Wider alle Sitten Corinna D. wollte die Hälfte vom Geld ihres Mannes und ging damit bis vors Bundesverfassungsgericht. Besuch bei einer gescheiterten Kämpferin
Ihre Stimme klingt selbstbewusst, sie sagt Dinge wie: "Da muss ich aus Siebenbürgen kommen, um den deutschen Frauen zu zeigen!" Oder "Die Richter am BGH sind auch nur ganz normale Männer." Corinna D. kennt sich aus in der Welt der Gerichte. Fünf Jahre kämpfte sie gegen einen Ehevertrag, der ihre Unterschrift trägt. Ein Kampf, in den sie hineinrutschte, D. gegen D., wie das so ist, in Scheidungsverfahren. Dass aus ihrem ein Politikum wurde, hat sie nicht gewollt.
Wenn sie von ihrer Ehe erzählt, erntet sie betretene Gesichter. Auch die Richter vom Oberlandesgericht (OLG) München werden sehr still, als Corinna D. von finanzieller Entrechtung erzählt, von Demütigung. Zunächst gleicht ihr Verfahren einem Triumphzug. Das höchste bayerische Ge
erische Gericht stellt sich am 1. Oktober 2002 hinter die zweifache Mutter und verwirft ihren Ehevertrag, in dem sie auf Zugewinn und Unterhalt verzichtet, als sittenwidrig. Umfangreiche Zahlungen stehen in Aussicht. Die ersten Finanzberaterinnen stellen sich ein, philosophieren über Immobilien und Investmentfonds.Wer ist diese Frau, die Jahre lang um ihren privaten Finanzausgleich kämpfte? Ich besuche sie in A., einer kleinen Gemeinde in Bayern, der "drittreichsten", sagt Corinna D. stolz. Mit ihren beiden Töchtern wohnt sie in einem schlichten Reihenhaus, sie zeigt Gastfreundschaft, Lebenslust und Energie, gepaart mit Sinn für schöne Möbel. Geld, sagt sie, interessiere sie nicht. Was sie wolle, sei Fairness, nicht weniger, nicht mehr. In den 50er Jahren geboren, gehört sie einer Frauengeneration an, für die Gleichberechtigung noch keine Selbstverständlichkeit ist, wohl aber ein Ideal. Zunächst als Archäologin tätig, trat die Akademikerin in der Mutterrolle hinter die Karriere ihres Mannes zurück, der sich vom Maschinenbauer zum Unternehmensberater aufschwang. Die traditionelle Arbeitsteilung war von beiden gewollt. Bis der Gatte bemerkte, was das kosten kann, und Vorsorge traf durch einen Ehevertrag.Als Journalisten verwundert nachfragen, wie eine intelligente Frau, Akademikerin, einen solchen Vertrag überhaupt unterschreiben könne, spiegelt sich ihre Verwunderung in Corinna D.s Blick. "Ich hatte den Ehevertrag völlig vergessen", sagt sie. Als er ihr wieder einfällt, Jahre später, noch zu Ehezeiten, sucht sie eine Anwältin auf, um ihn sich erklären zu lassen. Bereits jetzt stößt ihr auf, dass Stefan D. die Höhe seines Einkommens geheim hält und sie keineswegs gleichberechtigt daran partizipiert. Noch will sie nicht wahrhaben, dass ihr Mann gegen sie handelt und glaubt an ein Missverständnis. Sie bittet ihn um Abänderung des Vertrags, stößt auf Granit. "Es war nie vorgesehen", erklärt er, "dass ihr an meinem Reichtum partizipiert."Corinna D. fällt aus allen Wolken. Des Idealismus. Der Träume. Wohl auch der Wunschträumerei. Sie beschließt, das Beste aus der Situation zu machen und finanziell unabhängig zu werden, krempelt die Ärmel hoch, eröffnet einen Spielzeugladen. Doch ihre Ehe verträgt ihre Selbständigkeit nicht. Stefan D. wendet sich seiner Sekretärin zu, verlässt die Familie. Nach der Trennung setzt Corinna D. ihren begonnenen Kampf um finanzielle Unabhängigkeit fort. Sie will die Hälfte von allem, in Euro und Cent, nach fast 20 Ehejahren mit einem Mann, der bis zu 27.000 Euro im Monat verdiente und zuhause keinen Finger krümmte.Doch so einfach gibt ihr Ex sich nicht geschlagen. Immerhin ist es sein Geld, und er gibt ja auch etwas ab. Journalisten gesteht er, dass er sich dabei streng an Tabellen orientiert, für Haushaltsgehilfen. Sein Maßstab ist einfach ein anderer. Vor allem in Sachen "Zugewinn", wie das zu Ehezeiten gemeinsam erwirtschaftete Vermögen im Juristendeutsch heißt. Fünf lange Jahre dauert das Verfahren D. gegen D., bis es schließlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landet. Erst kurz vor dem Grundsatzurteil des BGH im Februar 2004 erwacht das öffentliche Interesse. Viel steht auf dem Spiel. Für alle Männer, alle Frauen im Land. Reporter bauen Kameras in ihrem Wohnzimmer auf, die Bild-Zeitung druckt Schlagzeilen. Wie eine unsichtbare Amazone nimmt Corinna D. Anlauf, um die gesetzlich noch immer fest verankerte männliche Finanzhoheit in Familien auszuhebeln. Erstmals in der Geschichte der Frauen scheint ein privater Alleingang politisch erfolgreich zu sein. Dann aber "pfeift" der BGH die bayerischen Richter zurück."Vor dem BGH", sagt Corinna D. enttäuscht, "weht einfach ein anderer Wind. Da schätzt man die Vertragsfreiheit höher als soziale Verpflichtung." Dass die zweifache Mutter eine Zeitlang "nur" als Familienmutter arbeitete, nennt der BGH eine "riskante" Lebensentscheidung, deren Folgen die Frau dann eben auch zu tragen habe. Die Frau. Nicht etwa beide Partner. Denn eine "nur fiktive Gleichwertigkeit" von Berufstätigkeit und Familienarbeit dürfe niemanden hindern, "eigene ökonomische Bewertungen an die Stelle der gesetzlichen Typisierung zu setzen". In ziseliertem Juristendeutsch wird hier das Ideal der Gleichberechtigung preisgegeben, um den finanziell Stärkeren zu stärken.Die Niederlage vor dem BGH setzt Corinna D. zu. Kurz erwägt sie den Gang vor das Bundesverfassungsgericht, doch es fehlt ihr an Rückhalt. "Ich habe keine Kraft mehr, vielleicht schafft das eine andere Frau." Wenige Wochen nach dem Urteil stellt sie ihren privaten Kampf ein, verzichtet auf Zugewinn, stimmt einem Unterhaltskompromiss zu. Auch auf dem OLG weht nun ein rauerer Wind. "Die Richter hatten sich wohl zu weit aus dem Fenster gelehnt, beim Zugewinn geht es schließlich oft um Millionen." Nach den Presseberichten melden sich viele Frauen bei ihr, darunter Gattinnen vermögender Männer, deren Leben so armselig ist, dass sie sich schämen. "Diese Frauen", sagt Corinna D., "haben weniger als nichts, und das, obwohl ihre Männer steinreich sind."Auch Corinna D. hat sich ihrer Ehe geschämt. Es war ihr peinlich, keine Möbel kaufen zu können, keine Geschenke. "Die Kinder haben auf Matrazen geschlafen, Schränke hat er aus Sperrholz gebaut." Wenn Besuch kam, hat sie den großen Ficus im Wohnzimmer hin- und hergeschoben, um die Leere zu verdecken. Sobald sie davon erzählt, verschränkt sie die Arme vor der Brust. Ihre Stimme klingt diszipliniert, sie schämt sich sogar ihrer Scham. Das Wort "Ex" kommt ihr nicht über die Lippen. Sie spricht noch immer von Stefan. Wenn sie über ihn spricht, rückt er so nah, als werde er jeden Moment in der Tür stehen. Was hat sie an ihm fasziniert? Verlegen erwidert sie: "Er sah gut aus." Fügt hinzu, sie selbst habe ein eher schlechtes Selbstbewusstsein als Frau. Während Stefan längst mit seiner Sekretärin zusammen lebt, hat Corinna D. keine neue Beziehung. Der Laden, sagt sie. Die Kinder. "Und an den Wochenenden saß ich über den Schriftsätzen." Das kann sich jetzt ändern, sage ich. Sie lacht. Wirkt unsicher und sehr verletzlich.Vor allem das Urteil des BGH hat sie verletzt. Persönlich. Und in ihrem Vertrauen auf die Unabhängigkeit der Gerichte. Ihre Verletzung versteckt sie hinter markigen Sprüchen. Sie hat erlebt, was sich hinter jener "allgemeinen Vertragsfreiheit" verbergen kann, die der BGH verteidigt. Bereits vor der Hochzeit hatte ihr Mann angekündigt, das Erbe seines Vaters gegen sie schützen zu wollen. Obwohl sie das einigermaßen lächerlich fand, dachte sie sich nichts dabei, eine entsprechende Erklärung zu unterzeichnen. Als sie unter diesem Vorwand zum Notar bestellt wird, ist sie bereits verheiratet, hat eine Tochter und ist wieder schwanger.Beim Notarstermin wird sie von Schwangerschaftsübelkeit geplagt und fühlt sich überrumpelt, als der Notar einen ganz anderen Vertrag verliest, als ihr angekündigt worden war. Die Worte rauschen in ihren Ohren: Verzicht auf Zugewinn. Verzicht auf Unterhalt. Verzicht. Verzicht. Rückblickend erinnert sie sich: "Ich verspürte damals eine extreme Geruchsempfindlichkeit und der Notar war starker Raucher. Mir war wichtig, den Termin egal wie aber schnell zu erledigen. Den eigentlichen Vertragsinhalt bekam ich nicht mit, noch wurde er mir vom Notar erklärt. Ich erkannte lediglich, dass ich mit falschen Versprechungen in eine Situation gelockt und in die Enge getrieben wurde."Was der BGH als "Vertragsfreiheit" idealisiert, erlebt Corinna D. als Akt finanzieller Gewalt: zwei Männer, eine Überrumpelung, ein geschlossener Raum. Natürlich fiel auch den Richtern in Karlsruhe auf, dass der Ehevertrag ihr wenig nützte. Sie zogen sich auf die Formulierung zurück, ihre Motivation zur Unterschrift sei schlicht "nicht erkennbar". Auch Corinna D. selbst begriff lange nicht, wie ihr geschah. Sie verdrängte das Erlebnis und die Existenz des Vertrages. Die Verdrängung war noch wirksam, als sie vor die Gerichte zog. Die Prozesse gaben ihr nicht nur Auftrieb, sondern boten auch Schutz. Hinter Zahlen, Paragraphen und Schriftsätzen verschanzt, agierte Corinna D. wie eine Frau ohne Körper. Ihr Körper hielt etwas zurück. Gab eine Erinnerung nicht preis, die ihrem Verfahren eine ganz andere Wendung gegeben hätte. Das wichtigste Argument war ihr entfallen. Kein juristisches, sondern ein physisches Argument. Denn Corinna D. war schwanger, als sie unterschrieb, und Eheverträge mit Schwangeren gelten seit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001 als sittenwidrig. Ihre Schwangerschaft, die zu einer Fehlgeburt führte, aber im Mutterpass vermerkt ist, taucht in keinem der Schriftsätze auf, bis zum Ende aller Verfahren.Erst jetzt, da die Anspannung nachlässt, meldet sich ihr Körper zurück. Hätte sie nur weniger vollendet verdrängt! Hätte, wäre, wenn. Rückblickend fällt es Corinna D. schwer, sich selbst zu verstehen. Warum hat sie sich nicht viel früher gewehrt? An Vorwürfe ist sie gewöhnt. Auf Dauer sind sie zu Selbstvorwürfen geworden. Fast zwei Jahrzehnte lang hat er ihr Leben geprägt. Ihren Wohnort bestimmt, das teure Haus ausgesucht. Bis weit nach seinem Auszug blieb er präsent. Bis hin zu Tagebuchaufzeichnungen, die sich im Keller fanden, in alten Kartons. Fein säuberlich sind dort Frauenbekanntschaften vermerkt, alphabetisch sortiert, Corinna D. unter "C". Kränkungen sind ein haltbarer Klebstoff.Solange sie finanziell abhängig ist, kann Stefan weiter an den Schrauben seiner Macht drehen. Umgekehrt bleibt Corinna D.s Traum von Unabhängigkeit durch ihn unerfüllt. So sind zwar die Gerichtsakten geschlossen, doch ein Ende des Kämpfens ist nicht in Sicht. Erst hat er sie aus dem teuren Haus gejagt, jetzt will er "seinen" Anteil an ihrem Laden zurück. Doch die Koordinaten haben sich verschoben. Heute hat Corinna D. einen garantierten Unterhaltsanspruch. Außerdem wirft der Laden etwas ab, beherbergt inzwischen auch die Postfiliale. Ein kleiner Laden, gewiss, aber ein Standbein. In Corinna D.s Blick schmilzt es dahin, als mache ihr die Vorstellung Angst, eines Tages wirklich frei und unabhängig zu sein, ohne Stefan. Wenn sie sagt "und kein Ende in Sicht", klingt das müde, aber auch ein wenig erleichtert. Der Kampf gegen Stefan ist ein Terrain, auf dem sie sich sicher fühlt.Von Katharina Martin erschien kürzlich Bis das Geld euch scheidet. Frauen begegnen finanzieller Gewalt, Orlanda-Verlag, Berlin 2005
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