Drei Monate ist es her, seit das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu den Hartz-IV-Sanktionen verkündet hat. Nun kommen die ersten Unionspolitiker aus der Deckung. Karl-Josef Laumann, CDU-Arbeitsminister in Nordrhein-Westfalen, hat einen Vorstoß zur Reform des Sanktionsrechts gemacht. Unterstützt wird er von Parteifreunden und Amtskollegen aus Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. Laumann ist auch Bundesvorsitzender der christlich-demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), die sich als sozialpolitischer Flügel der CDU versteht. Die Landesministerinnen und -minister aus den Reihen der Union wollen einerseits die besonders drastischen Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher unter 25 Jahren abschaffen. Andererseits wollen sie daran festhalten, dass die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II „im Extremfall“ vollständig gestrichen werden können. Sonst, so fürchten sie, „läuft das System leer“. Es müsse ein „besonderes und weitergehendes Instrument“ geben, für einen „wirklich ganz kleinen Kreis von Leistungsberechtigten“. Zu diesem Kreis gehört, wer „sich Mitwirkungspflichten beharrlich verweigert und reale und zumutbare Arbeitsmöglichkeiten fortwährend und ohne ersichtlichen Grund ablehnt“, heißt es in einer Pressemitteilung des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums. Das ist wahrhaft gespenstisch. Ein ganz kleiner Kreis von Menschen ohne Geld und Einfluss – es handelt sich um Hartz-IV-Empfänger – hat offenbar die Macht, die versammelten Jobcenter der Republik hohldrehen oder, je nachdem wie man „leerlaufen“ versteht, ausbluten zu lassen; vielleicht auch beides.
Die Unionsminster meinen, das Karlsruher Sanktionsurteil lasse den vollständigen Leistungsentzug zu. Tatsächlich erklärt die Entscheidungsformel des Urteils Vorschriften des Sozialgesetzbuchs, nach denen 60 Prozent des Regelsatzes oder gar alle Leistungen gestrichen werden können, für verfassungswidrig. Dieser Widerspruch wird verständlicher, wenn man die 60-seitige Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts studiert.
Nicht-repressive Repression
Die beginnt mit einer großen Exposition des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Das Gericht betont, dass dieser Anspruch sich auf eine einheitliche Gewährleistung erstreckt, die die physische Existenz genauso umfasst wie die Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben. Der Senat unterstreicht das „nicht relativierbare Gebot der Unantastbarkeit“ der Menschenwürde. Die Menschenwürde, die den Anspruch auf Zurverfügungstellung eines Existenzminimums fundiert, „steht allen zu“, ist „dem Grunde nach unverfügbar“ und „geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren“; sie „kann selbst denjenigen nicht abgesprochen werden, denen schwerste Verfehlungen vorzuwerfen sind“. Das Sozialstaatsprinzip verlange „staatliche Vor- und Fürsorge auch für jene, die aufgrund persönlicher Schwäche oder Schuld, Unfähigkeit oder gesellschaftlicher Benachteiligung in ihrer persönlichen und sozialen Entfaltung behindert“ seien. Die Verpflichtung zur Sicherung des Existenzminimums „ist auch zur Erreichung anderweitiger Ziele nicht zu relativieren“.
Im zweiten Schritt führt der Senat aus, das Grundgesetz verwehre dem Gesetzgeber nicht, Leistungen zur Sicherung der menschenwürdigen Existenz an den Nachranggrundsatz zu binden, „also nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst sichern können“. Der Nachranggrundsatz wird dann ausgeweitet. Der Gesetzgeber dürfe von jenen, die staatliche Leistungen der sozialen Sicherung in Anspruch nehmen, verlangen, „an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit selbst aktiv mitzuwirken oder die Bedürftigkeit gar nicht erst eintreten zu lassen.“ Diese Mitwirkungspflichten dürfe der Gesetzgeber „auch durchsetzbar ausgestalten“. Bis zu diesem Punkt ist das ohne Weiteres nachvollziehbar.
Doch dann nimmt der Text eine überraschende Wendung. Die Durchsetzung könne auch auf dem Wege des Entzugs existenzsichernder Leistungen erfolgen, denn dann diene die Leistungsminderung dazu, dass die Betroffenen ihre Existenz durch Eigenleistung sichern. Der Zweck des Leistungsentzugs soll ihn sozusagen seines repressiven Charakters berauben, sodass es sich eigentlich gar nicht mehr um den Entzug existenziell notwendiger Mittel handelt, sondern ganz im Gegenteil nur um eine besondere Art und Weise ihrer Gewährung. Der Senat erkennt, dass die Sanktionierung der Verletzung einer Mitwirkungspflicht auf dem Wege der Minderung existenzsichernder Leistungen dazu führt, dass „der bedürftigen Person allerdings Mittel“ fehlen, die sie „benötigt, um die Bedarfe zu decken, die ihr eine menschenwürdige Existenz ermöglichen“. Doch das stehe der geheimnisvollen Verwandlung des Leistungsentzugs in eine Maßnahme zur Sicherung der Existenz nicht entgegen.
Der Widerspruch zu dem, was nur wenige Absätze zuvor postuliert wurde, könnte krasser kaum ausfallen. Das ist auch dem 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts aufgefallen. Daher unternimmt er nun zwei Manöver, um das Auge des Betrachters von den Widersprüchen abzulenken. Zunächst werden Leistungsminderungen in zwei Kategorien eingeteilt. Der Senat unterscheidet zwischen Sanktionen, die darauf ausgerichtet seien, „repressiv Fehlverhalten zu ahnden“, und solchen, die darauf zielen, „dass Mitwirkungspflichten erfüllt werden“. Es überrascht nicht, dass offen bleibt, wie genau repressive Sanktionen von solchen zur Durchsetzung von Pflichten zu unterscheiden wären. Denn die Durchsetzung von Pflichten mit dem Mittel des Entzug der zur Existenzsicherung erforderlichen Mittel ist nichts anderes als die repressive Ahndung von Fehlverhalten. Die Sprache eröffnet die Möglichkeit, dasselbe Ding mit unterschiedlichen Wörtern zu beschreiben. Das kann die Unterhaltsamkeit eines Textes fördern oder Gründe einer Entscheidung verschleiern, nicht aber Unterschiede in der Sache erzeugen.
Das zweite Manöver ist ein großer Auftritt. Wie ein Deus ex Machina steigt vom hohen Himmel über dem Gericht herab der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und schickt sich an, vergessen zu machen, was das Gericht wie zur Verstärkung des Effektes unmittelbar vor dem Auftritt noch einmal betont: dass die Mittel zur Existenzsicherung nicht verfügbar sind. Heißt das nicht, dass es verboten ist, die Menschenwürde in ein Verhältnis zu Zielen zu setzen – mit anderen Worten: zu relativieren –, die der Gesetzgeber ansonsten legitimerweise verfolgen darf? Doch Götter können Wunder tun. Als der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, von Theaternebel umwölkt, die Bühne verlassen hat, steht dort wie von magischer Hand geschrieben eine Zahl: 30 Prozent. Der wohlmeinende Entzug existenzsichernder Leistungen verstößt nicht gegen den Menschenwürdegrundsatz, wenn er 30 Prozent des Regelbedarfs nicht übersteigt.
Die Spannung steigt
Wer die Urteilsbegründung aufmerksam liest, hat mittlerweile gemerkt: Hier wird ein Stück gespielt. Die Spannung steigt. Der Verstand sucht nach einer Auflösung der Paradoxie. Doch das Stück folgt seiner eigenen Dramaturgie und wechselt die Szene. Im nächsten Akt werden die Übergangsregelungen, die das Gericht erlassen hat, erläutert. Darauf folgt die Begründung für das Verbot von 60-Prozent-Sanktionen und den vollständigen Entzug existenzsichernder Leistungen. Daneben hebt ein Begleitton an, der immer lauter wird: die Rede von der Ex-ante-Wirkung der Sanktionen, die einerseits nicht zu belegen sei, andererseits aber unterstellt werden dürfe. Das Stück sieht nicht vor, die Widersprüche, in die es sein Publikum verwickelt, aufzulösen. Der Verstand soll Schmerz empfinden. Die dissonante Polyphonie der Argumentationslinien steigert sich mehr und mehr, um schließlich in einer atemberaubenden Klimax zu kulminieren. Nachdem das Gericht über viele Seiten erklärt hat, dass und warum Totalsanktionen mit der Verfassung nicht vereinbar seien, folgt unvermittelt eine abschließende Passage, die erklärt, Totalsanktionen seien grundsätzlich zulässig. Vorhang. Am Ende des Dramas steht ein dunkles Orakel, das wie ein dissonanter Schlussakkord im Raum stehenbleibt. Der Senat sah sich offenbar nicht in der Lage, die scharfen Widersprüche im Begründungstext aufzulösen. Anstelle einer Begründung liefert er eine Sammlung widersprüchlicher Überlegungen, die sich wie das Protokoll einer Brainstorming-Runde lesen. Die Entscheidungsformel ist das Ergebnis eines politischen Kompromisses. Die frappierende Inkonsistenz der Begründung liefert den Beweis für das, was zu verschleiern sie antritt: Es ist unmöglich, diesen Kompromiss verfassungsrechtlich zu begründen.
Die Angst der vier Unionsminister vor dem gespenstischen kleinen Kreis, der „ohne ersichtlichen Grund“ nicht tut, was er soll, geistert nicht nur durch den politischen Diskurs, sondern auch durch den juristischen. Der sozialpolitische Okkultismus, der seit 100 Jahren das Gespenst des Arbeitsscheuen beschwört, wird durch das Sanktionsurteil nicht überwunden. Laumann und seinen Mitstreitern ist zuzugestehen, dass sich im Sammelsurium der Urteilbegründung auch Bruchstücke finden, aus denen sie Honig saugen können.
Wenn Leistungsberechtigte nicht tun, was die Jobcenter von ihnen erwarten, ohne dass Gründe dafür „ersichtlich“ sind, könnte man sie natürlich einfach aufsuchen und nach ihren Gründen fragen. Man könnte auch fragen, ob dieser „ganz kleine Kreis“ wirklich die Macht hat, das ganze System der wirtschaftlichen Grundsicherung für Arbeitsuchende leerlaufen zu lassen. Aber das könnte dazu führen, dass ein Feindbild verloren ginge, mit dem der sozialpolitische Flügel der CDU – und nicht nur der – gerne Politik macht. Da malt man lieber Gespenster.
Kommentare 17
Die Jobcenter kennen auch abseits der durch das BVG eingeschränkten Sanktionen Mittel und Wege, Leistungsbeziehern das Leben zur Hölle zu machen. Parallel zum BVG-Urteil wurden die Regeln zur Antragsstellung deutlich und auf mehreren Ebenen verschärft – in einem Ausmaß und zeitlichen Einklang, dass sogar die Frankfurter Rundschau hierüber länger berichtete.
Ein wesentliches Element, mit dem die Jobcenter derzeit versuchen, Leistungsbezieher(inne)n das Leben schwerer zu machen, ist das verschärfte und zwischenzeitlich obligatorisch gehandhabte Einfordern von Kontoauszügen bei Neu- und Weiterbewilligungsanträgen. Obligatorisch gefordert werden seit Ende letzten Jahres Auszüge sechs Monate rückwirkend – wobei die Agentur über Aushänge kommuniziert, dass sie auch die Frage von den Privatkonsum betreffenden Schwärzungen äußerst restriktiv handhaben will.
Deutlich ausgeweitet wurde darüber hinaus auch das Sortiment von Unterlagen, mit denen entsprechende Anträge flankiert werden müssen. Eine einheitliche Haltung der unterschiedlichen Center ist in dem Punkt nicht erkennbar – in entsprechenden Portalen kursiert allerdings die Einschätzung, dass sich vor allem SPD-regierte Kommunen mit einer verschärften Linie zu profilieren versuchen. Ein weiterer Punkt ist die Digitalisierung von Unterlagen – ein Punkt, der vor allem den Ämtern Arbeitserleichterung verschaffen will. Eine Ambition, die in gehabter Weise auf Kosten der Leistungsbeantragenden ausgetragen wird und in der Praxis dazu führt, dass Unterlagen behördenintern eine zusätzliche Hürde zu nehmen haben in Form der hauseigenen Digitalisierungsdienste. Folge(n) hier: zusätzliche Bearbeitungszeiten, die mit dafür verantwortlich sind, dass sich Bewilligungsbescheide und Zahlen zum Teil um Wochen nach hinten verlagern.
Als Zufall wird man die neuen, seit Jahresende aufgegleisten Schikanen kaum bezeichnen können. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass Center und Hauptträger, die Bundesanstalt für Arbeit (BfA), hier Kompensationsmittel zur Anwendung bringen, um die vom BVG aufgezeigten Grenzen zu umgehen.
Korrektur dritter Absatz: muß natürlich »Zahlungen« heißen.
Man spielt mit Worten, weil man selbst nicht Gegenstand der darin verhandelten Wirklichkeit ist.
"Gewaltenteilung" ist einer der bösartigsten Witze der an bissigen Witzen wahrlich nicht armen Demokratie. Im Grunde liegt in der HartzIV-Gesetzgebung und ihrer Durchführung längst die Situation vor, die Artikel 20, Bs. 4 GG bespricht. Aber dies ist Deutschland. Die Karten sind gezinkt.
Das BVG hat mal wieder gezeigt, daß es nicht dem herrenden Grundsatz der Aufklärung folgt, sondern als Erfüllungsgehilfe der Ideologen und Dogmatiker, der Gläubigen und der Populisten in der Politik, agiert.
Nirgends steht geschrieben, daß Gesetzte auch logisch, stringent, der 'Freiheit' dienlich oder gar zum Wohl des Souveräns zu gestalten sind.
FINDET DEN FEHLER.
H4 ist die Sanktion, ist die Schikane. Eine Sanktion ist dass man von Sachbearbeitern Jobs erwarten soll, die von der Ausbildung her Pädagoge oder Philosoph sind, also keine Ahnung von Arbeitsmärkten haben. Und das soll so sein. Die Leute, die sich offiziell selbständig machen wollen, als H4er, bekommen weniger Geld ! und werden von Sachbearbeitern behindert, die keine Ahnung haben.
Mit H4 hängen zusammen der Niedriglohnbereich, die Zeitarbeit, eine Industrie von sogenannten "Weiterbildungsinstituten", eine Industrie von Rechtsanwälten, die versuchen, an den H4ern zu verdienen, die Verhandlungsposition der Gewerkschaften, eine arbeitslose Reservearmee usw.
Jeder Linke, der einmal in seinem Leben auf H4 war und Charakter hat, hat eine Bewußtseinserweiterung durchgemacht. Seine politischen Positionen werden davon substantiell beeinflusst.
Was wird für die armen Schweine faktisch gemacht, die da nicht rauskommen ? Das ist die entscheidende Frage bevor man wählt oder nicht.
Katrin Göring-Eckhard, die Ossi mit faible für die FDP, meinte 2015 zu den Flüchtlingen "DIE wollen arbeiten." Das hieß, die deutschen Arbeitslosen wollen NICHT arbeiten, aber die syrischen und afghanischen, obwohl die noch auf dem Marsch waren. Das vergessen wir nicht.
H4 weg, jedem 20mille in die Hand. Es gibt Beispiele im Ausland wo diese Leute integriert werden, da die Arbeitsämter dort besser sind und nicht die Interessen des BDI vertreten.
Wenn man gut Geld verdient, tendiert man dazu, dass zu vergessen oder als nicht sooo relevant mehr zu sehen. Da ist es gut, wenn man sich erinnern kann.
Die oben angesprochenen "Sanktionen" betreffen doch maximal sehr bildungsferne junge oder psychisch gestörte Leute, die andern sind heiß zu arbeiten und werden von den Sachbearbeitern, die null Ahnung im Vermitteln haben, zu 98% in Zeitarbeitsfirmen vermittelt. Oder als kostenlose Praktikanten angeboten, um in ihrem internen Punktesystem nach oben zu kommen.
Aber macht ja nix, die Arbeitslosen sind unsterblich, haben mehrere Leben.
Herr Zietz, Sie haben die Ausweitung der Kontrolle beschrieben.
Ich war auf H4. Heute kaufe und verkaufe ich Maschinen, wo eine über 100K € kostet auf eigene Rechnung. Ich bin da nur rausgekommen, weil ich ein hohes Risiko eingegangen und hochqualifiziert bin. Einen Job konnte mir dort niemand vermitteln, Gott sei Dank.
60 Seiten für eine Urteilsbegründung zum aushöhlen des Menschenrechts auf Existenzsicherung: Die Wahrheit bedarf nicht vieler Worte, die Lüge kann nie genug haben. Wieweit ist auch schon das Verfassungsgericht korrumpiert? Der Rechtsstaat erodiert zunehmend zum Faust(=Geld)recht. Warum soll sich der gemeine Bürger ans Grundgesetz halten müssen, wenn selbst seine Volksvertreter auf dieses pfeifen. Die Kollateralschäden nehmen dramatisch zu!
Warum will eigentlich niemand - auch der autor des artikels nicht - einer einfachen kapitalistischen wahrheit ins gesicht blicken, und daraus den einzig möglichen schluss ziehen: Kapitalismus ist inhärent asozial und menschenfeindlich.
Das getöns von "menschenwürde", "Unantastbarkeit" etc. ist schon immer nur propaganda gewesen, nicht zuletzt um mit fingern auf andere zu zeigen. Tatsächlich gilt: wer nicht lohnarbeitet und profit erwirtschaftet, soll auch nicht essen! Und um jemand zur lohnarbeit zu zwingen sind alle mittel recht; falls diese mittel zum tode führen, hat dies der/die arbeitsverweiger*in natürlich selbst zu verantworten - und ausserdem ist das "problem" damit final gelöst, es kann zudem noch als bedrohliches exempel zur abschreckung von nachahmer*innen instrumentatlisiert werden.
Auch das BVG ist teil dieses systems des permantenten krieges gegen die systemverweigerer und spielt seine rolle folglich "systemkonform". Dass es sich überhaupt auf eine derart entlarvende "begründung" eingelassen hat, zeigt darüber hinaus die feigheit, die eigene rolle offen einzugestehen und trotzdem alle bisherigen sozialfoltermethoden schlussendlich weiter zuzulassen. Etwas anderes war in der sache nicht zu erwarten, denn das ist nunmal die alltägliche realität
"Kapitalismus ist inhärent asozial und menschenfeindlich"
Das ist richtig und deshalb ist sachliche Aufklärung über einzelne Symptome besonders wichtig. Das bewahrt uns vor Oberflächlichkeit beim Widerstand. Auch den vielen Fallen, die uns dieses sozialdarwinistische System stellt, kann man dann leichter ausweichen.
Gegen die fragliche Entscheidung besteht grundsätzlich binnen 6 Monaten die Möglichkeit, sich an den Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden.
Zum Beschwerdeformular geht es https://echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=applicants/ger&c=
Was daherkommt wie eine Komödie von Moliere, in der ein windiger Winkeladvokat unter tosendem Gelächter des Publikums seine bodenlose, käufliche Gewissenlosigkeit entfaltet und sich dabei als Urteil unseres höchsten Gerichts ausgibt, hat einen Fachbegriff: Klassenjustiz!
Hartz-4 und die Feigheit der EliteErsmal danke für die interessanten Infos!
Hinzu kommt das absichtliche Verschleppen durchForderung von Nachweisen, die bereits vorhanden sind. Natürlich im Wochenrythmus und einzelnd! So kann ein Antrag gern mal 2-3 Monate dauern und Schuld ist ja der Antragsteller!Der in dieser Zeit aber trotzdem Leben muss! Selbst wenn er selbst Schuld ist!Leben muss er trotzdem! .. Von wegen Würde!
"Als Zufall wird man die neuen, seit Jahresende aufgegleisten Schikanen kaum bezeichnen können. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass Center und Hauptträger, die Bundesanstalt für Arbeit (BfA), hier Kompensationsmittel zur Anwendung bringen, um die vom BVG aufgezeigten Grenzen zu umgehen."
Nein! - Nichts was beim System Hartz-4 dysfunktional herausragt, ist Zufall!!!
Zur Erinnerung: "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!" (Münte der alte Menschenfreund)
Wer solche Sozialpolitiker hat, braucht keine Feinde mehr!
Kein Wunder, dass die Behörden sich solche "Fehler" und Repressionen leisten!Hartz-4 ist eben keine Selbstverständliche Unterstützung sondern ein Stigma, dass unter keinen Umständen verdient sonder nur herzöglich und gnadenvoll zugestanden wird. Dem Recht wird das Recht abgesprochen, Recht zu sein! Es wird durch Hartz-4 in perversester Form zu einer Schuld umgedeutet. Und wir (Verfassungsschutz) suchen die Verfassungsfeinde beim Pöbel .. LolIm Bundestag würden sie schnell fündig!
Wie wahr. Nach allem was man weiß ist die Verschleppung ein gutes Mittel um die Leute "auszuhungern". Abzuschrecken und zu demütigen. Zufall? Sicher nicht. Hartz4 ist ein Recht, keine Gnade.
Dies umzudeuten ist gelungen, aber es wird wohl Folgen haben. Über diese sollten sich dann nicht gerade die Verursacher beklagen. Diese Folgen sind ja zum Teil schon eingetreten. Parallelgesellschaften wollen wir nicht, fördern dies aber damit.
Ein Hartz4 Bezieher wurde zum Zootier. Bei RTL zeigt man ausgesuchte Exemplare für die Bessergestellten die sich dabei amüsieren können. Eine Gruppe auf die man hinabsehen kann, obwohl vielen selbst das Wasser bis zum Halse steht.
So schafft man Feindbilder und Druckmittel.
Verbot von Zwangsarbeit? Was sind denn internationale Abkommen eigentlich wert, wenn sie in der nationalen Praxis, auch von den Betroffenen und "ihren" selbsternannten Stellvertreter-Organisationen oder "Anwälten" (Kirchen) nicht aufgerufen werden.Die Zwangsarbeitsdefinition der ILO in Genf lautet:Wer gegen seinen Willen, unter Androhung einer Strafe, zu einer Arbeit gezwungen wird, leistet Zwangsarbeit.Hat beim DGB als ILO-Mitglied und beim BVG-Urteil, nie eine Rolle gespielt. Denen lag ihre Mitwirkung an Schaffung des neoliberalen Sozialstaats mit prekärem Sektor näher.Und in der Menschenrechtscharta stehen einige Artikel, die mit der Praxis der Jobcenter auf Kriegsfuß stehen. Beispielsweise so etwas wie, die "freie Entfaltung der Persönlichkeit" als ermöglichende Zielsetzung. Beides, ILO und Menschenrechtscharta sind im Hartz4-Zusammenhang auch für die Partei die Linke, nie Gegenstand von Kampagnen gewesen. Bedauerlich.Na ja, und über die Fruchtbarkeit von Zwangsbildung brauchen wir wohl hier, im Freitag, nicht zu reden.
"Schrödingers Sanktionsurteil" wird nur in diverse Zustände "präpariert", je nach Interessenlage. Klar, dass konservative Kräfte, die gern menschliche Arbeitskraft verwerten und dabei möglichst wenig Widerstand erleben möchten, weiter auf den Sanktionseffekt setzen. doch wenn es dazu die ersten Bosheiten wider die Menschenwürde gibt, sollte der Spaß der Paradoxien und Schrödingerschen Gedankenexperimenten auch unsere Sozialgerichten erfreuen.
Was ich grundsätzlich in der Leistungskürzungsfrage befürchte, sind die "kalten Sanktionen" - kassenwirksame "Zahlungsunterlassungen" oder "Leistungsausschlüsse" formaler Natur, die es schon immer gab, die aber jetzt halt weiter ausgebaut werden.
Also wenn gar keiner mehr mit "Sanktionen" deklarierten Repressionen bedroht wird, dafür aber mit dem Zwang in eine (den Regelsatz) zahlende Zwangsbeschäftigungsfirma (ohne Sinn für die Betroffenen) oder eine sonstige Versorgungszwangsehe gepresst zu werden, wenn die Jobcenter sich für "nicht zuständig" erklären wie bei Rentern, Studierenden, Asylbewerber*innen vor der Arbeitserlaubnis (pardon "Arbeitsverpflichtung" - es gibt nämlich hier kaum was zwischen Zwang und Verbot, obwohl da riesige Welten der Freiheit und Freiwilligkeit lägen).
Doch wird dann auch kreativen Widerstand kommen? So wie jetzt schon offener Markteingriff möglich ist, indem Leute zum Nulltarif an Firmen "verschenkt" werden (plus "Coaching" gratis dazu egal ob gewollt oder nicht) im sog. "Teilhabechancengesetz", wird das bei einer Hardlinerausdeutung der Randnummer 209 nötig, die komplettentzug von Leistungen vorsieht, falls man eine real verfügbare Arbeitsmöglichkeit ausschlägt...
Absurditäten aufzeigen, das mögliche möglich machen... sich untereinander solidarisieren. Querdenken. (zivilen) Ungehorsam üben und sich auch dabei über den Tellerrand unterstützen. Das brauchen wir als Rezept gegen die Epidemie des Wirtschaftsfaschismus und einer Menschenrechte verachtenden Denkweise.
Vielleicht auch (sozialversicherungspflichtige) Arbeitsplätze zur effizienten Umsetzung eines Generalstreiks oder Nachhilfe in (friedlicher) Revolution ;-)
Gruß aus dem SGB-13.de
JC-Mitarbeiter (bei einem Termin vor der Urteilsverkündung in Karlsruhe): "was wäre denn, wenn das Verfassungsgericht Sanktionen für richtig befände?"
Antwort eines Beistandes des Vorgeladenen Antragstellers: "Wenn Ihnen das Verfassungsgericht sagt, dass der Mond viereckig ist, glauben sie das dann auch?"
Meine Anmerkung: Es gibt kein "Recht zu gehorchen" (i.S.v. Hannah Ahrendt) - und auch keines, Urteile, Gesetze oder Weisungen auszuführen, wenn sie so eklatant gegen Menschenrechte verstoßen, wie alles, was mit Sanktionen und anderen Leistungsvorenthaltungen verbunden ist.
Vor allem setzten sie nun vermehrt einfach die Einstellung bzw. Vorenthaltung der Leistungen nach §65/66 bis zur Erfüllung des Geforderten ein... Besonders fies, es an alle Nichtigkeiten als Drohung zu hängen, egal , ob sie es dürften oder nicht. Allein nur, um Angst und Druck im höchsten Maß zu erzeugen und zur Handlung zu nötigen!! Teils ergeht bei zweifelhaften Forderungen im Fall der Nichthandlung dann kein Bescheid zur Entziehung!! Das ist Nötigung und Vortäuschung falscher Tatsachen bzw. Suggestion div. Folgen des Handelns, die nie eintreten werden, mit viel Angst, und dagegen machen kann man juristisch dann auch nichts... Purer Psychoterror!Auch schön bleiben ja die 30% - Kürzungen... Die wissen schon, daß es noch drastische Einschnitte sind. Fallen ja schon bei jedem Vermittlungsvorschlag an. Prima kombinierbar mit monatlichen Einladungsterminen. Das ergäbe endlose und recht lange, einschneidende Kürzungen... War ja immer der Alternativplan, auf niedrigere, aber länger anhaltende Sanktionen auszuweichen... Widerlich!Mal über wirkliche Alternativen des Umgangs nachzudenken, fällt denen gar nicht erst ein...