Die Unschuldsvermutung

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Der Rechtsstaat gerät zunehmend in eine tiefe Krise. Ein breiter Teil der Gesellschaft sehnt sich nach einer gefühlten Gerechtigkeit jenseits rechtsstaatlicher Ordnung. Ohne Aufklärung und Information verkommt der Rechtsstaat zum ausgehöhlten System der Elite und gefährdet die Demokratie.


"Unschuldsvermutung" - alternatives Unwort des Jahres?

Zu einer großen Errungenschaft rechtsstaatlicher Grundsätze gehört die vor allem in der Strafprozessordnung verankerte Unschuldsvermutung. Sinn und Zweck dieses Instituts ist die Überführung von Straftätern und die Feststellung der Schuld durch Urteil eines gesetzlichen Richters. Dies geschieht nach einer Beweisaufnahme, in der belastende und entlastende Tatsachen in die Hauptverhandlung eingebracht und hinreichend erörtert werden sollen.

Der Vorgang ist im Idealfall geprägt von der Abwesenheit von Emotionen und persönlichen Befindlichkeiten und der Anwendung originär juristischer Methoden wie Beweiserhebung und -verwertung. An seinem Ende soll die Feststellung der Schuld des Angeklagten oder der Freispruch stehen.

Die Emma hat in ihrer Januarausgabe 2012 als alternatives Unwort des Jahres nunmehr die Unschuldsvermutung zur Debatte gestellt. Hintergrund ist offensichtlich die Bewertung des Kachelmann-Prozesses aus dem vergangenen Jahr.

Die gefühlte Gerechtigkeit erscheint vielen Menschen dem Rechtsstaat vorzugswürdig

Für Alice Schwarzer, die Chefredakteurin der Emma, ist der Kachelmann-Fall ein Fanal für den blutentleerten, pervertierten Rechtsstaat, der vermeintlich mutmaßliche Sexualstraftäter über Gebühr bevorteilt und mutmaßliche Opfer a priori stigmatisiert. Eine immer wiederkehrende Frage, gelte nicht für die vergewaltigte Frau (auch) eine Art Wahrheitsvermutung ihrer Beschuldigung, steht für nichts weniger als den Versuch einer Etablierung gefühlter Gerechtigkeit, in der Emotionen und Befindlichkeiten gerade das Lebenselixier sind, über Schuld und Unschuld von mutmaßlichen Straftätern zu entscheiden.

Dabei lässt Frau Schwarzer die rechtsstaatlichen Regeln dergestalt außer Acht, dass für eine Person die Unschuldsvermutung auch uneingeschränkt gewährt wird, wenn sie eine vermeintliche Vergewaltigung zur Anzeige bringt und nach Feststellung der Unschuld des vermeintlichen Täters gegen sie bezüglich einer falschen Verdächtigung -ebenfalls eine Straftat- ermittelt wird.

Der scheinbar wohlwollende Versuch materielle Gerechtigkeit herzustellen verkehrt sich hier in ihr unweigerliches Gegenteil. Wer Emotionen und das Gerechtigkeitsempfinden einer einzelnen Gruppe - wie groß sie auch immer sein möge- den Vorzug geben möchte, gibt mittelfristig die rechtsstaatliche Ordnung preis. Am Ende einer solchen Transformation verliert die Gesellschaft beides: materielle Gerechtigkeit und die rechtsstaatliche Ordnung.

Der Rechtsstaat zeigt sich da in voller Schlagseite, wo das Rechtsgefühl die Schmerzgrenze überschreitet.

Der Versuch die Unschuldsvermutung zur Disposition zu stellen mag im obigen Beispiel die meisten Menschen wohl nicht zu überzeugen. Schon schwieriger könnte sich ein weiteres Beispiel erweisen. In einer ZEIT-Matinee vom Januar 2012 musste sich Christian Wulff, seit Wochen verstrickt in einer Affäre um Freundschaft, Vorteile und Anrufbeantworter, für ständig neu zu Tage Gefördertes rechtfertigen. In seiner Stellungnahme zu seinem langjährigen Vertrauten und Pressesprecher Olaf Glaeseker bemühte auch dieser die von der rechtsstaatlichen Ordnung verbürgte Unschuldsvermutung für seinen Intimus. Angesichts der umfassenden Medienberichterstattung und der detaillierten Erkenntnissen zum Vorgehen Herrn Glaesekers in Sachen Sponsoring von Wirtschaftsveranstaltungen, der geschickten Unterbringung von Kochbüchern seiner Ehefrau, könnte der Kreis derer, die ihr Rechtsgefühl an einer Schmerzgrenze angelangt sehen, schon deutlich größer sein.

Selbsternannte Intellektuelle wie Til Schweiger, die im öffentlich-rechtlichen Fernsehen mehr oder weniger "kurzen Prozess" mit Kinderschändern fordern, sprechen damit einer nicht zu vernachlässigenden Größe in der Gesellschaft aus der Seele. Es gibt in einem immer mehr anwachsenden Teil der Bevölkerung die Sehnsucht, sich vom rechtsstaatlichen "Common Sense" zu verabschieden und einer diffusen gefühlten Gerechtigkeit Raum zu geben.

An der Spitze angelangt, lassen sich Argumente für den Rechtsstaat kaum mehr ohne großes Unbehagen vertreten, wenn man das Beispiel von Anders Breivik heranzieht, der im Sommer 2011 über 77 zu meist Jugendliche kaltblütig erschossen hat und sich nun - ein Zweitgutachten noch ausstehend - wohl der Verantwortung aufgrund seiner attestierten Schuldunfähigkeit nicht stellen muss. In vielen Teilen der Bevölkerung erscheint ein solches Ergebnis eines psychiatrischen Gutachtens, in dem die Feststellung der Schuldunfähigkeit empfohlen wird, im höchsten Maße unbillig. Hier zeigt der Rechtsstaat seine vermeintlich hässliche Fratze, bei der für die meisten Menschen das Rechtsgefühl die Schmerzgrenze überschreitet.

Ohne Aufklärung und Information verliert der Rechtsstaat den Rückhalt in der Bevölkerung

Dieser in einigen Beispielen quälende Widerspruch materieller Gerechtigkeit bzw. individuellem Gerechtigkeitsempfinden und rechtsstaatlicher Ordnung kann am Ende nicht zu aller Zufriedenheit aufgelöst werden. Aber um besser mit diesem Widerspruch umgehen zu können, ist es dringend angezeigt den Rechtsstaat mit seinem übergeordneten Ziel der breiten Bevölkerung erklärlich zu machen. Es ist die Aufgabe der Politik und Medien gegen Stammtisch und Populismus, die nur allzu gern die so genannte gefühlte Gerechtigkeit fokussieren, vorzugehen und letztlich dieses durch den manchmal auftretenden Widerspruch entstehende Unbehagen erträglich zu machen.

Natürlich ist Politik getrieben von populistischen Erwägungen zwecks Stimmenfangs und natürlich sind auch die Medien durch Auflagenzahlen oder schlimmer: ihrer Medienphilosophie in Versuchung geführt, auf populistischen Wellen mit zu schwimmen. Wenn darüber jedoch zunehmend der Rückhalt der Bevölkerung in diesen Rechtsstaat Schaden nimmt, verkommt der Rechtsstaat auf mittelfristige Sicht zu einem ausgehöhlten System der Elite, hinter dem sie selbst zu allem Überdruss nicht wirklich mehr stehen will.

Ohne den Rechtsstaat ist eine freiheitliche, demokratische Grundordnung nicht möglich

Politik und Medien müssen daher den Mut und die Kraft aufbringen unliebsame Wahrheiten, die jedes individuelle Rechtsgefühl angreifen können, öffentlich zu vertreten. Der Untergang des Rechtsstaats ist der gleichzeitige Untergang einer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung. Dort, wo die gefühlte Gerechtigkeit einer Gruppe zum Maßstab wird, verlieren Staat und Gesellschaft jedes Maß. Der Rechtsstaat ist der innere Kompass einer freiheitlichen Gesellschaft, nur er schafft es trotz teilweisen erheblichen Unbehagens mancher Ergebnisse, wie ein Freispruch in dubio pro reo, die Feststellung der Schuldunfähigkeit von Massenmördern oder die Unschuldsvermutung von Beschuldigten und Angeklagten bis zum Schuldspruch durch das Gericht, den nötigen Rahmen zu schaffen, um materieller Gerechtigkeit im höchsten Maße Geltung zu verschaffen.

Der Rechtsstaat als Errungenschaft bei der Überwindung von Willkürsystemen braucht eine mehrheitliche Zustimmung in der Bevölkerung, um in der Zukunft bestand zu haben.

Letztlich ist jeder Einzelne aufgefordert das eigene Unbehagen mancher Ergebnisse zu überwinden. Nur so kann Freiheit und Demokratie triumphieren gegenüber Despotie und Willkür.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Daniel Martienssen

Enttarnung durch Analyse: ein privates Blog zu Demokratie und Rechtsstaat, Soziales und ein bisschen Kultur.

Daniel Martienssen

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