Die in dieser Reihe publizierten Texte haben erkennen lassen, dass nur in Ostdeutschland im Vergleich zu allen anderen ehemals sozialistischen Staaten Europas eine umfassende Strafverfolgung stattfand. In seinen beiden Beiträgen dazu (Freitag, 20./ 27. 4. 2001) sprach der Jurist Jörg Arnold deshalb von einem "deutschen Sonderweg", der "von politischen Entscheidungsprozessen" nicht gänzlich unbeeinflusst blieb. Angesichts einer flächendeckenden juristischen Aufarbeitung von DDR-Vergangenheit, bei der oft das Rückwirkungsverbot umgangen wurde, verwies der Autor auf die dazu auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vertretene Auffassung von einem übergeordneten Menschenrechtsschutz durch das Strafrecht. Eine Argumentation, der die Rec
Denn keiner ist ohne Schuld
Geschichtsbewusst "Strafverfolgungsmodell" Ostdeutschland und der abenteuerliche Rückgriff auf die "Radbruchsche Formel"
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ntation, der die Rechtspflege in den osteuropäischen Staaten bis heute nur bedingt oder gar nicht folgt. - Wir beenden unsere Serie mit einem Artikel, der nicht nur eine vorläufige Anschlussbilanz der Strafverfolgung im Osten Deutschlands zieht, sondern auch auf juristische wie historische Aspekte verweist, die bisher unbeachtet blieben.(Red.)Die Regierung Kohl ging 1990 davon aus, dass nach einer kurzen Zeitspanne des gewiss schmerzhaften Übergangs sich im Osten so etwas wie ein "Wirtschaftswunder" nach dem Muster der alten Bundesrepublik vollziehen würde. Deshalb dachte niemand daran, etwas im Westen zu verändern, der Osten sollte sich dem Westen vollends anpassen. So stand denn auch die Entwicklung ostdeutscher Potenziale bei der Ausformung der Einheit nicht auf der Tagesordnung, sondern der Institutionen-, Eliten-, und Ressourcentransfer von West nach Ost. Dabei wurde in den neuen Bundesländern nicht nur die Positionselite verdrängt, sondern auch ein großer Teil der Funktionselite. Dank dieser Politik hat Ostdeutschland für viele Jahre die Fähigkeit verloren, sich aus eigener Arbeit zu ernähren. Die Perspektive eines selbsttragenden Aufschwungs verschwand gleichwohl in weiter Ferne. Ostdeutschlands Perspektive bleibt die einer alimentierten "Sonderzone".Abstrafen als Prinzip der TransformationDieser 1990 nicht erwartete Misserfolg des "Modells Deutschland" hat offenbar für die strategiebestimmenden Kräfte den Stellenwert der West-Ost-Schuldverschiebung und der Abstrafung ständig erhöht. Das Damoklesschwert eines drohenden Schuldspruchs sollte über möglichst vielen ostdeutschen Köpfen hängen. Wo nicht Gerichte oder Unisono-Medien für Einschüchterung sorgten, war es die Stasikeule.Strafaspekte spielten auch in anderen Sphären eine Rolle. Keiner der über 100.000 aus ihrem Arbeitsleben gedrängten Wissenschaftler hat heute die Rechte, die ansonsten - etwa emeritierten Hochschullehrern - zustehen. Abstrafen als Prinzip der Transformation? Das ist in der Tat ein neuer "deutscher Sonderweg". Strafprinzipien wurden auch in das ansonsten wertneutrale Rentenrecht übernommen, was inzwischen vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt wurde. Die Korrektur blieb indes inkonsequent - von Rentengerechtigkeit kann weiter keine Rede sein.Die 1992 eingesetzte Enquete-Kommission des Bundestages bemühte sich ebenfalls nach Kräften, das Totalitarismus-Dogma zu beleben und für eine Parallelisierung von DDR und nationalsozialistischem Staat einzusetzen. Zugleich wurde unter der Kanzlerschaft Kohls aus reaktionärer Begrifflichkeit eine Staatsnorm-Sprache, wenn beispielsweise der Begriff Bodenreform nur noch in Anführungszeichen gesetzt wurde.Ein besonderes Kapitel stellte und stellt jedoch die juristische Strafverfolgung dar. Die Zahlen über Ermittlungsverfahren und Verurteilungen von einstigen DDR-Bürgern durch die Gerichte der Bundesrepublik, die Jörg Arnold zu Anfang dieser Serie nannte (s. Freitag, 27.4.2001), spiegeln nicht den neuesten Stand. Bis heute fanden - einer Übersicht der Gesellschaft zur humanitären und rechtlichen Hilfe (GRH) zufolge - etwa 86.000 Ermittlungsverfahren mit 100.000 Beschuldigten statt. 800 Personen wurden dabei rechtskräftig verurteilt. Der erste Prozess gegen Angehörige der Grenztruppen fand schon 1991 vor dem Landgericht Berlin statt, seither kam es im Zusammenhang mit dem Grenzregime zu über 200 Gerichtsverfahren wegen Mord und Totschlag, in deren Ergebnis gegen mehr als 150 Personen Strafen verhängt worden sind (mehrheitlich Freiheitsstrafen auf Bewährung, in 30 Fällen Strafen von bis zu zehn Jahren). Weil diese Delikte am 2. Oktober 2000 nicht verjährten, laufen derzeit weitere Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegen einstige Angehörige der DDR-Grenztruppen. Wegen des Verdachts von Spionage- und Landesverratsdelikten auf der Grundlage des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland gab es etwa 7.000 Ermittlungsverfahren. Hunderte von Haftbefehlen wurden in diesen Verfahren vollstreckt und unter dem Vorwurf der Spionage für die DDR bisher über 300 Personen zu Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren verurteilt. Betroffene werden nicht selten an den Rand ihrer Existenz gedrängt. Im Raum Dresden finden derzeit Prozesse gegen Personen statt, deren Grundstückskäufe allein deshalb ungültig sein sollen, weil sie beim Kauf nicht auf ihre IM-Vergangenheit hingewiesen hatten. Zweifellos ein Rückfall in Praktiken, die man vergessen glaubte.Ehemalige Richter, Staatsanwälte und Schöffen der DDR waren und sind Gegenstand von über 30.000 Ermittlungsverfahren. Die Zahl der betroffenen Personen geht in die 10.000. Fast ausschließlich zu Freiheitsstrafen auf Bewährung wurden etwa 150 Personen verurteilt. Ein Dutzend Verfahren ist weiter gerichtsanhängig, da die erstinstanzlichen Urteile noch nicht rechtskräftig sind.Erwähnenswert ist auch der Umstand, dass gegen ehemalige DDR-Volkspolizisten Hunderte von Verfahren wegen Anstellungsbetruges durchgeführt wurden (allein in Berlin 600). Diese Personen - häufig jüngere Bürger - waren in die jeweilige Landespolizei übernommen worden, ohne über Kontakte mit dem MfS informiert zu haben. Aufgrund dieses "Verschweigens" wurden sie - manchmal nach fast zehnjährigem Dienst in der jetzigen Behörde - als "charakterlich nicht mehr für polizeiliche Tätigkeit geeignet" eingestuft, was mit Suspendierung und der Aufforderung verbunden war, erhaltene Beamten-Gehälter zurückzahlen und sich wegen Betrugs strafrechtlich zu verantworten.Konrad Adenauer und die innere EinheitBei der Strafverfolgung ist klar zu unterscheiden zwischen der vergleichsweise kleinen Gruppe sogenannter Exzess-Taten, etwa im Rahmen des DDR-Grenzregimes, und Taten, die nach DDR-Recht keine Gesetzesverletzung bedeuteten. Bei den Exzess-Taten hätte die Verurteilung bereits in der DDR erfolgen müssen. Dass dies in der DDR nicht geschah, gehört zu den nicht zu tolerierenden Versäumnissen, so dass gegen eine spätere Verurteilung durch Gerichte der Bundesrepublik nichts einzuwenden ist. Im Gegenteil, dies ist, weil durch DDR-Recht gedeckt, für notwendig zu erachten. Anders jedoch ist das bei einer Mehrzahl von Ermittlungsverfahren und Verurteilungen, die gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen und die vorwiegend politische Ziele verfolgen.Hier haben sich, wie Jörg Arnold hervorhebt, "kreative Juristen" nach Kräften bemüht, eine Verurteilung juristisch abzustützen. Die gegen die Mauerschützen und ihre Vorgesetzten gefällten Urteile beruhen auf der sogenannten Radbruchschen Formel, die besagt: Wenn der Widerspruch des geschriebenen Gesetzes zur Gerechtigkeit unerträglich groß sei, wie etwa bei der Verletzung von Menschenrechten, habe das Gesetz der Gerechtigkeit zu weichen. Mit dieser Formel hebelten bundesdeutsche Richter das DDR-Recht aus, wonach sie gemäß Einigungsvertrag eigentlich hätten urteilen müssen. Ist das an sich schon ein Schönheitsfehler, gesellte sich ein besonders peinlicher zweiter hinzu. Die Richter übersahen, dass der Bundestag schon 1952 die Radbruchsche Formel per Gesetz verboten und dies bis in die Gegenwart nicht aufgehoben hatte, weil seinerzeit eine Mehrheit der Abgeordneten die Urteile des Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse nicht anerkennen wollte: "Früher haben wir mit juristischen Konstruktionen die Nazis geschont. Jetzt gehen wir mit abenteuerlichen juristischen Konstruktionen gegen sogenannte Sozialisten vor." (Wesel)Auf der anderen Seite legten diese Juristen eine einmalige Abstinenz gegenüber dem Völkerrecht an den Tag. Alle entsprechenden Gutachten und Zeugenaussagen wurden abgelehnt. So darf es nicht verwundern, dass Egon Krenz das einzige Staatsoberhaupt aus dem ehemaligen Ostblocks ist, das wegen des "Eisernen Vorhangs" rechtskräftig verurteilt wurde; ein bemerkenswerter Vorgang für jeden, der einigermaßen in der Geschichte des Ost-West-Konflikts bewandert ist. Krenz trug in den dramatischen Tages des Herbstes ´89 Regierungsverantwortung und hat in mehreren kritischen Situationen im Interesse eines friedlichen Verlaufes maßgeblich eingegriffen. Das trifft für den 9. Oktober in Leipzig ebenso zu wie für den 9. November in Berlin (Maueröffnung). Wie anders wäre die Entwicklung verlaufen, wenn Krenz nicht rechtzeitig ein "Schießverbot" verhängt hätte? Er bewies vor allem am 9.November, dass er nicht der Mann für eine "chinesische Lösung" war, sondern in einer schier ausweglosen Lage (ohne Rückfrage in Moskau) im nationalen Interesse zu handeln vermochte. Seine Entscheidung erfolgte zweifelsfrei unter massivstem Druck der DDR-Bevölkerung - er handelte, was für ein geschichtliches Urteil entscheidend ist, letztlich in Übereinstimmung mit den Interessen der Bürger. Diese Seite der Ereignisse wurde von jungen, aufstiegsbeflissenen Richtern der Bundesrepublik nicht gewürdigt. Statt dessen legten sie Krenz die Zustimmung zu zwei Beschlüssen des Politbüros und zu einer Rede Honeckers zur Last. Dokumente, bei denen in wenigen Sätzen von der erfolgreichen Arbeit der Grenztruppen die Rede war. Weil er dies billigend in Kauf genommen hätte, wurde er wegen Totschlags verurteilt. Dazu noch einmal Uwe Wesel: "Das ist juristisch unmöglich und genauso, als wenn das Läuten der Glocken im Mittelalter als Ursache für die Ketzerverfolgung genommen wird."Es stellt sich letztlich die Frage, ob Helmut Kohl gut beraten war, bei dieser politisch motivierten Strafverfolgung mit den Prinzipien von Konrad Adenauer zu brechen? Der hatte am 7. September 1956 in einem Memorandum an die UdSSR erklärt: "Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass freie Wahlen in ganz Deutschland, wie sie immer auch ausfallen mögen, nur den Sinn haben dürfen, das deutsche Volk zu einen und nicht zu entzweien. Die Errichtung eines neuen Regierungssystems darf daher in keinem Teile Deutschlands zu einer politischen Verfolgung der Anhänger des alten Systems führen. Aus diesem Grunde sollte nach Auffassung der Bunderregierung dafür Sorge getragen werden, dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands niemand wegen seiner politischen Gesinnung oder nur weil er in Behörden oder politischen Organisationen eines Teils Deutschlands tätig gewesen ist, verfolgt wird." - Adenauer wusste offenbar, dass eine politische Strafverfolgung mit der inneren Einheit der Deutschen nicht zu vereinbaren gewesen wäre.Andere Formen der Aufarbeitung von Vergangenheit, die Ostdeutsche nicht von vornherein unter Denunziation ihrer Geschichte auf Zweitklassigkeit reduziert hätten, wären möglicherweise auf aktive Mitwirkung vieler Bürger gestoßen. Das "Strafmodell" aber hat zu Trotz, Versteinerung und neuem Zorn geführt. Die politische Klasse hat wieder einmal den "subjektiven Faktor" unterschätzt.Siegfried Prokop war von 1983 bis 1996 Professor für Zeitgeschichte an der Berliner Humboldt-Universität, danach Projektleiter an der Forschungsstelle des Vereins für angewandte Konfliktforschung, 1994 - 1996 nach Wolfgang Harich Vorsitzender der Alternativen Enquete-Kommission Deutsche Zeitgeschichte.
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