Der Abgrund alltäglicher Barbarei

Sozialforum I Über das Gesetz der schiefen Ebene
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Am 31. März 2005 hat die 37. Kammer des Sozialgerichts Berlin das JobCenter Berlin-Mitte, Müllerstr. 146, per einstweiliger Anordnung dazu verpflichtet, einem Obdachlosen den Regelsatz des Arbeitslosengeldes II von 345 Euro in voller Höhe zu zahlen. In der Müllerstraße hatte man geltend gemacht, da ein Obdachloser keine Energiekosten habe, könne man ihm pauschal 30 Euro streichen. Das JobCenter habe damit - so das Gericht - gegen das Pauschalisierungsgebot des ALG II und den Grundsatz verstoßen, dass davon nur nach oben, durch Aufstockung, aber nicht nach unten, durch Absenkung, abgewichen werden dürfe.

Am 1. April 2005 schnitt sich eine Dialyse-Patientin im Sozialamt einer deutschen Stadt die Pulsadern auf. Der ALG II-Antrag, den sie gemeinsam mit ih