Von wegen Schauprozess

Christian Wulff Der Bundespräsident a.D. steht wegen des Vorwurfs der Vorteilsannahme vor Gericht. Rechtsstaatlicher als dieser Prozess geht es kaum. Wulff ist kein Opfer der Justiz

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Der einsame Wulff
Der einsame Wulff

Foto: Nigel Treblin/Getty Images

Der Fall Wulff wird jetzt schon maßlos überhöht. Ein gescheiterter Landespolitiker in der CDU Schleswig-Holstein, Christian von Boetticher, ließ sich auf Facebook zu folgender Entgleisung hinreißen: "Für jeden anderen Bürger, der wegen Vorteilsannahme von 753,90 Euro angeklagt wird, wird ein Prozeß von 3 Stunden mit 4 Zeugen anberaumt! Das hier hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun - das ist ein Schauprozess!"

Der Strafprozess gegen Christian Wulff ist alles andere als ein Schauprozess. Als Hans und Sophie Scholl 1943 von Roland Freisler, Vorsitzender des Volksgerichtshofs, traktiert, und niedergeschrien und letztlich zum Tode verurteilt worden sind, konnte man mit Fug und Recht von einem Schauprozess sprechen. Mehr Rechtsstaatlichkeit als im Verfahren gegen Christian Wulff 60 Jahre später ist demgegenüber kaum mehr zu fordern.

In der Dokumentation Absturz: Die Akte Wulff kommt der Generalstaatsanwalt von Niedersachen Frank Lüttig zu Wort. Dieser Film arbeitet sehr gut heraus, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hannover im Februar 2012 beim Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) einen Antrag zu stellen, die Immunität von Christian Wulff aufzuheben, dessen politisches Schicksal besiegeln würde. Lüttig sagt dazu: "Da hängt ja auch das Amt dahinter. Der Schaden, der möglicherweise dem Amt des Bundespräsidenten entstehen könnte, den wir versuchen könnten, wenn wir Fehler machen."

Schließlich stellte die Staatsanwaltschaft Hannover am Abend des 16. Februars 2012 den für Wulff so verhängnisvollen Antrag. Am Morgen des 17. Februars 2012 trat Wulff vom Amt des Bundespräsidenten zurück. Lüttig sagt in der Dokumentation: "Wie soll man dieses Dilemma lösen? Ich weiß es nicht. Das Dilemma wäre auch im Fall Wulff nur dann zu lösen gewesen, indem wir uns auf den (rechtswidrigen) Standpunkt gestellt hätten, wir ermitteln nicht."

Hier wird deutlich, warum die Staatsanwaltschaft Hannover ab Februar 2012 so akribisch den Anfangsverdacht der Bestechlichkeit von Christian Wulff nachgegangen ist. Sie hat das politische Schicksal Wulffs besiegelt, indem sie ein offizielles Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Selbiges nun schleifen zu lassen, nach dem Motto, zurückgetreten ist Wulff ja sowieso. Jetzt kann man die juristische Aufarbeitung auch einmal hintanstellen, hätte den eigentlichen Skandal bedeutet.

Christian Wulff steht ganz zurecht vor Gericht. Der hinreichende Tatverdacht wurde von der Staatsanwaltschaft Hannover bejaht. Damit sehen die Staatsanwälte es als wahrscheinlicher an, dass Wulff im Hauptverfahren verurteilt, als dass er freigesprochen wird.

Auch ist der verfassungsmäßig garantierte Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, peinlichst genau eingehalten worden. Er hat wie jeder andere Beschuldigte auch ein Angebot der Staatsanwälte bekommen, das ganze Verfahren nach Paragraf 153 a der Strafprozessordnung mit nur einer Geldüberweisung vom Tisch zu bekommen. Wulff wäre nicht verurteilt worden, das Verfahren wäre mit einer Geldauflage von Euro 20.000,-, die sich nun mal auch am aktuellen Einkommen zu bemessen hat, eingestellt worden. Nun wird das Hauptverfahren zeigen, ob Wulff sich hat korrumpieren lassen.

Ein Freispruch in dieser Sache erscheint nicht ausgeschlossen. Warum? Weil es verdammt schwierig wird, Geschehenisse von vor fünf Jahren noch beweisen zu können. Alle Fakten müssen in die Hauptverhandlung eingeführt werden. Wenn beispielsweise die Kellnerin vom Oktoberfest nicht mehr so genau weiß, was genau sich im Bierzelt ereignet hat, werden die Zweifel wachsen. Deswegen sind die ganzen Urlaube auf Sylt, die der Filmproduzent David Groenewold möglicherweise bezahlt haben könnte, vom Tisch, hier kann keine Vorteilsannahme oder gar Bestechlichkeit nachgewiesen werden. David Groenewold sitzt als Mitangeklagter wegen mutmaßlicher Vorteilsgewährung neben Christian Wulff im Gerichtssaal des Landgerichts Hannover.

Auch für Christian Wulff gilt der Grundsatz "in dubio pro reo" -im Zweifel für den Angeklagten.

Es ist ein absolut rechtsstaatliches Verfahren mit der Besonderheit, dass das Fingerspitzengefühl der Justiz vielleicht ein wenig höherschlägt als in einem Strafverfahren gegen Max Mustermann. Hier steht ein Altbundespräsident vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat ihn damals gestürzt, als sie einem Anfangsverdacht auf Bestechlichkeit und Vorteilsannahme nachgehen musste und folglich darum gebeten hat, die Immunität von Wulff aufheben zu lassen.

Im Antrag, die Immunität von Wulff aufzuheben liegt die Ursache der fortan akribischen Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft in Hannover. Keine Hetzjagd, sondern der Ursprungsantrag, der Antrag, der Wulff zu Fall brachte, zu rechtfertigen, ist Antrieb der Staatsanwälte in Hannover bis in die Hauptverhandlung hinein.

Hinzu kommt, dass zumindest die Vorteilsannahme im Hauptverfahren bewiesen werden kann, deswegen hat der Vorsitzende Richter am Landgericht Frank Rosenow das Verfahren per Beschluss auch eröffnet.

Die umfangreiche Beweisaufnahme ist nicht etwa ein Indiz, Wulff den Rest zu geben, ihn ein für allemal den Garaus zu machen, sondern einen Schuldspruch oder einen Freispruch auf absolut sichere Füße zu stellen.

Christian von Boetticher schickte sich noch vor Jahresfrist an, künftiger Ministerpräsident von Schleswig-Holstein werden zu wollen. Von Personen wie ihm aber auch von Christian Wulff selbst ist weiterhin zu erwarten, dass sie eine Säule des Rechtsstaats, die Judikative, nicht aus rein persönlichen Motiven diskreditieren.

Im Gegensatz zur Medienhetzjagd 2011/2012 ist die Justiz in Hannover um ein absolut faires Verfahren bemüht. Die meinungsführenden Journalisten, die 2011/2012 Wulff noch mitgejagt haben, sollten sich lieber in den Verhandlungssaal ins Landgericht Hannover setzen und zuschauen, wie mit Maß und Verhältnismäßigkeit die Vorwürfe gegen Wulff aufgearbeitet werden, als vor lauter schlechtem Gewissen den vermeintlichen Übereifer der Justiz anzuprangern.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Daniel Martienssen

Enttarnung durch Analyse: ein privates Blog zu Demokratie und Rechtsstaat, Soziales und ein bisschen Kultur.

Daniel Martienssen

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