Da hilft kein Sträuben und kein Zetern: Seit der Bundesratsinitiative von SPD, Grünen und Linkspartei ist der gesetzliche Mindestlohn für alle Branchen und Altersgruppen nicht mehr von der Wahlkampfagenda zu tilgen. So oder so – in der anstehenden Legislaturperiode wird er fällig und Deutschland europäischer Normalität näher treten. Ein Mindesteinkommen gibt es längst in den meisten EU-Staaten (s. Übersicht), aber auch in den USA, in Kanada und Japan. Die Deutschen sind Nachzügler dank jener Borniertheit, die hierzulande als Ausweis von Wirtschaftskompetenz gilt.
Solange die Bundesrepublik ein Land der Flächentarifverträge war und die tatsächlich flächendeckend wirkten, brauchte es keinen Mindestlohn. Hungerlöh
erlöhne und daraus folgende Hungerrenten zu verhindern, dazu waren die Gewerkschaften schon Manns genug. Leider wurde die Tarifbindung inzwischen ausgehöhlt und untergraben, angeblich zum Vorteil aller Beteiligten, die sich einem flexibleren Arbeitsmarkt nicht verschließen sollten.In Ländern, in denen man wie in Großbritannien den deutschen Flächentarifvertrag nicht kannte, sondern auf betriebliche Tarifabkommen setzte, oder in Staaten mit einem eher schwachen gewerkschaftlichen Organisationsgrad wie in Irland oder den Niederlanden gilt der gesetzliche Mindestlohn seit Jahren als sinnvolle Einrichtung, um Geringqualifizierte, unregelmäßig Beschäftigte und Unterbezahlte aufzufangen. Mit anderen Worten, es geht um all jene, die man heute als Prekariat bezeichnet. Eigentlich eine traditionell strukturkonservative Idee: Der Staat schützt die Schwächsten, die sich nicht selbst wehren können gegen Übervorteilung. Warum sollte er das nicht auch in Deutschland tun?Natürlich könnte man dort gegen Niedrigstlöhne gesetzlich vorgehen – vorausgesetzt, es finden sich Kläger und Anwälte. Stattdessen haben zehn Jahre „Agenda 2010“ zwar einige Branchenmindestlöhne, aber keine branchenübergreifende Lösung für das Problem der „arbeitenden Armen“ erbracht. Wenn heute jeder fünfte Beschäftigte in Deutschland für einen Niedriglohn arbeitet – also bestenfalls zwei Drittel dessen verdient, was in einer Branche im Durchschnitt an Arbeitseinkommen erzielt wird –, hat uns das die Agenda-Politik beschert. Nach jahrelangem Gerangel und der Blockade im schwarz-gelben Regierungslager ist es nun allerdings mit der Gemütlichkeit vorbei. Selbst Angela Merkel muss tun, was ihr am meisten zuwider ist: Farbe bekennen.Es war Tony BlairPrompt bringt die Kanzlerin das britische Modell ins Spiel. Auf der Insel gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn seit 1999, damals dekretiert durch die Labour-Regierung unter Tony Blair. Die Höhe wird von einer Kommission festgelegt, und das jedes Jahr aufs Neue (wie auch in einigen anderen EU-Ländern). Die Low Pay Commission ist drittelparitätisch zusammengesetzt: drei Vertreter der Gewerkschaften, drei der Unternehmerverbände, drei Wissenschaftler plus ein Vorsitzender, in der Regel ein hoher Regierungsbeamter. Dabei kann die Kommission kein verbindliches Agreement unterbreiten – sie darf lediglich eine Empfehlung abgeben, auch das nur öffentlich und einstimmig. Kommt ein solches Votum zustande, obliegt es der Regierung, dies anzunehmen oder zu verwerfen. Bisher hat freilich jedes Kabinett den Vorschlag der Dreier-Kommission übernommen und per Gesetz verankert, sodass der Erfolg dieser Praxis von Anfang an außer Zweifel stand.Gerade weil der britische Mindestlohn nicht nach Branchen oder Regionen differenziert wurde, sondern nur nach drei Altersstufen – für die 16- bis 17-Jährigen, die 18- bis 21-Jährigen und die über 22-Jährigen –, konnten nach 1999 mit einem Schlag fast zwei Millionen Briten aus der Armut geholt werden. Und zwar nachhaltig, da der gesetzliche Mindestlohn nach dem Votum der Niedriglohnkommission bislang jährlich angehoben wurde. Davon profitiert haben besonders die Geringverdiener, denen es zuvor am schlechtesten ging: Frauen, aus denen sich etwa zwei Drittel der Niedriglöhner im Vereinigten Königreich rekrutieren, in Teilzeit Beschäftigte, von denen 58 Prozent den Mindestlohn erhalten, und Migranten, die zu vier Fünfteln darauf angewiesen sind. Das Arbeitseinkommen dieser Gruppen ist von 2001 bis 2012 so angehoben worden, dass sie merklich über Armutsniveau verdienen, weil der britische Mindestlohn klar über Sozialhilfeniveau liegt. Dank dieses Modells hat in Großbritannien zudem die Einkommensungleichheit wenigstens in den unteren Einkommensschichten abgenommen.Ein anderes Beispiel: In den Niederlanden wird über die Anpassung des Mindestlohns seit 1969 zweimal pro Jahr von der Regierung entschieden. Sie muss jedoch die Empfehlung des ebenfalls drittelparitätisch besetzten „Sozialökonomischen Rates“ einholen und braucht starke Argumente, um dem Vorschlag von Gewerkschaften, Unternehmern und Wissenschaftlern nicht zu folgen. Zudem muss sie den Mindestlohn an den Inflationsindex und die durchschnittlichen Tariflohnerhöhungen pro Jahr binden.Referenzgröße für die RenteDer Dauerskandal, dass vollzeitbeschäftigte Geringverdiener beim Sozialamt (auch wenn es in Deutschlands schöner Agenda-Welt nicht mehr so heißt) anklopfen und um Aufstockung ihres Minisalärs bitten müssen, ist in London, Bristol oder Glasgow ausgeschlossen. Dafür gibt es dort ein weit entwickeltes System von Kombi-Löhnen, noch ein probates Mittel gegen das Stigma „Armut trotz Arbeit“.In den meisten EU-Ländern mit einem gesetzlichen Mindestlohn gilt dieser als Referenzgröße, um das Mindestniveau von Sozialleistungen zu bestimmen, die als Lohnersatz dienen. Sehr weit unterhalb des Niveaus des gesetzlichen Mindestlohns dürfen die Mindestrenten (wo es sie gibt wie in Großbritannien und in den Niederlanden) nicht festgesetzt werden. Das heißt, mit einem gesetzlichen Mindestlohn lassen sich Sozialleistungen weniger leicht und weniger drastisch kürzen als ohne ihn.Das derzeit beliebteste Ammenmärchen in Deutschland besagt, Mindestlöhne würden Jobs vernichten, vorrangig für Berufsanfänger und Geringqualifizierte. Ein Unfug, der darauf beruht, dass schlichte Gemüter fragwürdige Modelle aus Lehrbüchern der neoklassischen Ökonomie für bare Münze nehmen. Nachweislich schaffen gesetzliche Mindestlöhne keine Arbeitslosen, eher ist wegen des damit verbundenen Kaufkraftgewinns das Gegenteil der Fall. Es gibt zahlreiche Studien, etwa in den USA und Großbritannien, die das im Detail belegen. In einigen strukturschwachen Regionen und unterdurchschnittlich entlohnten Branchen der britischen Inseln haben die Einführung und schrittweise Erhöhung des Mindestlohns zu wachsender Beschäftigung geführt – bis zum Ausbruch der Weltfinanzkrise 2008.Durchgesetzt wird der gesetzliche Mindestlohn in Großbritannien von den Finanzbehörden. Kein Niedriglöhner braucht gegen betrügerische Arbeitgeber vor den Kadi zu ziehen, das erledigen staatliche Behörden. So könnten in Deutschland die Finanzämter oder die Gewerbeaufsicht in staatlichem Auftrag gesetzliche Mindestlöhne durchsetzen und kontrollieren.
×
Artikel verschenken
Mit einem Digital-Abo des Freitag können Sie pro Monat fünf Artikel verschenken.
Die Texte sind für die Beschenkten kostenlos.
Mehr Infos erhalten Sie
hier.
Aktuell sind Sie nicht eingeloggt.
Wenn Sie diesen Artikel verschenken wollen, müssen Sie sich entweder einloggen oder ein Digital-Abo abschließen.