Der Tag der Besserverdienenden

Ehegattensplitting Von nun an profitiert die Homoehe vom Ehegattensplitting. Ein guter Tag für die Gleichberechtigung, ein schlechter Tag für soziale Gerechtigkeit

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Ein Kuchen will geteilt werden
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Foto: GABRIEL BOUYS/AFP/Getty Images

Es war abzusehen. Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Gleichberechtigung zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und herkömmlicher Ehe ebneten den Weg dafür, dass nun auch die Homoehe vom Ehegattensplitting profitiert.

Ein guter Tag für die Gleichberechtigung. Hier dürften die Sektkorken knallen. Die Homoehe ist nun ganz weit ins bürgerliche Institut der Ehe vorgedrungen. In dem Mosaik fehlt lediglich noch das volle Adoptionsrecht, das eigentlich nicht mehr lange auf sich warten lassen dürfte. Karlsruhe sitzt schon dran.

Aber es gibt auch eine Kehrseite der Medaille. Das Ehegattensplitting ist ein Relikt aus der frühen Bonner Republik. Das Rollenmodell hatte eine einfache Richtschnur: Mann geht arbeiten, Frau schmeißt den Haushalt. Dies wurde im Steuerrecht gefördert. Der steuerliche Vorteil ist bis heute immer dann am größten, wenn ein Ehepartner ein hohes Gehalt erzielt und der andere zu Hause den Haushalt schmeißt.

Die Alleinverdiener-Ehe oder jetzt auch die Alleinverdiener-Lebenspartnerschaft wird durch das Ehegattensplitting steuerlich am besten subventioniert. Ob in diesen Ehen Kinder aufwachsen, berücksichtigt das Finanzamt nicht.

Und wer profitiert davon? Besserverdienende. Es ist der Teil der Gesellschaft, der von den Parteien links der Mitte steuerlich eigentlich mehr zur Verantwortung gezogen werden sollte. Nun wurde einstweilen jedoch der Personenkreis, der steuerlich entlastet wird, ein kleines Stück erweitert.

Solange die Politik am Ehegattensplitting festhält, ist es zwingend, diese steuerliche Subvention auch eingetragenen Lebenspartnerschaften zukommen zu lassen. Vielleicht setzt jetzt auch eine Diskussion ein, das Ehegattensplitting zugunsten einer gezielten Familienförderung umzubauen.

Das aber sollte erst geschehen, wenn eingetragene Lebenspartnerschaften mit herkömmlichen Ehen in diesem letzten Mosaikstein vollkommene Gleichberechtigung erfahren: im Adoptionsrecht.

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Geschrieben von

Daniel Martienssen

Enttarnung durch Analyse: ein privates Blog zu Demokratie und Rechtsstaat, Soziales und ein bisschen Kultur.

Daniel Martienssen

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