Zeitgeschichte Nach jahrelanger Verzögerung werden in Hamburg ein Pastor und ein Senatsdirektor angeklagt, in der NS-Zeit für die Tötung von Behinderten verantwortlich gewesen zu sein
Die Anklageschrift von Oberstaatsanwalt Dietrich Kuhlbrodt ist mit 870 Seiten dick wie ein Telefonbuch und wirft dem damaligen Senatsdirektor Kurt Struve vor, den Tod von 652 Menschen mit verschuldet zu haben. Dem zweiten Angeklagten, Pastor Friedrich Lensch – als überzeugter Nazi während der NS-Zeit Leiter der Evangelischen Alsterdorfer Anstalten –, wird zur Last gelegt, dass er 1938 alle jüdischen Insassen entfernen ließ, um einen „Musterbetrieb des Nationalsozialismus“ zu errichten. Überdies habe Lensch ab 1940 den Abtransport behinderter Menschen in Tötungsanstalten betrieben.
Als junger, unbequemer Staatsanwalt war Kuhlbrodt 1965 zur Fortbildung in die Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg „abgeord
22;abgeordnet“ worden. Schnell stellte er fest, dass die Behörde alles andere als effektiv arbeitete. Der heute 83-Jährige erinnert sich: „Als ich hinkam, hatten die gerade zehn Leute, um alle Naziverbrechen aufzuarbeiten. Unproduktiver ging es nicht. Ohnehin war das politische Klima Ermittlungen wenig förderlich. Man hatte den Eindruck, diese Stelle wurde nur zur Augenwischerei eingerichtet.“ Während sich zu jener Zeit der Ludwigsburger Oberbürgermeister freute, die Einsatzpläne seiner SS-Einheit in den Korridoren hängen zu sehen, zogen alte SS-Kameraden an der Zentralstelle vorbei und drohten den Juristen: „Wir kriegen euch noch!“Jede Misshandlung, jedes Verbrechen notiertAls Kuhlbrodt 1968 wieder in Hamburg ist, löst eine Anzeige die wohl wichtigsten Ermittlungen seiner 30-jährigen Dienstzeit aus. Sie kommt von Albert Huth, 1940 als Jugendlicher mit der Diagnose „totaler Schwachsinn“ in die Alsterdorfer Anstalten eingeliefert und 1943 zwangssterilisiert. Penibel hat der Kläger jede Misshandlung und jedes Verbrechen notiert. Nach dem Krieg versuchte Huth mehrfach, seine Peiniger vor Gericht zu bringen. Doch glaubten ihm weder die Besatzungsmacht noch die Hamburger Behörden. Niemand wollte etwas von der Verstrickung städtischer Gesundheitsämter und Kliniken in die NS-Massenmorde an Behinderten wissen. Zwar musste Pastor Lensch seinen Posten zunächst räumen, doch fand er sich von wohlmeinenden Kirchenoberen an die Christuskirche in Hamburg-Othmarschen versetzt. „Der trat da als allseits geachteter Pastor auf“, erzählt Kuhlbrodt. „Niemand wollte hören, was der und andere in der Nazizeit getan hatten.“Als sich Albert Huth im Jahr 1967 erneut an die Hamburger Staatsanwaltschaft wendet, bekommt diesmal Dietrich Kuhlbrodt dessen Notizen zu sehen und ermittelt. Er befragt Ärzte, Schwestern und Verwaltungsbeamte. Er reist in die einstigen Tötungsanstalten und macht sich als Erster die Mühe, die Schicksale der Ermordeten im Detail aufzuarbeiten. Sein Weg führt auch in die Alsterdorfer Anstalten. „Der geschäftsführende Beamte erklärte mir, es gäbe keine Akten mehr. Die seien alle im Krieg verbrannt. Ich brauchte nur in den nächstbesten Schrank zu sehen, und da lagen die Karteikarten bis 45, denen zu entnehmen war, wann jemand abtransportiert wurde und wie dieser Pastor Lensch dem Personal klarmachte, dass es jetzt wertvoller sei, die Anstalt für kriegswichtige Zwecke zu nutzen, also leer zu kriegen.“Gemäß der NS-Ideologie wurden im Dritten Reich Kinder, Erwachsene und Alte mit körperlichen oder geistigen Gebrechen auf ihren Lebens- und Arbeitswert hin überprüft. Die Gesundheitsverwaltungen waren angewiesen, sämtliche Insassen psychiatrischer Kliniken sowie Neugeborene auf Missbildungen und Geisteskrankheiten zu untersuchen. Im Hintergrund stand die Frage, ob Patienten „zur Vornahme der Euthanasie“ in Betracht kämen, was im Klartext hieß, die „Lebensunwerten“ auszusondern und umzubringen („Aktion T4“). In Hamburg ging man noch weiter. Gesundheitssenator Ofterdinger und sein Stellvertreter Struve, seit 1933 NSDAP-Mitglied, erweiterten nicht nur eigenmächtig die Erfassungskriterien; sie selektierten selbst. Zudem kümmerte sich der korrekte Verwaltungsbeamte Struve intensiv um Kostenersparnis. 1941 vermerkte er auf einer Rechnung der Transportgesellschaft Gekrat, die Behinderte in Tötungsanstalten transportierte: „In Zukunft wollen wir Beförderungsangebote, auch wenn sie von der Kanzlei des Führers kommen, ablehnen. Wir machen es billiger.“Nach dem Krieg trat Struve umgehend der SPD bei. Zwar wurde gegen ihn wie auch gegen andere Hamburger Nazitäter schon 1945 wegen der Beteiligung an Kindermorden in der Hamburger „Kinderfachabteilung“ Rothenburgsort ermittelt, doch waren spätestens 1949 die meisten Verfahren wieder eingestellt. Man kümmerte sich lieber um Wiederaufbau und Wirtschaftswunder statt um die jüngste Vergangenheit. Ab 1950 durfte sich Struve wieder Senatsrat nennen und später zum Senatsdirektor aufsteigen.„In Hamburg hielt jeder zu jedem“Mit anderen Worten, bei seinen Ermittlungen Ende der 60er Jahre kann Staatsanwalt Kuhlbrodt kaum auf Unterstützung zählen. „In Hamburg hielt jeder zu jedem. Wie in einer Kleinstadt gab es eine Beamten-Elite, inklusive kirchlicher Beamter.“ Kuhlbrodt kommt in Fahrt, wenn er davon berichtet, wie damals sein Vorgesetzter, Hamburgs Zweiter Bürgermeister Wilhelm Drexelius (SPD), in seinem Dienstzimmer auftauchte: „Er setzt sich zu mir, wir plaudern und dann fällt der Satz: ‚Ja, Herr Kuhlbrodt, Sie haben ja jetzt dieses Verfahren wegen der Euthanasie angestrengt; das ist ja auch ein tragisches Schicksal für unsere hohen Beamten hier in Hamburg, deren Fortkommen wir in unserer Behörde immer im Auge hatten. Herr Kuhlbrodt, wissen Sie, was, das soll doch so bleiben.‘ “Als Struve und Lensch 1973 wegen Massenmordes angeklagt werden, zeigen sie keine Spur von Reue, sondern sehen sich als honorige Bürger, die völlig zu Unrecht an den Pranger gestellt werden. Die Öffentlichkeit steht auf ihrer Seite und deutet das Vorgehen der Hamburger Justiz als Nestbeschmutzung. Kuhlbrodt: „Seinerzeit gab es die Tageszeitung Hamburger Echo, die mit der Überschrift herauskam: ‚Euthanasie-Prozess hat begonnen: Ein furchtbares Schicksal – für einen verdienten Hamburger Beamten!‘“Und es gibt eine erste Niederlage für den Staatsanwalt. Der Prozess gegen Pastor Lensch wird nicht eröffnet, da ihm kein Vorsatz bei seinen Handlungen nachgewiesen werden könne, befindet das Gericht (der Richter, der das Verfahren einstellt, ist von Pastor Lensch Jahre zuvor getraut worden). Dafür wird das Verfahren gegen Struve 1974 zur Hauptverhandlung zugelassen. Es kommt zum einzigen Prozess, der je in Hamburg wegen der dortigen Euthanasie-Morde geführt wird. Kuhlbrodt will nachweisen, dass Struve nicht nur daran mitgewirkt hat, sondern einer der Haupttäter war. Doch Struve – zu Beginn der Ermittlungen immerhin noch Senatsdirektor – lässt sich für verteidigungsunfähig erklären und behauptet, die Anklageschrift sei zu lang; er könne sie nicht konzentriert durchlesen und sich infolgedessen nicht verteidigen. Das Gericht bestellt daraufhin einen Gutachter, der die mutmaßliche Verteidigungsunfähigkeit bestätigt. Darüber ärgert sich Kuhlbrodt bis heute. „Jahre später habe ich erfahren, dass dieser Gutachter ein Freund Struves war, der ihn während der Nazizeit behandelte und nachbarschaftlich mit ihm verkehrte.“ Am 17. Oktober 1974 wird Struve für verhandlungsunfähig erklärt und das Verfahren eingestellt.„Die Normalität ist das Unnormale am Hamburg der Nazizeit“, schrieb Kuhlbrodt 1999 zur Einweihung einer Gedenktafel am einstigen Hamburger Kinderhospital Rothenburgsort. Tatsächlich handelte es sich bei den Tätern um normale Beamte und Behördenangestellte, die meinten, ihre Pflicht zu tun. Selbst wenn in Hamburg sämtliche Euthanasie-Verfahren ohne Urteil blieben, war nicht alles umsonst. Es wurde viel Material in der Gewissheit gesichert, dass die Täter keine Monster waren, sondern allseits geachtete Mitglieder aus der Mitte der Gesellschaft. Placeholder authorbio-1
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