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Gastfreundschaft Das Geschäft mit privat vermieteten Ferienwohnungen boomt. Von Housesittern und Couchsurfern, von Parasiten und unheimlichen Filmstoffen: unser Lexikon der Woche
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 29/2014

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Airbnb Eigentlich eine gute Idee: Seine Bleibe zeitweise anderen überlassen und damit das eigene Portemonnaie entlasten. Doch jüngst gab es dabei häufiger Ärger mit dem Gesetz. Denn das Konzept der auch in Deutschland populären Webseite Airbnb ist an sich zwar nicht illegal, verletzt aber mancherorts die lokale Rechtsprechung. Vergangenes Jahr sorgte das in New York für negative Schlagzeilen: Dort sollte jemand, der seine Wohnung über Airbnb vermietet hatte, ein hohes Bußgeld zahlen. Der Grund: In der US-Metropole ist es nicht erlaubt, seine Wohnung kürzer als 30 Tage zu vermieten. In Barcelona muss die Onlineplattform nun selbst blechen: 30.000 Euro Strafe wegen des Verstoßes gegen regionale Tourismusgesetze. In Berlin soll ein neues Gese