Alles bleibt anders

Film Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil zur Filmförderung gesprochen. Es beschreibt nicht den Status quo, sondern eine Vision für die Zukunft
Ausgabe 06/2014

Klarer könnte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht sein, das letzte Woche gesprochen wurde: Auch neoliberal operierende Kinobetreiber, denen deutsche Filme nicht rentabel genug sind, müssen sich solidarisch zeigen. Die etwa auf Tickets erhobene Abgabe ist rechtens.

Das Urteil der Karlsruher Richter ist aber nicht nur eindeutig, es ist so weitreichend und großzügig, dass es den Weg für eine umfassende Reform der Filmförderung ebnet. Bei Lektüre der Begründung reibt man sich die Augen. Die Vergabekommission der Filmförderungsanstalt (FFA) sei ein „kollegiales Entscheidungsgremium“ und es liege „in der Natur kreativer und künstlerischer Werke, dass sie gerade nicht ausschließlich nach eingefahrenen, vorgegebenen Mustern produziert sind“.

Schön wär’s! Ob die Richter wussten, dass sie mit solch optimistischen Einschätzungen nicht den Status quo formuliert haben? Sondern ein Handbuch für die Filmwirtschaft, vor allem für die Politik, die sich nicht länger zu fürchten braucht, auf Bundesebene kulturelle Maßstäbe an Filmvorhaben anzulegen.

Im Gegenteil: Die Kulturhoheit der Länder schließt kein Hineinwirken des Bundes in diesen Bereich aus. Explizit rechtens ist nun auch eine nachhaltige Erfolgssicherung durch qualitätsbezogene Förderkriterien. Überhaupt: Dem Gesetzgeber wird ein gestalterischer Spielraum zuerkannt, den er bislang noch nicht einmal im Ansatz auszuschöpfen begonnen hat.

Die heutige Filmförderung ist vielmehr von einer tiefsitzenden Sorge um repräsentative Legitimation geprägt, die dafür sorgt, dass noch in fast jedem Gremium dem Proporz der Akteure vor der Unabhängigkeit von Qualität Vorrang gegeben wird, dass Fernsehinteressen und Standortfaktoren durchgreifen, dass die Gießkanne zum Einsatz kommt, weil niemand vor den Kopf gestoßen werden darf. Schneisen müsste man schlagen in den Dschungel an Regulierungen, Vorgaben und intransparenten Entscheidungen.

Kein Kalkül des Mittelmaßes mehr

Nur weil von Karlsruhe nun also kein Knall ausgeht, kein Zwang zur Neuordnung des deutschen Kinos, darf sich auf dem Ergebnis freilich keiner ausruhen. Vielleicht wirkt ja sogar der Optimismus der Richter ein wenig ansteckend auf die Verantwortlichen? Dass auch sie sich zum Film als Experiment bekennen. Dass sie Bürokratie abbauen und mehr auf Visionen vertrauen, als auf zigfach abgesicherte Kalküle des Mittelmaßes. Dass sie insgesamt weniger auf die trügerischen Zahlen schielen, die ohnehin immer nur rückwärtsgewandt sein können.

Und wenn die Förderer sich schon gerne in jeder zweiten Pressemitteilung mit internationalen Festivalerfolgen brüsten, dürfte ihnen doch sicher nicht entgangen sein, dass das deutsche Kino im Verhältnis zu den aufgewendeten Mitteln nicht mal mediokre Ergebnisse liefert. Ja, das liegt auch an den Hürden, die sie den Projekten auferlegen. Das hat bei aller Zuversicht auch das Bundesverfassungsgericht erkannt: „Regionale Mittelbindungen beschränken die Möglichkeiten des Mittelempfängers, für seine Produktion auf die besten verfügbaren Ressourcen zurückzugreifen.“

Ob sich die Politik, allen voran Kulturstaatsministerin Monika Grütters, trauen wird, etwas in Bewegung zu setzen? Sie bräuchte das Selbstbewusstsein, einmal Nein zu sagen. Sie müsste verstehen, dass niemandem gedient ist, wenn Interessenverbände miteinander verabreden, was Kultur ist. Im Sinne der Kreativität – gegen fahle Kompromisse. Frau Grütters, bitte übernehmen Sie!

Frédéric Jaeger hat auf critic.de ein sehr informatives Gespräch über die deutsche Filmförderung mit Martin Hagemann und Lars Henrik Gass geführt


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