Ausverkauf der Städte

Cross-Border-Leasing Zweifelhafte Immobiliengeschäfte mit US-Investoren bergen langfristig unabsehbare Risiken für deutsche Kommunen
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Die Risiken sind beherrschbar", ist sich Matthias Oberndörfer sicher. Er ist Rechtsanwalt bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst Young in Nürnberg. Dort ist er für das sogenannte Cross-Border-Leasing zuständig. Einfach gesagt funktioniert das so: eine Kommune verleast einen Teil ihrer Infrastruktur an einen US-amerikanischen Investor, meist mit einer Laufzeit von 99 Jahren. Gleichzeitig least die Kommune für 25 Jahre diese Infrastruktur zurück. Der Investor bekommt für seine Investition in den USA Steuervorteile, von denen er einen Teil als "Barwertvorteil" an die Kommune auszahlt. Diese Zahlung macht etwa drei bis vier Prozent der Gesamtinvestitionssumme aus. Bei großen Leasing-Objekten ergeben sich Beträge von 20 Millionen Euro und