1993: Absurde Justiz

Zeitgeschichte Innenminister Manfred Kanther (CDU) verbietet die PKK als „terroristische Organisation“. Seitdem verfolgt der deutsche Rechtsstaat kurdische Feste, Fahnen und Abzeichen
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 49/2018

Konservative CDU-Anhänger, die von Angela Merkels Kurs enttäuscht sind und nach ihrem Abgang auf einen Rechtsruck hoffen, dürften sich mit Wehmut an Manfred Kanther erinnern. Der führte von 1993 bis 1998 unter Kanzler Helmut Kohl das Innenministerium. Der Jurist und „Alte Herr“ der schlagenden Verbindung Corps Guestphalia et Suevoborussia galt als Herrenreiter vom rechten Unionsflügel. Er setzte sich vehement dafür ein, die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten auszuweiten sowie das Asylrecht einzuschränken.

Daher konnte es nicht weiter überraschen, dass es Kanther war, der mit dem Erlass vom 26. November 1993 ein allgemeines Betätigungsverbot gegen die kurdische Arbeiterpartei PKK verhängte, die bis heute vom Verfassungsschu