Als die deutsche Kopftuchdebatte an Fahrt gewann, erschien die französische Tradition einer Trennung von Religion und Staat beneidenswert eindeutig. So wirkte auch das neu verhängte Kopftuchverbot für Schülerinnen konsequent. Die Entführung der beiden französischen Journalisten im Irak ließ nun allerdings in aller Schmerzlichkeit erkennen, dass die Frage des staatlichen Umgangs mit der Religion und Integration von Menschen anderen Glaubens nicht isoliert und im Zeichen juristischer Eleganz gelöst werden kann. Auch wenn die Entführung natürlich das Gegenteil bewirken wollte: Sie zwingt die französische Politik an einem Dekret festzuhalten, das als politisches Signal sowohl an die Mehrheitsgesellschaft als auch an die Einwanderer schon v
Das Dilemma des laizistischen Furors
Subtext Frankreich hält am Kopftuchverbot fest. Das erscheint konsequent - und ist trotzdem falsch
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n vor der Geiselnahme fatal war. Selbst von der Position des Laizismus her ist es falsch. Warum?Im Prinzip haben moderne nationalstaatliche Demokratien vier Möglichkeiten, ihr Verhältnis zur Religion zu definieren: laizistisch, pluralistisch, atheistisch oder religiös. Die laizistische Definition, wie sie besonders von Frankreich und der Türkei repräsentiert wird, geht von der strikten Trennung von Staat und Religion aus. Das Individuum ist in seiner Religionsausübung frei, wenn die auf das Private beschränkt bleibt. Es gibt keine Überschneidung der beiden Sphären, keine Kirchensteuer und keine Kruzifixe in Klassenräumen. Der laizistische Staat kann seinen Staatsdienern jegliches religiöses Bekenntnis in öffentlicher Ausübung des Dienstes verbieten, also auch das Tragen religiöser Symbole. Wer dies mit seinem Glauben nicht vereinbaren kann, muss auf eine Tätigkeit im Staatsdienst verzichten.So kohärent die geschilderte Position wirken mag: Der laizistische Staat ist kein Bollwerk gegen religiöse Fundamentalismen, im Gegenteil: Er neigt dazu, in religiösen Ausdrucksformen "an sich" schon eine Bedrohung zu sehen - und dann unter Umständen in panische Überreaktionen zu verfallen. Das französische Kopftuchverbot an Schulen ist ein Beispiel dafür, wie der laizistische Furor über das Ziel hinaus schießen kann, denn im Gegensatz zu Staatsbediensteten können sich Schülerinnen ja zumindest bis zu einem gewissen Alter ihre Teilnahme am Schulunterricht nicht aussuchen. Sie erfüllen, indem sie zur Schule gehen, keinerlei staatliche Funktionen. Die Frage ist also, ob für sie dieselben strengen Regeln gelten dürfen wie für Staatsdiener. Im Grunde verletzt das Kopftuchverbot sogar das laizistische Gebot der Trennung von Staat und Religion, weil der Staat sich das Recht nimmt, in die Privatsphäre der religiösen Kleiderordnung im Alltag einzugreifen - und die Schule macht nun einmal den wichtigsten Teil des jugendlichen Alltags aus. In der weiteren Konsequenz könnte er überhaupt das Tragen religiöser Symbole in der Öffentlichkeit verbieten.Das andere, viel gravierendere Problem ist aber die gesellschaftliche Signalwirkung des Kopftuchverbots, die in der Entführung der französischen Journalisten eine zwar in ihrer Radikalität, aber nicht im Grundsatz überraschende Eskalation erfahren hat. Die Muslime in Frankreich und offenbar nicht nur dort haben sehr wohl verstanden, dass es vielen Anhängern des Kopftuchverbots nur in zweiter Linie um das laizistische Prinzip geht. Als Hauptmotiv erscheint aus muslimischer Sicht die klare Absage an die Toleranz gegenüber der Mehrheitsreligion der Einwanderer - und damit der Einwanderer überhaupt. Die Botschaft wirkt eindeutig: Ihr gehört hier nicht hin - wenn ihr bleiben und euch integrieren wollt, müsst ihr alles tun, um so zu werden wie wir. Für die Integration besonders der in Frankreich geborenen zweiten und dritten Einwanderer-Generation ist diese Botschaft fatal, weil sie die Identifikation mit der französischen Gesellschaft erheblich erschwert und die Ghettobildung fördert. So unterschiedlich die Befürworter des Kopftuchverbots sind - von den Kommunisten bis zu den Nationalkonservativen - diesen Subtext hätten sie schon vor dem Drama im Irak nicht leugnen können oder dürfen. Dass auch die islamischen Organisationen in Frankreich die Entführung verurteilten und ein demonstrativ-patriotischer Schulterschluss zwischen Befürwortern und Gegnern des Kopftuchverbots zu beobachten war, hat davon nichts entschärft.Das säkulare Argument des französischen Kopftuchverbots ist auch in Deutschland auf dem Vormarsch. Übersehen wird dabei allerdings gern, dass die Bundesrepublik grundgesetzlich als pluralistischer Staat definiert worden ist, und die Einführung des laizistischen Prinzips eine Reihe von unerwünschten Konsequenzen hätte.Auch die pluralistische Staatsdefinition trennt im Übrigen zwischen Staat und Religion, aber sie sieht in der Religion eine der tragenden Säulen der Gesellschaft, die deshalb Anspruch auf staatliche Förderung und Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung hat. Deshalb sitzen in Deutschland die Kirchen in den Rundfunkräten der öffentlich-rechtlichen Anstalten (in den Niederlanden betreiben sie sogar die wichtigsten Sender). Deshalb bekommen sie nicht nur Kirchensteuer, sondern auch staatliche Gelder, um Studien- und Promotionsstipendien nach ihren Kriterien zu vergeben - ebenso wie Parteien und Gewerkschaften. Dafür übernehmen sie diverse - primär staatliche - Aufgaben, vorrangig im sozialen Bereich. Zudem sind die Kirchen über den Religionsunterricht an den Schulen präsent, weil sie auf die gesellschaftliche Sozialisation der Kinder Einfluss nehmen dürfen.Der pluralistische Staat geht davon aus, dass es der Demokratie dient, wenn eine tolerante Koexistenz unterschiedlicher Konfessionen und Religionen aktiv unterstützt wird - selbstverständlich unter Beachtung der Verfassung. Er garantiert zugleich, dass seine Bürger nicht gezwungen sind, sich den Regeln bestimmter Konfessionen oder Religionen zu unterwerfen.Der pluralistische Staat ist deshalb weniger dogmatisch - mit allen Vor- und Nachteilen. Was besonders Konservative und Juristen daran ärgert, ist die prinzipielle Unmöglichkeit, die Grenze der Toleranz a priori für jeden nur denkbaren Fall festzulegen. Sie muss statt dessen fortlaufend ausgelotet und in Abwägung definiert werden: Hat ein streng gläubiger Arbeitnehmer Anspruch auf Pausen für Gebete, und wenn ja, wie oft? Wann verletzen religiöse Gebote oder Praktiken die Menschenwürde? Die Reihe solcher Fragen ist beliebig verlängerbar, jede einzelne muss einzeln beantwortet und abgewogen werden.Das mag intellektuell unbefriedigend sein, es ist auf die wachsende Vielfalt aller modernen Gesellschaften aber die adäquatere Antwort als laizistischer Starrsinn. Und auch die beiden anderen oben genannten Modelle liefern darauf keine besseren Antworten: Auf den atheistischen Staat muss hier nicht näher eingegangen werden, auch wenn seine sozialisatorische Wirksamkeit im beachtlichen Rückgang allgemeiner Religiosität in Ostdeutschland nicht zu bestreiten ist - und das, obwohl die DDR nicht einmal konsequent atheistisch war.Aktueller ist der religiöse Staat mit einer ganz bestimmten konfessionellen Ausrichtung, wenn sich die Verfassung und das staatliche System an den Geboten der Religion orientieren. Da drängen sich als Beispiele sofort der "Gottesstaat" im Iran oder der "Taleban-Staat" in Afghanistan auf - oder demokratische Staaten, die im Bekenntnis zu einer bestimmten Religion ihr Fundament haben, wie das bei Israel der Fall ist. Entsprechende Tendenzen gibt es auch in den USA, dort beeinflussen christliche Fundamentalisten schon seit den siebziger Jahren die Schullehrpläne in mehreren Bundesstaaten. Das Problem des religiösen Staates ist seine eingeschriebene Intoleranz - er neigt dazu, die Gesellschaft zu spalten, und tut sich schwer damit, auf interkulturelle Herausforderungen unserer Zeit adäquate Antworten zu finden - vor allem solche, die vorhandene Konflikte nicht anheizen.An dieser Stelle lohnt sich noch einmal ein genauerer Blick auf die vom Bundesverwaltungsgericht kürzlich abgesegneten Kopftuchverbote in einigen deutschen Bundesländern. Überraschend ist daran zunächst, dass ausgerechnet von deutschen Konservativen Frankreich und die Türkei als Beispiele und damit das laizistische Prinzip als Argumentationshilfe herangezogen werden: Schließlich ist die Klage über den Verfall des Glaubens fester Bestandteil des konservativen Diskurses. Die CDU zog noch vor wenigen Jahren gegen die Abschaffung des Religionsunterrichts an den Schulen Brandenburgs vor das Verfassungsgericht.Die geplanten Regelungen offenbaren allerdings auch, dass es tatsächlich nicht um das laizistische Prinzip geht, denn christliche Symbole (und um die jüdischen kam man wohl nicht herum) sind von den Verboten ja ausdrücklich ausgenommen. Das von Schavan Co. zweckentfremdete säkulare Argument lässt nicht etwa den laizistischen, sondern den religiösen Staat am Horizont aufscheinen - ein klarer Bruch mit der pluralistischen Tradition des Grundgesetzes.Mag sein, dass das Kopftuch für viele Muslima ein politisches Symbol ist, wie Annette Schavan argumentiert. Für sie und die CDU ist es das in jedem Fall: Die Lehrerin Fereshta Ludin darf mit ihrem Kopftuch vor allem deshalb nicht unterrichten, weil die CDU hier eine Möglichkeit sieht, mit der Absage an die multikulturelle Gesellschaft politisch zu punkten. Mit sozialer Realität hat das nichts zu tun. Ob Kopftuch oder nicht, ob Doppelpass oder nicht, ob Zuwanderungsgesetz mit oder ohne Punkteregelung: Deutschland dürfte kulturell und religiös heterogener werden. Auch mit Kopftuch unterrichtende Frauen gehören übrigens seit langem - und problemlos - zur Realität. Die politische Herausforderung, die mit wachsender Vielfalt einher geht, hat der einstige Verfassungsrichter Mahrenholtz in seiner ablehnenden Reaktion auf das BVG-Urteil kurz und bündig zusammengefasst: Integration, Integration, Integration.Das französische Kopftuchverbot bewirkt genau das Gegenteil, und die Entführung der französischen Journalisten wird ein weiteres Mal zur Isolation der islamischen Bevölkerungsteile in Frankreich beitragen. In Deutschland muss leider ähnliches befürchtet werden - gefährlicher aber ist die Infragestellung des pluralistischen Prinzips, wie sie im Grundgesetz verankert ist. Es ist moderner - und insofern den Herausforderungen einer Einwanderungsgesellschaft besser gewachsen als der französische Laizismus.Dr. Jens Schneider ist Ethnologe und Autor des Buches Deutsch sein. Das Eigene, das Fremde und die Vergangenheit im Selbstbild des vereinten Deutschland (Campus Verlag, Frankfurt/M., New York).
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