Brutal und zynisch

Reichskriegsgericht In den Prozessen gegen die „Rote Kapelle“ gibt es fast 50 Todesurteile, beantragt von Ankläger Manfred Roeder. Der NS-Jurist wird später nie zur Verantwortung gezogen
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Ende August 1942 beginnen die Festnahmen. Sie ziehen sich über Wochen hin und erfassen mehr als 100 Menschen. Die Gestapo glaubt, sie habe Mitglieder einer Widerstandsgruppe gefasst, die sie intern Rote Kapelle nennt. Den meisten Festgenommenen wird bald darauf der Prozess vor dem Reichskriegsgericht gemacht. Viele von ihnen sitzen einem Ankläger gegenüber, der immer wieder die Todesstrafe fordert: Oberstkriegsgerichtsrat Manfred Roeder, damals 42 Jahre alt.

Nach dem Ende der Nazi-Diktatur glaubt sich Roeder frei von Schuld, obwohl es gegen ihn – den einstigen Chefankläger der Roten Kapelle – zwei Anzeigen wegen seiner zynischen und brutalen Amtsführung gibt. Die alliierte, später die bundesdeutsche Justiz sehen jedoch keinen Grund, ihn anzuklagen.