Der Beton kann aufgebrochen werden

Im Gespräch Sylvia-Yvonne Kaufmann (PDS), Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, über ihr Ja zur Europäischen Verfassung

Im Oktober 2004 hat der Potsdamer Parteitag der PDS die EU-Verfassung mehrheitlich abgelehnt. Ein Beschluss, der theoretisch auch für die PDS-Koalitionäre in Schwerin und Berlin gelten müsste, wenn demnächst darüber zu entscheiden ist, wie sich die beiden Landesregierungen im Bundesrat verhalten, steht dort die EU-Verfassung zur Abstimmung. Dabei kann sich durchaus die Koalitionsfrage stellen. Im Folgenden zwei unterschiedliche Sichten von Europa-Abgeordneten der PDS auf die bisherige und künftige Europapolitik ihrer Partei.

Freitag: Warum haben Sie sich mit Ihrer Zustimmung zur EU-Verfassung gegen das Votum Ihrer Partei gestellt, die diesen Entwurf ablehnt?
Die Entscheidung der PDS ist strategisch falsch. Mit der EU-Verfassung wird ein neues Kapitel in der Integrationsgeschichte der EU aufgeschlagen. Wir haben erstmals einen europäischen Vertrag, der in einem demokratischen Prozess unter zivilgesellschaftlicher Beteiligung mit parlamentarischer Mehrheit erstritten worden ist. Dieser Vertrag ist ein politischer Maximalkompromiss zwischen 25 Staaten - ein Maximalkompromiss vorrangig zwischen den politischen Kräften, die mehr Europa, mehr Integration wollen, und denen, die auf Renationalisierung und starke Nationalstaaten setzen. Verglichen mit der geltenden Rechtslage - dem Vertrag von Nizza - ist die EU-Verfassung ein großer Fortschritt. Sie steht dafür, was derzeit an europäischer Integration erreicht werden kann.

Sie sagen, wer die jetzt vorliegende Verfassung ablehnt, erteilt auch der EU eine Absage. Warum diese Zuspitzung?
Es gibt durchaus linke Parteien, die lehnen die EU wie auch die europäische Integration per se ab. Die PDS hat bislang nicht dazu gehört, aber meine Sorge ist, dass längerfristig die Absage an die Verfassung auch bei der PDS zu einem Nein zur Europäischen Union führen kann. Ich verstehe nicht, weshalb sich viele Linke gegen den Verfassungsvertrag und damit faktisch für den Erhalt des wesentlich schlechteren Nizza-Vertrages aussprechen und dabei keine Alternative zur vorliegenden Verfassung anbieten.

Mit Ihrer Zustimmung nehmen Sie die in der Verfassung enthaltene Selbstermächtigung der EU zur militärischen Intervention in Kauf. Verabschieden Sie sich damit von Ihren bisherigen pazifistischen Positionen?
Nein, ich verstehe mich weiter als Pazifistin. Ich habe mich immer - und das gilt auch für die Zukunft - klar gegen alles ausgesprochen, was auf eine Militarisierung der Politik hinausläuft. In dieser Hinsicht gibt es in der PDS auch keinen Dissens. Aber ich bewerte die Bestimmungen zur Außen- und Sicherheitspolitik politisch anders. Es ist richtig: Es gibt eine klare Tendenz zur Militarisierung Europas, aber zugleich erhält die Friedenspflicht der EU mit diesem Vertrag ausdrücklich Verfassungsrang. Die EU bindet sich an die Grundsätze der UN-Charta - die höchstmögliche politische Bindung, die man sich denken kann. Das heißt, damit sind auch das Gewaltverbot und das Gebot der friedlichen Konfliktbeilegung in der Verfassung verankert. Deshalb können wir gerade mit diesem Vertragswerk für eine andere Politik Europas streiten. Wenn wir das nicht sehen, machen wir uns politisch letztlich handlungsunfähig.

Auf dem Münsteraner Parteitag der PDS genau vor fünf Jahren haben Sie eine leidenschaftliche Rede gegen friedenserzwingende Maßnahmen der UNO gehalten. Die EU-Verfassung fordert nun aber EU-Streitkräfte, die zu "Kampfeinsätzen im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich friedenschaffender Maßnahmen" eingesetzt werden sollen. Haben Sie Ihre Meinung geändert?
Es bleibt dabei: Ich lehne militärische Mittel zur Lösung von Konflikten ab. In der jetzigen Rechtslage werden "friedenschaffende" Maßnahmen ausschließlich militärisch definiert, während die EU-Verfassung von zivilen und militärischen Missionen spricht, also erstmals die zivile Option aufnimmt und dieser sogar den Vorrang erteilt. Sie ist damit eine wichtige Grundlage, um für zivile Konfliktlösungen zu streiten.

Laut Sicherheitsdoktrin der EU sollen die Armeen "bereit sein, auch vor Ausbruch einer Krise zu handeln". Laut Verfassung sind entsprechende Militärmissionen sogar ohne Parlamentsabstimmung durchführbar. Wie können Sie sich so sicher sein, dass sich die EU da nicht die Option eines Präventivkriegs offen hält?
Die EU-Verfassung verbietet Angriffs- und Präventivkriege. Gerade deshalb ist sie ja ein Instrument, um - für den Fall, dass die Politik über Präventivkriege entscheidet - rechtlich dagegen vorzugehen. Die Sicherheitspolitik bleibt außerdem weiterhin in nationaler Souveränität. Der Bundestagsvorbehalt für die Entsendung von Bundeswehrsoldaten ins Ausland bleibt also bestehen.

Sie erkennen in der Verfassung die Chance für eine sozial-ökologische Marktwirtschaft. Kritiker sagen, die EU verpflichte sich damit gerade auf einen noch stärker deregulierten Wettbewerb. Weshalb wird das Regelwerk so unterschiedlich interpretiert?
Ich kann nur sagen, bezogen auf die geltende Rechtslage eröffnen sich größere Spielräume. Mit den neuen Zielbestimmungen kann der Kampf für Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt neu geführt werden. Die Verfassung verpflichtet die EU-Staaten auf eine soziale Marktwirtschaft. Das ist ein Fundament, um künftig europäische Gesetze zum Schutz der Daseinsvorsorge ausarbeiten zu können. Die Rolle der Sozialpartner wird ausdrücklich gestärkt, und man könnte weitere Beispiele nennen. Der Nizza-Vertrag, den die PDS zu Recht abgelehnt hat, ist Neoliberalismus in Beton gegossen - mit dieser Verfassung kann der Beton wieder aufgebrochen werden.

Welche Empfehlung geben Sie Ihren Parteikollegen, die in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern in Koalitionsregierungen sitzen und im Bundesrat über die EU-Verfassung abstimmen müssen?
Es ist nicht meine Aufgabe, ihnen Empfehlungen zu geben. Es gibt aber meines Wissens einen Konsens in der PDS, die Koalitionen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern nicht wegen der EU-Verfassung zur Disposition zu stellen.

Das Gespräch führte Connie Uschtrin



Ratifizierung der EU-Verfassung

Das vorliegende Vertragswerk muss in allen 25 Mitgliedstaaten ratifiziert werden - dabei haben in elf EU-Ländern die Bürger dass Recht, in Referenden ihre Stimme abzugeben, deren Stellenwert für die endgültige Entscheidung von Regierungen und Parlamenten jedoch unterschiedlich ist. In Deutschland werden im Mai allein der Bundestag und Bundesrat ihr Votum abgeben. In beiden Gremien wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit gebraucht.

Volksabstimmungen:

Spanien: 20. Februar (77 Prozent Ja-Stimmen, bei einer Beteiligung von 42,3 Prozent)
Frankreich: 29. Mai 2005
Niederlande: 1. Juni 2005
Luxemburg: 10. Juli 2005
Dänemark: 29. September 2005
Portugal: Herbst 2005 (Das Ergebnis wird bei einer Beteiligung von mehr als 50 Prozent bindend sein)
Polen: Dezember 2005
Tschechien: Juni 2006
In Irland, den Niederlande und Großbritannien wird es gleichfalls Volksentscheide geben.

Parlamentsentscheidungen:

Litauen: 11. November 2004 (rat.)
Ungarn: 20. Dezember 2004 (rat.)
Italien: 25. Januar 2005 (rat.)
Slowenien: 1. Februar 2005 (rat.)
Deutschland: 12. Mai 2005

In den übrigen EU-Staaten Belgien, Estland, Finnland, Lettland, Malta, Österreich, Schweden, Slowakei und Zypern werden voraussichtlich ebenfalls die Parlamente entscheiden. Der Ratifizierungsprozess wird noch bis weit in das Jahr 2006 dauern. Frühester Termin für ein Inkrafttreten der Verfassung wäre der 1. November 2006.


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