Trotz intensiver Bemühungen von Präsident Talabani und US-Botschafter Zalmay Khalilzad konnte der irakische Verfassungsrat zum geplanten Termin am 15. August keinen Entwurf für eine neue Verfassung präsentieren. Bis zuletzt beharrten Schiiten, Sunniten und Kurden auf ihren Positionen. Die oft beschworenen arabischen, islamischen und irakischen Identitäten sind zu leeren Hülsen geworden, hinter denen sich die harten Interessen der einzelnen ethnischen und religiösen Gemeinschaften des Landes verbergen.
Da die Vorboten eines zermürbenden Bürgerkrieges unübersehbar sind, wollte der Irakische Verfassungsrat am 15. August einen ersten verbindlichen Entwurf für eine neue Konstitution vorlegen. Ein unerlässlicher Schritt, wollte man im Z
, wollte man im Zeitplan bleiben, der ursprünglich vorsah, dass die Iraker schon am 15. Oktober über einen "endgültigen Vorschlag" - wie es hieß - per Referendum entscheiden sollten. Doch was bis zum 15. August an Verfassungsartikeln vorlag, stieß auf das Veto der kurdischen wie der arabisch-sunnitischen Ratsmitglieder. Folglich behalf man sich mit einem semantischen Trick und sprach am Stichtag von einem "unautorisierten Entwurf", der vorerst als Plattform für die weitere Debatte bis zur Vorlage eines "verbindlichen Dokuments" am 22. August oder später gedacht sei. Für alle Ratsmitglieder - sowohl die schiitische Vereinigte Irakische Koalition als auch die Irakische Liste des ehemaligen Premiers Iyad Allawi, den sunnitischen Nationalen Irakischen Dialograt unter Führung von Salih al-Mutlag und die Allianz der Kurden-Parteien schien es unumgänglich - nachdem bei essentiellen Fragen kein Kompromiss zu finden war -, den Ausweg in einer öffentlichen Diskussion zu suchen.Verfassungsauftrag IslamisierungNicht nur die tagtägliche Gewalt der islamistischen Jihadisten hat den Verfassungsrat erkennbar unter Druck gesetzt, auch ein rigider Zeitplan zeigt Wirkung. Die amerikanische Besatzungsmacht will den Aufbau der Institutionen des neuen irakischen Staates als Kernstück des Masterplans Nation Building in Iraq noch 2005 abschließen. Schließlich soll nach dem Verfassungsplebiszit Mitte Oktober spätestens im Dezember eine neue Nationalversammlung gewählt werden. Die Bush-Regierung braucht nichts dringender als vorzeigbare Erfolge bei der "inneren Demokratisierung" des Irak. Bleiben die aus, dürfte der begonnene Stimmungswandel über den Sinn von Bushs Greater Middle East einen weiteren Schub erhalten. Immerhin hat Henry Kissinger gerade erst die Lage im Irak und die Reaktionen in der Heimat mit der Atmosphäre Anfang der siebziger Jahre verglichen, als die Nixon-Administration zu begreifen begann, dass der Vietnam-Krieg nicht mehr zu gewinnen war.Neben den USA haben besonders die regierende Vereinigte Irakische Koalition und Premier Ibrahim al-Jaafari persönlich ein vitales Interesse daran, den Verfassungsprozess unter allen Umständen fortzusetzen. Ihre Positionen sind so stark wie nie und bestärken sie in der Überzeugung, die eigenen Ansprüche jetzt oder nie durchsetzen zu können - doch ist zugleich die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Schiiten an ihrer Übermacht scheitern.Auch wenn viel über eine Blockade der Kurden geredet wurde - die Schiiten tragen die Hauptverantwortung dafür, dass der Verfassungsprozess stagniert. Ein entscheidender Grund für den Streit um den vorliegenden Entwurf liegt allein schon im Dissens über das Verhältnis zwischen Staat und Religion: In Artikel I wird der Irak als "Islamische Republik" bezeichnet und in Artikel II der Islam als Staatsreligion und "grundlegende Quelle allen Rechtes" definiert. Zudem heißt es: "Keine Rechtsbestimmung darf verabschiedet werden, die zu den Grundsätzen und Bestimmungen des Islam im Widerspruch steht." Sollte ein solches Verdikt zum Verfassungsrecht erhoben werden, dürfte nicht nur das Rechtssystem, sondern notgedrungen auch die Politik des Irak "islamisiert" werden. Im Widerspruch zu derartigen Axiomen wird zwar in Artikel X ein Bekenntnis zu westlich orientierten, demokratischen Grund- und Bürgerrechten abgelegt, doch wenig später betont Artikel XV die Unabhängigkeit und geistige Leitfunktion des schiitischen Klerus (marjaiya). Artikel XVI erklärt gar die so genannten "heiligen Schwellen der Schiiten" - die Schreine der schiitischen Imame - zu Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen der Staat zu Diensten ist, indem er die freie Religionsausübung garantiert. Eine solche exponierte Stellung der Geistlichkeit erinnert zwangsläufig an die verfassungsrechtlich verbriefte Institution der Rechtsgelehrten im Iran und deren Dominanz im dortigen Herrschaftsgefüge. Gerade die Paradigmen der Islamischen Republik eines Ayatollah Khamenei jedoch dürften für viele Iraker wenig erstrebenswert sein.Bleibt es bei der herausgehobenen Stellung des Islam und der schiitischen Institutionen, wäre der schiitische Klerus künftig autorisiert, die Verfassung zum Kronzeugen für eine Islamisierung des Staates aufzurufen. Für die sunnitische Gemeinschaft ist eine solche Privilegierung der schiitischen Geistlichkeit unannehmbar - ganz abgesehen von den Kurden-Parteien, die einem säkularen Staatsverständnis folgen und einer Verfassung nicht mehr einräumen wollen als die Bürgschaft für eine freie Religionsausübung.Die Kurden haben auch einer Formulierung im Verfassungstext widersprochen, wonach der Irak "ein Teil der Arabischen Nation" sei. Der alternativ in Erwägung gezogene Text: "Der irakische Staat ist ein Gründungsmitglied der Arabischen Liga und der Organisation der Islamischen Konferenz" fand ebenfalls keine Mehrheit. Gleiches gilt für Artikel III, der von "zwei Hauptnationen" spricht, aus denen sich das irakische Volk zusammensetze, und ergänzend vermerkt: Weitere irakische Nationen seien die Assyrer, Armenier, Turkmenen, Chaldäer, Syrer, die Shabak und Perser sowie die Ethnien der Yazidis und der Sabäer. Dass die Perser als "irakische Nation" firmieren, sorgt schon deshalb für Kontroversen, weil dies einen wachsenden Einfluss des Iran befördern könnte. Das Motiv für derartige Befürchtungen wurzelt in der beabsichtigten Anerkennung einer doppelten Staatsbürgerschaft für Hunderttausende von Irakern, die während der vergangenen Jahrzehnte in vielen europäischen Staaten eingebürgert wurden (und nun zu einer Rückkehr ermuntert werden). Sollte dies per Verfassung und davon abgeleiteten Gesetzen sanktioniert werden, könnten theoretisch im Irak lebenden Persern neben der irakischen eine zweite - eben die iranische - Staatsbürgerschaft kaum verwehrt werden.Was die künftige Stellung der Frau angeht, klingt Artikel VI eher zynisch, in dem es heißt, eine Gleichberechtigung der Geschlechter werde es nur innerhalb der Regeln des islamischen Rechts geben. Jeder weiß, dass die Scharia den Frauen sowohl in politischer wie sozialer Hinsicht keinesfalls die gleichen Rechte wie den Männern gewährt. Sollte dies Verfassungsnorm werden, haben die irakischen Frauen viel zu verlieren.Föderation oder SpaltungBislang unüberbrückbar waren die Differenzen im Verfassungsrat, sobald es um die Rechte und Pflichten innerhalb einer irakische Föderation ging. Eine föderale Staatsform wird zwar allenthalben als unumgänglich anerkannt, doch verschieden interpretiert. Die Kurdische Demokratische Partei (KDP) und die Patriotische Union Kurdistans (PUK) favorisieren ein großzügiges Föderalismusprinzip, das sich an den deutschen Verhältnissen orientiert. Sie plädieren im Sinne eines internen Finanzausgleichs für eine Teilhabe aller Regionen an den gesamtirakischen Erdöleinnahmen. Des weiteren sollen künftig mögliche Operationen der irakischen Nationalarmee im kurdischen Norden stets an die Zustimmung des kurdischen Regionalparlaments gebunden sein. Schließlich findet die kurdische Seite Gefallen an einem Passus aus der "Provisorischen Verfassung" von 2003, die mehreren Verwaltungsgouvernements das Recht zugesteht, eine "föderative Region" zu gründen und von der Zentralregierung verabschiedete Gesetze durch ein Veto (sofern die "Region" von mindestens drei Verwaltungsgouvernements gebildet wird) zu blockieren.Es liegt in der Natur des Machtanspruchs der schiitischen Koalition, einer Dezentralisierung des Irak Widerstand entgegen zu setzen. Auch die sunnitischen Iraker begegnen dem Föderalismus mit unverhohlener Skepsis, sind aber bereit, die faktisch bestehende Autonomie von Irakisch-Kurdistan zu respektieren, da eine Spaltung des Landes ansonsten kaum aufzuhalten wäre. Eine Sezession erschiene für die sunnitischen Gebiete - speziell das "sunnitische Dreieck" um Falludscha - schon deswegen verhängnisvoll, weil es dort bestenfalls marginale Erdöl- und Erdgas-Ressourcen gibt.Der Föderalismus-Streit eskalierte zuletzt im Verfassungsrat mit einer solchen Vehemenz, dass die Kurden bereits in Aussicht stellten, die Zentralregierung zu verlassen. Sogar ein als besonnen geltender kurdischer Politiker wie Staatspräsident Jalal Talabani sah Ende Juli nur noch zwei Optionen: Entweder es kommt zu einer irakischen Föderation oder die Separation der Kurden ist unausweichlich. Streitpunkte sind vor allem die Grenzen für ein autonomes Irakisch-Kurdistan, dessen Außenvertretung (die nicht der Zentralregierung überlassen bleiben soll), der kurdische Anteil am Erdöleinkommen sowie der künftige Status der Peschmerga, der kurdischen Milizen. Die Kurden bestehen darauf, dass diese Verbände als separate Einheiten von der Nationalarmee sowie der Polizei übernommen werden. Die Mehrheit der arabischen Mitglieder im Verfassungsrat indes kann sich nur eine Auflösung der Peschmerga vorstellen. Für die Kurden ein völlig abwegiges Verlangen, sind doch diese Militärverbände für sie unverzichtbar, um sich im Zweifelsfall schützen zu können.Saddam Hussein hatte Ende der siebziger Jahren einige Distrikte aus den kurdischen Provinzen ausgegliedert - das wollen DPU und PUK ebenso revidiert sehen wie die Ansiedlung von Arabern in der Stadt Kirkuk. Das Motto "Kirkuk ist unser Jerusalem" klingt so militant und martialisch, wie es gemeint ist, und kann sich zugleich des Segens der "Provisorischen Verfassung" von 2003 sicher sein. In diesem Dokument wird in Artikel 58 eine Normalisierung der Verhältnisse in Kirkuk an eine Rückkehr aller vor Jahrzehnten vertriebenen Kurden und eine Rückführung der arabischen Bürger in ihre angestammten Gebiete gebunden. Nur gab es bislang keinen ernsthaften Versuch, diesem Artikel praktisch Geltung zu verschaffen. Jetzt aber bestehen die Kurden darauf und wollen bis zu den Wahlen Ende 2005 die eigene Vertreibung durch die Vertreibung der anderen vergelten.Nicht nur der Fall Kirkuk beschwört für den irakischen Staat eine Zerreißprobe herauf. Gleiches gilt für die Forderung der kurdischen Seite, größere Gebiete in den Provinzen Mossul und Salah al-Din einem autonomen Kurdistan anzugliedern. Zudem erwarten die kurdischen Politiker, eine künftige Verfassung möge unumstößlich festschreiben: 35 Prozent der Einnahmen aus dem auf kurdischem Gebiet geförderten Erdöl verbleiben in Kurdistan.Modell LibanonBis in die siebziger Jahre hinein galt der Irak - abgesehen von seinem chronischen Kurdenproblem - als funktionierendes Beispiel für einen erfolgreichen unitären Staat. Die latenten Herausforderungen, die man mit den Begriffen politischer Konfessionalismus und Ethnizität umreißen kann, wurden eher verschleiert. Heute können die Iraker - sollten sie sich in den kommenden Monaten doch noch auf eine Verfassung einigen - bestenfalls eine Konkordanzdemokratie nach libanesischem Vorbild versuchen, auch wenn dieses Modell zum Auslöser eines Bürgerkrieges wurde, der neben allen systembedingten Gründen auch durch externe Katalysatoren angeheizt wurde. Um so mehr können die Iraker aus den Erfahrungen des Libanon lernen und das Modell übernehmen - oder gemäß dem tschechoslowakischen Muster eine friedliche Trennung in mindestens drei Einzelstaaten in Erwägung ziehen. Sollten im Verfassungsrat beide Modelle auf Ablehnung stoßen, werden die militanten Islamisten um al-Zarqawi mit ihrem Versuch erfolgreich sein, im Irak einen Bürgerkrieg anzuzetteln.Professor Ferhad Ibrahim Seyder lehrt zur Zeit im Rahmen des German Academic Exchange Service an der University of Jordan in Amman.Sitzverteilung im irakischen Parlament(Grundlage für die Zusammensetzung des Verfassungsrates)Vereinigte Koalition der irakischen Schiiten140 Allianz der Kurden-Parteien (Kurdische Demokratische Partei / Patriotische Union Kurdistans) 75Irakische Liste (Ex-Premier Allawi) 40Liste Iraker (Ex-Präsident Yawer, Sunniten) 5Turkmenische Irakische Front3Kommunistische Partei2Islamische Kurdengesellschaft2Andere5
×
Artikel verschenken
Mit einem Digital-Abo des Freitag können Sie pro Monat fünf Artikel verschenken.
Die Texte sind für die Beschenkten kostenlos.
Mehr Infos erhalten Sie
hier.
Aktuell sind Sie nicht eingeloggt.
Wenn Sie diesen Artikel verschenken wollen, müssen Sie sich entweder einloggen oder ein Digital-Abo abschließen.