Das Karlsruhe-Prinzip

Arbeitslosenversicherung Das Abzweigen von Beitragsgeldern in den Haushalt wird wohl erst vom Bundesverfassungsgericht gestoppt
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Die jüngste Debatte um geplante Diätenerhöhungen zeigte es deutlich: Dass Bundestagsabgeordnete die Entwicklung ihrer Bezüge ausgerechnet an die Einkommensentwicklung oberster Richter koppeln, ist umstritten. Wenn überhaupt, ergibt diese Argumentation nur in umgekehrter Richtung einen Sinn. Immer häufiger sind die obersten Richter des Bundesverfassungsgerichtes in den letzten Jahren gezwungen, rechtlich fragwürdige Vorgaben des Bundestags in letzter Instanz zu stoppen und damit selbst Politik zu machen. In aller Regel aber erst Jahre nach Inkrafttreten dieser Regelungen und ohne rückwirkende Korrektur.

Nachdem Karlsruhe vor wenigen Monaten die Rechtskonstruktion der ARGE für die Betreuung von Empfängern des Arbeitslosengeldes II als verfassu