Hektisch, nervös und mit sachfremden Vorstellungen werde die Diskussion um die "Innere Sicherheit" seit dem 11. September geführt - dies ist, man höre und staune, die Einschätzung des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg. Am Wochenende haben sich nun SPD, Bündnisgrüne und Innenminister Otto Schily (SPD) auf ihr zweites Sicherheitspaket verständigt. Zuvor waren Teile der geplanten Maßnahmen von einem ungewohnt breiten Bündnis aus Bürgerrechtsorganisationen, Juristenverbänden, der Gewerkschaft der Polizei und einzelnen Landespolitikern kritisiert worden. Was angeblich dem Schutz vor Terrorangriffen dienen soll, führt - nach Ansicht vieler Kritiker - gefährlich ahe in Richtung Überwachungsstaat.
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Die Kritik am so genannten Sicherheitspaket II entzündete sich vor allem an der geplanten Ausweitung der Ermittlungskompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA), dem eine so genannte Initiativermittlungskompetenz zugesprochen werden sollte. Dadurch hätte das BKA auch ohne Anfangsverdacht Ermittlungen anstellen können. Der Deutsche Richterbund, die Bundesrechtsanwaltskammer, der Deutsche Anwaltsverein und Strafverteidigerorganisationen forderten deshalb "eindringlich und mit Schärfe" die Bundesregierung auf, diese Vorhaben "ersatzlos fallen zu lassen." Strafprozessuale Ermittlungen seien an "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" gebunden und müssten unter der Kontrolle der Staatsanwaltschaften bleiben. Es waren die Grünen, die bei den Verhandlungen am Wochenende darauf drängten, auf diese Kritik von Richtern, Anwälten und Bürgerrechtlern einzugehen. Die Initiativermittlungskompetenz für das BKA wurde fallen gelassen, auch wenn das BKA nun weiterhin für die Verfolgung von Anhängern ausländischer Terrororganisationen sowie schwerer Formen von Datennetz-Kriminalität zuständig sein soll und künftig auch ohne die bisher notwendigen Umwege über Länderpolizeien Auskünfte unmittelbar einholen kann.Geeinigt hat man sich auch darauf, dem Verfassungsschutz weit reichende Auskunftsrechte einzuräumen. Außerdem werden so genannte Informationsboards eingerichtet, die für einen systematischen Austausch auch personenbezogener Informationen zwischen BKA, VS und BND genutzt werden können. Auf Druck der Grünen werden diese Neuerungen auf fünf Jahre begrenzt. Auch dies eine Art Konzession an die Kritiker. Denn durch die vorgesehenen Gesetzesänderungen wird das grundgesetzliche Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst immer weiter aufgehoben. Auch die Aufwertung des BKA ist ein Bruch mit dem im Grundgesetz verankerten föderalen System im Sicherheitsbereich. Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhard Baum (FDP) kam angesichts solcher Vorstöße nicht umhin, Schilys Vorstellungen als teilweise verfassungswidrig zu kritisieren."Einige verfassungswidrige Verschärfungen sind weg", so kommentiert der Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsverein (RAV), Wolfgang Kaleck, die Ergebnisse der Koalitionsrunde vom Wochenende, "aber die grundlegenden Mängel bleiben bestehen." Vergangene Woche hatte der Berliner Rechtsanwalt das geplante Sicherheitspaket scharf kritisiert. "Was jetzt unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung von Otto Schily aus den Schubladen geholt wird, führt direkt in den Überwachungsstaat", so fasste Wolfgang Kaleck die Kritik von 13 Bürgerrechtsorganisationen zusammen. In einer gemeinsamen Erklärung, die unter anderem von der Humanistischen Union, der Internationalen Liga für Menschenrechte und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie unterzeichnet wurde, kritisieren sie, dass "kaum einer der Vorschläge einen konkreten Bezug zu den Anschlägen" habe - "außer jenem, dass sie ohne die zur Zeit bei einem Teil der Bevölkerung vorherrschenden Angst kaum durchsetzungsfähig wären"."Es geht bei all dem offensichtlich nicht um Terrorismus, sondern um die lückenlose Überwachung von Ausländern und ihrem Umfeld", so das Resümee der Berliner Anwältin Andrea Würdinger. So ist bei der Visaerteilung in Zukunft geplant, auch die Einladenden, die Kontaktpersonen und den Einreisegrund zu überprüfen. Gewährleistet werden soll dies durch eine enge Kooperation der Sicherheitsbehörden und der Ausländerämter.Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, kam in einer ersten Stellungnahme zu Schilys Maßnahmenpaket Mitte Oktober zu einer ähnlichen Bewertung wie die Bürgerrechtler: "Nach einer ersten kursorischen Durchsicht habe ich den Eindruck, dass einige geplante Maßnahmen zum Teil weit über diese Zielsetzung hinausgehen und kaum geeignet erscheinen, den internationalen Terrorismus angemessen zu bekämpfen." An den Beteuerungen von Bundesinnenminister Otto Schilys, sein Maßnahmenpaket richte sich nur gegen Terroristen, sind berechtigte Zweifel angebracht. Auf die Täterprofile der mutmaßlichen Attentäter aus Hamburg-Harburg treffen diese Maßnahmen jedenfalls nicht zu. Dies zeigt sich vor allem bei dem Vorhaben, für alle Bundesbürger Pässe einzuführen, die Fingerabdrücke oder andere biometrische Identifikationsmittel wie verschlüsselte Angaben zur Person enthalten. Die Änderungen seien, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, "nur schwerlich in einen Zusammenhang mit der mit diesem Gesetzentwurf beabsichtigten Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu bringen". Es ist zu vermuten, dass über diesen Umweg eine bundesweite Fingerabdruckdatei aufgebaut werden soll. Eine solche Datei könnte Begehrlichkeiten wecken, um sie auch bei der allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung nutzen zu können. Jetzt schon ist vorgesehen, dass die Fingerabdrücke von Asylbewerbern mit der Tatortdatenbank des BKA abgeglichen werden sollen.Nimmt man noch die geplanten Maßnahmen im Bereich der Telekommunikation hinzu, dann zeigt sich, dass hier flächendeckende Bewegungsprofile und eine lückenlose Überwachung drohen. Zur Rückverfolgung "digitaler Täterspuren in Datennetzen" wird die Einführung einer "mindestens sechsmonatigen Verpflichtung zur Speicherung von Verbindungs- und Nutzungsdaten" gefordert.