asoziale System aus Abhängigkeiten gegenüber der Türkei hinsichtlich der Flüchtlingskrise endgültig zu demaskieren, sei hier nur so hintan gestellt. Wilde Fantasie, dennoch rechtlich denkbar.
Merkel hat in ihrer Position das einzig richtige getan und damit gleichzeitig Böhmermann in die Hände gespielt, der uns damit gezeigt hat - Man darf den Leuten zwar sagen, dass sie etwas nicht dürfen, aber man darf ihnen nicht zeigen was es ist, dass sie nicht dürfen."
Auf der Grundlage der "Varoufakis"-Nummer der NeoRoyalTruppe halte ich das sogar für die einzige logische Lesart der "Erdogan"-Nummer. Das ist Satire in schärfster Form, denn sie schneidet auch tatsächlich ins Fleisch der Realität und verlässt (deswegens isses ja "Meta") damit den Kommunikationsraum, der, wie man ja sieht, gerade noch eben als Volksbelustigung ohne Konsequenz hingenommen, weite Teile der Gesellschaft, Staat und Öffentlichkeiten, nach Einhegung in völkisch verträgliche Satire schreien lässt. Das nennt man dann wohl Völkerverständigung a la Kapitalinteressen.
Der Titel im Tagesspiegel-Kommentar triffts: Der beste Witz, das sind wir selbst.
Prantl bleibt cool, Böhmermann fühlt sich "erschüttert" und die Titanic hat auch ein Gedicht geschrieben
Die Studenten, die vor dem Münchner Polizeipräsidium aufzogen, hatten deshalb keinen Erfolg mehr. Auf ihre Transparente hatten sie geschrieben "Wir bereuen, den Schah beleidigt zu haben" und "bitten um gerechte Bestrafung". Man sieht: Böhmermänner gab es schon vor 50 Jahren.
http://www.sueddeutsche.de/politik/satire-wird-der-schah-paragraf-jetzt-zum-boehmermann-paragrafen-1.2938570
Böhmermann's Beitrag als "infantile Unflätigkeit" zu benennen, erscheint mir unüberdacht.
Er hat es mal wieder geschafft (wie bei Varoufake), dass er mit seinem Tun Leute zum diskutieren anregt, die sonst seine Sendung vielleicht nur am Rande verfolgen würden. Das macht er gekonnt - Hut ab! Er bringt sogar die Kanzlerin in Zugwang, das schafft ja nicht mal Stoiber so zielsicher. Natürlich hat die Kanzlerin genau die richtige Antwort für ihn gegeben - ob JB so weit gedacht hat, wage ich zu bezweifeln.
Erdogan und die Türkei wären schön blöd, wenn sie die ganze Sache gerichtlich aufrollen würden - nicht nur würde dann die besagte Satire und Schmähkritik nochmals auf den Tisch kommen, aber dann wäre auch von oberster Stelle deutlich, dass die Einbestellung des Botschafters mehr als undemokratisch waren - Erdogan ist ein einfach psychisch krank vor Macht. Dass das niemand thematisiert, wundert mich schon lange.
Gratulation an JB für den Move Richtung Altmaier und auch jetzt mit der Grimmepreis-Absage. Der Kerl spielt seine Karten hervorragend. Hoffentlich vergiftet ihn seine Fähigkeit, die Strippen zu ziehen, nicht in der Art wie es Erdogan passiert ist.
Druck? Ich weiß nicht, wie sich da das Verhältnis "halb zog er sie, halb fiel sie hin" wirklich ausdeuten lässt. Wahrscheinlich irgendwie Courtoisie, Sie verstehen: völkerrechtlich/politisch. Da würde es mich schon wesentlich mehr interessieren, ob die "gegenseitige Verbürgung" ex § 103 StGB tatsächlich vorliegt. Von türkischem Recht habe ich keine Ahnung. Haben Sie?
so ändern sich die zeiten: früher hätts was mit der dachlatte vom prügel-perser für beleidigung des staats-oberhaupts und seiner gattin gegeben.
und da hat keiner gefragt: komm ich jetz ins fernseh?
Merkel macht den Büttel vor Erdogan. Wie viele Länder, Menschen, Kulturen über die Jahre von unseren Kabarettisten verarscht wurden! Denkt mal an Serdar Somuncu.
Aber hier bzgl. Türkei/Flüchtlinge, duckt sich die Kanzerlin weg. Sie ist das Beispiel für Opportun im Brockhaus (gibts nicht mehr). Das sich ein EU-Staat so klein machen muss, nur um ein paar Flüchtlingen zu entgehen, nur weil man schiss vor der AfD hat, ist so ein Armutszeugnis. Und sowas regiert... Da hacken alle auf Putin rum, der lacht sich was, die USA im Übrigen auch.
Ja, Druck ist vielleicht ein etwas missverständlicher Begriff. Die türkische Regierung würde (noch) legalerweise ein Strafverlangen aus § 104a StGB an die Bundesregierung herantragen und sie müsste dann die Ermächtigung, ein offzielles Strafverfahren einzuleiten, prüfen. Eine gewissen Einschätzungsspielraum müsste es für die Bundesregierung respektive für das AA aber auch in dieser Frage geben. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass die Ermächtigung nicht erteilt würde, da ein Aktenvermerk des AA vorzuliegen scheint, der von grundsätzlichen Strafbarkeit Jan Böhmermann gemäß § 103 StGB ausgeht. Abwägung mit der Kunst- und Satirefreiheit usw. müsste man dann wohl der Staatsanwaltschaft und dem Gericht überlassen.
Ich muss zugeben, dass ich vom türkischen Recht keine Ahnung habe und die gegenseitige Verbürgung stets unterstellt habe, weil die beiden Staaten Bundesrepublik Deutschland und die Türkei ja volle diplomatische Beziehungen mit Botschaftern unterhalten. Sicher ist das eine zusätzliche objektive Bedingung, die der § 104a StGB voraussetzt. Muss die Gegenseitigkeit nur auf deutscher Seite verbürgt sein? Der Wortlaut des § 104a StGB lässt hier ausnahmsweise einmal Raum für Spekulation.
Da schreibt man einen Kommentar und guckt erst danach einmal in den juristischen Kommentar (Fischer StGB).
Mit gegenseitiger Verbürgung ist gemeint, dass es eine entsprechende Norm zum deutschen § 103 StGB im türkischen Strafrecht gibt, also dass Merkel oder Gauck, wenn sie von einem türkischen Satiriker geschmäht würden, genauso Strafantrag an die Türkei stellen könnten. Das ist tatsächlich eine hoch interessante Frage!
Und soweit die Internetrecherche trägt sind die entsprechenden Normen zu den §§ 102 - 104a des deutschen Strafgesetzbuches in den Artikeln 164 - 167 des türkischen Strafgesetzbuches niedergelegt. Daher muss man von einer verbürgten Gegenseitigkeit i.S.d. § 104a StGB ausgehen.
OT: warum bietet die Redaktion kein Werkzeug an, mit dem sich Beiträge zu ein und dem selben Thema zwischen den Autoren organisieren lassen, um beispielsweise eine Flut thematisch identischer Blogs zu verhindern?
Es ist für mich wenig einladend, in fünf oder mehr Beiträgen zum selben Thema zu kommentieren.
Konzentration durch Reduktion würde die Qualität der Beiträge und Kommentare sicher weiter anheben.
Merkel hat in ihrer Position das einzig richtige getan
Das sehe ich nicht so. Madame sind - wiedermal - im Stil einer deutschen Königin aufgetreten und haben kurzerhand den Weg des geringsten Widerstandes eingeschlagen, nach der Devise: "Es ist mir sch...egal, was Satire in Deutschland darf oder nicht, bloß kein (weiteres) Problem mit dem Erdogan." Aus politischer Opportunität mag das zwar angehen. Aber es ist auch ein (kleiner) Verrat an der Meinungsfreiheit bzw. an der Freiheit der Kunst. Wenn sie davon nämlich was hielte, hätte sie gedacht: Erdogan, da musst du durch - und keinen Mucks gesagt.
...und damit gleichzeitig Böhmermann in die Hände gespielt, der uns damit gezeigt hat - Man darf den Leuten zwar sagen, dass sie etwas nicht dürfen, aber man darf ihnen nicht zeigen was es ist, dass sie nicht dürfen.
Das wage ich zu bezweifeln. Dem Böhmermann ist das, was er da bewirkt hat, dermaßen "an die Eier gegangen" (um seinen Jargon aufzugreifen), dass er jezt keine mehr hat. Wenn er nämlich welche hätte, würde er jetzt einen Staatsdespoten nach dem anderen zur Brust nehmen und Frau Merkel damit am Telefon festnageln. Mal sehen, ob er das macht. Ich glaube eher nicht. Denn seine hochwohlgeborenen Intendanzen werden ihm kleinen Kreidevorrat geschickt haben, mit der Auflage, vor jeder Sendung eine Portion davon zu fressen, bis er brav ist. Denn Merke: Auch Satiriker müssen den goldenen Zügel respektieren, wenn sie nicht von Wasser und Brot leben wollen. Und wer will das schon?
PS
Dass das sog. Gedicht nicht gut war, diskret gesagt, steht auf einem anderen Blatt.
Bei allem was sich gehört: Das hier hat Bömermann echt nicht verdient:
http://www.welt.de/debatte/kommentare/article154171281/Solidaritaet-mit-Jan-Boehmermann.html
dass er jezt keine mehr hat.
Ein zwangsfinanzierter fester Mitarbeiter lebt auch mit Rühreiern^^
Ich weiß auch nicht, ob es wirklich "nur" ein juristisches Problem ist. (so wie die Medienkampagne gegen Wulff u.a.)
Wenn öffentliche "Rechtsdiskussionen" vorrangig über Nebenschauplätze (ob inszeniert oder auch nicht) geführt werden - lenkt dies NATÜRLICH von NSU, NSA, TTIP, Hartz4, Asylrecht u.a. prima ab ... dank der Hofnarren des Systems
grund-sätzlich:
satire hat ihre grenze an religiös verehrten göttern.
religiös handeln heißt: gott mehr als den menschen folgen.
klar, daß staats-oberhäupter mit dem status bloßen mensch-seins
unzufrieden sind.
das nimmt Jan mit Humor.
Erst wenn sich Putin mit ihm solidarisiert, ist Gefahr im Verzug, allerdings nicht für Jan, sondern für den Sultan.
gegen Wulff
??? man muss auch gönnen können, ich habe es ihm gegönnt, also die Kampagne.
wieso? Erdogan fühlt sich in seiner Rolle als Gott doch ganz wohl.
leider haben sie nur die hälfte der möglichen punkt-zahl.
mehr empathie für götter bitte!
götter lassen sich nicht gerne anpissen.
und reagiere bisweilen mit fluten(von was auch immer).
Es soll ja Götter ohne Stock im A... (Sie wissen schon) geben.
Dass der türkische garantiert nicht dazu gehört, macht die Sache doch so spannend.