„Ausschaffung“ soll sich lohnen

Schweiz Ein Referendum wird über den Rauswurf straffälliger Ausländer entscheiden und den Spielraum für Härtefälle abschaffen
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Am Wochenende müssen die Schweizer Bürger sowohl über eine Volksinitiative wie einen Gegenvorschlag von Parlament und Regierung abstimmen. Beide Vorhaben lassen sich reichlich populistisch instrumentalisieren. Es geht um die „Ausschaffung von Ausländern“, die sich strafbar gemacht haben. Nach geltender Rechtslage können die bereits jetzt ausgewiesen werden. Darüber zu entscheiden haben die kantonalen Migrationsämter unter Rückgriff auf ein Ausländergesetz, das eine Einzelfallprüfung vorschreibt und eine „Kann-Vorschrift“ vorsieht. Letztere besagt, die Behörde „kann“ straffällig gewordene Ausländer ausweisen, wenn ein Richter eine Strafe von einem Jahr oder mehr verhängt. Der Spielraum,