Auf den Boden kommt es an

Grundsteuer Karlsruhe hat eine Reform angeordnet – eine Chance im Kampf gegen die Wohnungskrise. Olaf Scholz verspielt sie gerade
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 08/2019
Mit einem lebensgroßen Monopoly-Haus im kanadischen Ontario erinnert der Künstler An Te Liu an 2007 und die Folgen
Mit einem lebensgroßen Monopoly-Haus im kanadischen Ontario erinnert der Künstler An Te Liu an 2007 und die Folgen

Foto: An Te Liu/Barcroft USA/Getty Images

Bis Ende dieses Jahres hätten sie die Chance, einen großen Wurf zu landen – doch SPD-Bundesfinanzminister Olaf Scholz und seine RessortkollegInnen aus den Ländern verständigten sich Anfang Februar lieber auf ein „Kompromissmodell“: Die Grundsteuer ist in ihrer heutigen Form verfassungswidrig, urteilte das Bundesverfassungsgericht 2018 und verlangte eine Reform bis Ende 2019; andernfalls darf die Steuer nicht mehr erhoben werden. Stein des Anstoßes sind die „Einheitswerte“, die die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer bilden. In Westdeutschland stammen sie aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland von 1935, was zu erheblichen Verzerrungen führt. Ein Grundstück an der Berliner Mauer etwa, das 1964 unattraktiv war, gehört heute z