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Grenzenloses Europa Für ein Ausreiseverbot nach Genua wurden von deutschen Behörden teils haarsträubende Begründungen gegeben - gestützt auf ein flächendeckendes Überwachungssystem
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Wie jedes Jahr zur Sommerzeit begibt sich das Volk der Deutschen auf Urlaubsreise - nach Spanien, Frankreich, Italien, in alle Welt. Alle Deutschen genießen nicht nur »Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet«, wie Artikel 11 des Grundgesetzes verheißt, sondern darüber hinaus auch Handlungs- und Bewegungsfreiheit nach Artikel 2. Sie dürfen die Bundesrepublik verlassen, um sich in nahen und fernen Ländern zu entspannen und zu bilden.

Doch im Sommer 2001 gibt es gravierende Ausnahmen. Grund: Das »Ansehen Deutschlands in der Welt« ist wieder einmal in Gefahr, wobei allerdings weder Neonazis gemeint sind, die Fremde durch die Straßen jagen, noch randalierende deutsche Hooligans in Frankreich oder ebensolche Ballermänner auf Mallorca - nein