Aufrüstung zur "wehrhaften Demokratie"

Kein RAF-Reflex Mit dem Musterentwurf des Polizeigesetzes von 1971 wurden der "finale Rettungsschuss" und die "putative Notwehr" ins deutsche Rechtssystem eingeführt
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Mit den "klassischen Mitteln der Polizei", erklärte der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble im Juli diesen Jahres, sei die Bekämpfung des internationalen Terrorismus nicht mehr zu meistern. Die Möglichkeit des "gezielten Todesschusses" müsse daher im Grundgesetz verankert werden. Eine kleine Welle offizieller Empörung antwortete diesem Vorstoß - aber wogegen richtete sich die Empörung? Gegen die Legitimierung des Todesschusses? Wohl kaum; der gezielte Todesschuss wurde 1973 als "finaler Rettungsschuss" im Zuge des so genannten Musterentwurfes für ein neues Polizeigesetz in die deutsche Rechtsprechung eingeführt. Zwölf der 16 Bundesländer haben die Regelung seitdem in ihren Landespolizeigesetzen verankert. Die Unantastbarkeit