Denunziant oder Whistleblower?

Wohnraum Soll eine staatliche Behörde ihre Bürger dazu ermuntern, eine verbotene Vermietung von Wohnraum an Touristen zu melden? Ein Gastbeitrag des Whistleblower-Netzwerks
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Denunziant oder Whistleblower?

Foto: imago/steinach

Nicht nur aus der Sicht eines Bürgers, der Sympathie für das Whistleblowing hegt, handelt es sich um einen gravierenden Missstand für das städtische Gemeinwohl, wenn in Ballungsgebieten geschäftsmäßig Wohnraum tageweise an Touristen vermietet wird. Dies verknappt den Wohnungsmarkt und schwächt, insbesondere für ärmere Familien, die Möglichkeit, zu erschwinglichem Preis in Miete zu wohnen, und fördert deren Verdrängung.

Ist es daher zu begrüßen, wenn die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, zu deren Aufgabe es gehört, Verstöße gegen das Berliner Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwVbG) mit Unterlassungsverfügungen und Bußgeldern zu ahnden, auf die M