In den USA, wo schon zahllose Prozesse im Fernsehen übertragen worden sind, kennt man die Argumente zur Genüge: Kameras in den Gerichtssälen informierten das Volk; der mündige Bürger solle wenigstens auf dem Bildschirm sehen dürfen, wie's zugeht in den Hallen der Justiz. Verhandlungen seien doch öffentliche Ereignisse. Mit Hinweis auf den seifenopernartigen O.J.-Simpson-Prozess warnt die Gegenseite, dass Kameras Strafprozesse entstellten.
Unter amerikanischen Juristen gibt es keinen Konsens. Nur in zwei Bundesstaaten sind Fernsehübertragungen grundsätzlich nicht zugelassen. Die Lokalsender übertragen Fälle von örtlichem Interesse, und der Kabelkanal Court TV, gegründet vor zehn Jahren, hat an die 700 Prozesse und Anhörungen gesendet, darunter den Kevorkian-Prozess, das Mordverfahren gegen einen 13-Jährigen in Michigan, eine Zivilklage gegen General Motors, die Bewährungsanhörung des Robert Kennedy-Attentäters Sirhan Sirhan, mehrere Todesstrafenprozesse und das Verfahren gegen die jugendlichen Menendez-Brüder in Kalifornien, die ihre Eltern umgebracht hatten und inzwischen Heiratsanträge schwärmender Mädchen bekommen.
Bei fast allen bundesstaatlichen ("federal") Verfahren aber müssen die Kameras draußen bleiben. Die Richter befürchten, dass der Medienrummel mit sich aufblasenden Anwälten den Prozessverlauf beeinflussen würde. Und die so sehr auf ihre Würde bedachten Obersten US-Richter haben noch nie Kameras zugelassen, nicht einmal kürzlich beim Verfahren über den Ausgang der Präsidentschaftswahl. Das durfte nur auf Tonband aufgenommen werden.
Trotz der Klagen über die Einflussnahme der Kameras: Kein Urteil bei den über 700 Court TV-Verfahren ist bei der Berufung wegen der Kameras revidiert worden. Und O.J. Simpson hätte dank seiner großkalibrigen Verteidiger wohl ohnehin gewonnen. Was allerdings nicht "beweist", dass die Übertragungen der Verfahren und die Verbreitung der Prozessschnipsel in Nachrichtenprogrammen die Gesellschaft wirklich informiert und "mündiger" macht.
Das Volk will unterhalten werden. Und das wird angesichts der medialen Übersättigung immer schwieriger. Irgendwie prickelt es, auf der Glotze mitzuerleben, wie ein Richter einem armen Sünder die Leviten liest, oder wie ein wackerer Verteidiger seinen Mandanten freikämpft. Gerichtsverhandlungen sind ungeplante Fernsehereignisse, bei denen niemand im Voraus weiß, wie sie ausgehen. Das macht sie mindestens so spannend wie Fußballspiele, auf jeden Fall spannender als Big Brother. Der Angeklagte kann ja wirklich zu lebenslänglich verurteilt werden. Oder in den USA auch zum Tod.
Dass Sender nun Übertragungsrechte fordern, kann nicht überraschen. Gerichtsgeschichten sind in sich selber spannend, trotz der Bildarmut. Und billiger lässt sich überhaupt nicht produzieren. Sogar Quizshows kosten mehr als die Übertragung eines Prozesses: eine Kamera, kein Skript, höchstens noch einen oder zwei Experten. Und steht ein besonders böser oder prominenter Täter vor dem Kadi beziehungsweise der Kamera, kann sich das Volk flächendeckend ereifern und zum gemeinsamen Feindbild kommen, und die Einschaltquoten steigen.
Was ist Ihre Meinung?
Kommentare einblendenDiskutieren Sie mit.