Siebzehn Sorten gentechnisch veränderter Mais dürfen seit September EU-weit angebaut und in den Handel gebracht werden, darunter auch Zuckermais. Der Essbare in Dosen. Regelungen zum Anbau gab es in Deutschland bisher nicht. Seit vergangenem Freitag ändert sich das. Zumindest bis zum ersten Prozess. Mit Kanzlermehrheit hat der Bundestag den Einspruch des Bundesrates gegen das neue Gentechnikgesetz zurückgewiesen und damit die Nutzung gentechnisch veränderten Saatgutes in Deutschland grundsätzlich geregelt. "Koexistenz und Wahlfreiheit" seien damit gesichert, sagt Verbraucherschutzministerin Renate Künast. "Forschungsfeindliches Gentechnikverhinderungsgesetz" nennen das CDU und FDP. Strittig blieben bis zuletzt die strengen Haftungsregelungen und die fakti
ktische Unterwanderung der EU-weit festgelegten Schwellenwerte. Auch innerhalb des Regierungslagers. Ruhe kehrt mit dem verabschiedeten Gesetz vermutlich nicht ein. Klagen von Verbänden, Bundesländern und ein Rechtsstreit mit der EU-Kommission scheinen ausgemacht.Rückblick: Rund 80 Prozent aller Deutschen und 65 Prozent aller Europäer lehnen das so genannte Gen-Food ab. Seit 1998 bestand in der EU deshalb ein Moratorium für die Einfuhr und Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen, im Fachjargon GVO. Eine Klage der USA vor der Welthandelsorganisation WTO auf Schadenersatz durch entgangene Gewinne führte zur Kennzeichnungsverordnung der EU, die im April diesen Jahres in Kraft trat. Zudem sollte eine Freisetzungsrichtlinie für den Anbau in nationales Recht umgesetzt werden. Das Gentechnikgesetz ist das Ergebnis.Hauptanliegen der Novelle ist laut Verbraucherschutzministerium, die konventionelle aber gentechnikfreie Landwirtschaft sowie den ökologischen Landbau vor Auskreuzungen von GVO zu schützen. Dazu hat sich die EU bereits auf Schwellenwerte und Abstandregelungen beim Anbau verständigt. Denn einige Nutzpflanzen vermehren sich durch Pollenflug. Ackergrenzen werden von solche Pollen schlicht nicht respektiert. Wenn also ein Landwirt gentechnisch verändertes Saatgut ausbringt und sein Nachbar eine Ernte einfährt, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen ungewollt verunreinigt wird, dann muss der Genbauer haften und entschädigen. Der Schwellenwert für die Verunreinigung wurde auf 0,9 Prozent festgelegt. Das war Konsens.Das Gesetz aus dem Hause Künast aber geht weiter. Steht kein einzelner Verursacher fest, müssen alle Gentechniknutzer der Umgebung zahlen - gesamtschuldnerische Haftung. Und wenn ein Bauer als Ökolandwirt zudem darauf angewiesen ist, garantiert gentechnikfrei zu produzieren, dies aber dank des Pollenfluges aus der Nachbarschaft nicht kann, dann sollen auch die Schwellenwerte nicht länger gelten. Die Nachbarbauern können künftig auch unterhalb der Schwelle haftbar gemacht werden.Unter solchen Voraussetzungen müsse er "jedem Landwirt generell vom Anbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen abraten", klagt der Deutsche Bauernverband. Denn weil die gesamtschuldnerische Haftung nach oben nicht begrenzt sei, hätten die Genbauern keine Chance, für ihr Geschäft Versicherungen zu finden. Genanbau wird so zum Vabanquespiel. Ein Haftungsfond soll jetzt zwar möglich sein, müsste aber ausschließlich von Saatgutindustrie und Bauernverbänden gefüllt werden. "Der Bund sieht nicht ein, warum er für privatwirtschaftliche Risiken finanziell mit ins Boot soll", heißt es aus dem Hause Künast. Ausnahme: wissenschaftlich motivierte Freisetzungen. Damit die Forschung nicht gänzlich eingestellt werden muss, will sich der Bund hier an den Risiken beteiligen.Ziel erreicht, könnte man aus Sicht der Ministerin meinen. Ungewollte Auskreuzungen wird es mit diesem Gesetz kaum geben, weil sich nicht ein einziger Bauer zum Anbau bereit finden wird. Doch ob das strenge Gesetz Bestand haben wird, ist unsicher. Die EU-Kommission hat bereits vorab inoffiziell deutlich gemacht, dass sie mit dem deutschen Alleingang nicht zufrieden ist. Sie wertet die besonderen Haftungsregeln für die Sicherheit der Ökobauern in einer Stellungnahme als "zusätzliche nationale Kennzeichnungsanforderungen" und unzulässige Einführung nationaler Schwellenwerte.Zudem kritisierte der ehemalige Agrarkommissar Franz Fischler die gesamtschuldnerische Haftungsregel. Landwirte, die GVO nutzen, dürften nicht für Schäden haftbar gemacht werden, wenn sie die Bestimmungen zum fachgerechten Anbau und den Abständen eingehalten haben, so die Kommission. Dies aber verlangt im Grunde das neue Gesetz, wenn es Ökolandwirte unter besonderen Schutz stellt. Das sei "nicht akzeptabel", so die EU-Kommission. Das Gesetz muss, weil es eine EU-Richtlinie umsetzt, nach dem nationalen Gesetzgebungsverfahren formell von der Kommission notifiziert werden. Passiert das nicht, muss nachgebessert werden.Darauf setzt auch die Opposition im Land, namentlich CDU, FDP, Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Akademien der Wissenschaften. Sie alle halten das Gesetz für nicht Europarecht-konform und forschungsfeindlich. Auf Antrag des CDU-geführten Sachsen-Anhalt hatte der Bundesrat Anfang November gegen das Gesetz Einspruch erhoben. Nun verkündet Sachsen-Anhalt bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen, um das Gentechnikgesetz zu kippen. "Die Diskriminierung der Gentechnik gegenüber ökologischer und konventioneller Landwirtschaft ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar", sagt Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke (CDU). Die Mehrzahl der deutschen Felder für den Versuchsanbau gentechnisch veränderter Forschungspflanzen liegen in Sachsen-Anhalt.