Robert Koch (1843-1910), Entdecker der Tuberkulose-Bazillen und Nobelpreisträger für Medizin (1905), war nicht nur Wegbereiter der Infektionsforschung, sondern auch Regierungsberater im In- und Ausland, und erster Direktor des „Königlich Preußischen Institut für Infektionskrankheiten“, des Vorläufers des seit 1942 nach ihm benannten Robert Koch-Instituts (RKI).
Einiges wurde in den letzten Jahren geschrieben über die Rolle des RKI im Dritten Reich: Erheblich war es „in die nationalsozialistische Gewaltpolitik“ involviert. Unter anderem waren „führende Wissenschaftler an Menschenversuchen in Heilstätten und Konzentrationslagern beteiligt“, heißt es auf der Website des Instituts.
Das Dritte Reich und das Verhalten seiner „furchtbaren“ Ärzte scheint weit entfernt von der heutigen Medizin. Näher ist da schon das Verhalten des Namensgebers selbst. Kochs Wirken als Deutschlands bekanntester Kolonialmediziner führt zum 110. Todestag zu einer Debatte darüber, ob er als Namensgeber, und damit als geehrtes Vorbild, noch angemessen sei.
1906/07 testete er im Auftrag der deutschen Kolonialverwaltung in Ostafrika an Afrikaner*innen Medikamente, vor allem das arsenhaltige Atoxyl, und dabei nahm er zumindest grob fahrlässig schwerste Nebenwirkungen, von Erblindung bis zum Tod, in Kauf. Beauftragt, die Schlafkrankheit zu bekämpfen, die die Verfügbarkeit afrikanischer Arbeitskraft bedrohte, wie Massenausbrüche in benachbarten Regionen mit Zehntausenden Opfern zeigten, stellte er das Interesse der kolonialen Wirtschaft über individuelle Gesundheit und Patientenrechte.
Schutz der kolonialen Wirtschaft
Kochs „Probanden“ wurden nicht gefragt, sondern zwangsweise behandelt. Selbst als die Nebenwirkungen immer deutlicher wurden, setzte er seine Versuche fort, mit immer höherer Dosis. Zwar gelang ihm keine individuelle Heilung, allerdings hatte er entdeckt, dass während der sehr schmerzhaften Behandlung die Ansteckungsgefahr für andere weit verringert war. Der Schutz der übrigen Bevölkerung und insbesondere der kolonialen Wirtschaft war also erreicht.
Deshalb sprach er sich auch dafür aus, Infizierte in Konzentrationslagern zu isolieren, und so Seuchenherde stillzulegen. Zwar würden die Kranken, unbehandelt, zugrunde gehen, die Ausbreitung der Krankheit aber eingedämmt, die koloniale Wirtschaft gerettet.
Die koloniale Vergangenheit Robert Kochs muss breit diskutiert werden. Die Beibehaltung des Namens Robert Koch-Institut spricht nicht nur der Selbstverpflichtung der Bundesregierung Hohn, Deutschlands koloniales Erbe kritisch aufzuarbeiten, sondern sanktioniert auch ein wissenschaftliches Verhalten, das nicht als Vorbild taugt. Dabei geht es nicht nur und nicht zentral um Erinnerungspolitik, sondern um Fragen der Gegenwart, gespiegelt und in ihren Konsequenzen geschärft durch den Blick in die Vergangenheit.
Das Verhältnis von Freiwilligkeit und Zwang, von Schutz des Individuums und der Allgemeinheit, individuellen Rechten und Allgemeinwohl, und vor allem, wer dieses Allgemeinwohl bestimmt und wie, hier ist es wie im Brennglas zu fassen.
Die Auseinandersetzung mit der kolonialen Vergangenheit ist auch eine mit der Gegenwart. Wenn Schwarze Leben zählen sollen, „Black Lives Matter“, gerade jetzt, dann sollten sie das auch bei der Betrachtung der Vergangenheit.
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