Das Dilemma der Kreativen

Urheberrecht Der Band „Geistiges ­Eigentum und Originalität“ versucht, die verfahrene ­Diskussion um das Urheberrecht in Zeiten des "Prosumers" neu zu beleben
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Die älteste bekannte Melodie der Welt wurde vor etwa 3400 Jahren im heutigen Syrien auf einer Tontafel notiert. 2009 spielte ein User sie auf der Lyra nach und stellte ein Video davon auf YouTube ein. Ein Professor forderte daraufhin aus Gründen des Copyrights seine Nennung als Transkripteur der Originalnoten. Seine Arbeit werde ohne Erlaubnis ausgebeutet. Im Folgenden bezichtigte ein Syrer den Professor seinerseits der Ausbeutung fremder Kulturen. Schlichtend schlug ein anderer User vor, die Melodie als Erbe der Menschheit zu begreifen. Überhaupt: Kann einem der Sound einer vibrierenden Saite gehören, nur weil man eine Melodie entschlüsselt hat? Wem gehört sie also nun, die älteste Melodie der Welt?

Es ist eben gar nicht so einfach, Urheberschaft zu defin