Arche Suhrkamp

Prozess Der geistige Ertrag des Verlages schlägt vor dem Gesetz nicht zu Buche. Das schadet dem Recht und der Kunst gleichermaßen
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Nun wartet die literarische Welt mit angehaltenem Atem auf ein weiteres Urteil zum Schicksal des Suhrkamp-Verlages. Der Minderheitsgesellschafter Hans Barlach hat beantragt, den Verlag aufzulösen. Darüber und über seinen Antrag und den der Unseld-Familienstiftung, sich wechselseitig aus der Verlagsgesellschaft auszuschließen, soll am 13. Februar entschieden werden. Etwas Schicksalhaftes hat es schon, wenn die zuständige Gerichtskammer für Handelssachen, weit entfernt von kulturpolitischen Erwägungen, über die „Arche Noah“ des Geistes zu befindenden hat.

Sicher, auch im Kulturbetrieb muss man sich an Verträge halten. Aber deren Auslegung ist bekanntlich weitgehend Ermessensfrage, weshalb Berufungsgerichte vorangegangene Urteile nicht s