Was sich jetzt zuträgt an den Hochschulen, ist Klassenkampf.« Enttäuschung scheint in den Augen von Beate Jörger auf. Die junge Frau ist Beraterin für oder besser gegen das bezahlte Studieren beim Unabhängigen AStA der Universität Freiburg. Eben hat das Bundesverwaltungsgericht über eine Variante von Studiengebühren entschieden. Das Urteil: Gebühren für so genannte Langzeitstudenten sind rechtmäßig. »Diese Entscheidung«, so Beate Jörgers Prognose, »wird in die Lebenspläne vieler junger Leute eingreifen. Auch, wenn sie es noch gar nicht wissen.«

Was viele Studenten nicht wissen: Studiengebühren wie sie das Land Baden-Württemberg seit 1998 erhebt, treffen nicht nur Bummelstudenten. Sie ver