Linke und Bürgerrechtler sind irritiert. Schon seit Tagen beherrschen Terrorwarnungen die Nachrichtenlage, doch es gibt keinen Streit um neue Sicherheitsgesetze. Eigentlich wäre es die Rolle von Innenminister Thomas de Maizière, CDU, nun einen langen Wunschzettel zu präsentieren, um seine Entschlossenheit zu unterstreichen. Doch de Maizière ist bisher eher entschlossen, das nicht zu tun.
Formal erfüllt er damit den Koalitionsvertrag. „Die konsequente Anwendung geltenden Rechts, eine gute Ausstattung der Sicherheitsbehörden und die Beseitigung von Vollzugsdefiziten hat immer Vorrang vor der Erweiterung staatlicher Eingriffsbefugnisse“, heißt es in der Präambel zum Kapitel „Freiheit und Sicherheit“.
De Maizières hät
#232;res hätte es zwar leicht, sich von FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger inhaltlich abzusetzen. Die streitbare Bürgerrechtlerin würde jeden Vorschlag für neue Sicherheitsgesetze erstmal zurückweisen. Und dem einen oder anderen an der Unions-Basis würde es vielleicht sogar gefallen, die Liberalen dann als vermeintliches Sicherheitsrisiko darzustellen. Doch der bisherige Holperstart der Koalition hat gezeigt: Wenn sich Union und FDP streiten, nutzt dies vor allem der Opposition. Insofern ist die Zurückhaltung nachvollziehbar.Kriminalpolitische Notwendigkeiten gibt es auch nicht. Schließlich war der Gesetzgeber in den Jahren nach 2001 aktiv genug. So bekam während der Großen Koalition das Bundeskriminalamt (BKA) erstmals Befugnisse für die präventive Terrorbekämpfung. Früher waren für die Prävention nur die Länderpolizeien zuständig. Das war zu RAF-Zeiten kein Problem, weil bei der Verfolgung bereits begangener Anschläge die Prävention gleich miterledigt wurde. Gegen den islamistischen Terror mit ständig neuen Kleingruppen, Netzwerken und Einzeltätern brauchte das BKA jedoch eine eigenständige präventive Aufgabe. Es kann seit 2009 zum Beispiel in Einzelfällen präventiv Telefone abhören oder E-Mails mitlesen. Von dieser Befugnis dürfte das BKA in diesen Tagen wohl intensiv Gebrauch machen. Grüne und Linke hatten die BKA-Reform einst abgelehnt, weil dabei ein übermächtiges „deutsches FBI“ geschaffen werde. Besonders umstritten war die Online-Durchsuchung von Computern, die bisher aber nach BKA-Angaben kein einziges Mal angewandt wurde.Statt über neue Sicherheitsgesetze muss die Regierung zurzeit ohnehin die Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung führen. Aufgrund einer EU-Richtlinie wurde in Deutschland seit 2008 sechs Monate lang gespeichert, wer wann wen angerufen hat und wer wann wem eine Email schrieb. Ebensolang wurde festgehalten, wer sich wann wo mit dem Mobiltelefon bewegte und wer sich wann ins Internet einloggte. Auf diese Verbindungsdaten sollte die Polizei im Fall eines konkreten Verdachts zugreifen können. Doch im März 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für nichtig und ordnete die Löschung aller Daten an. Die Vorratsspeicherung sei zwar nicht per se unzulässig, doch müssten die Daten bei den Telefon- und Internetfirmen besser gesichert werden.Nun muss also ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt werden. Pikanterweise ist hierfür aber Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zuständig, die einst selbst zu den Klägern zählte und die anlasslose Speicherung von Daten immer noch ablehnt.Haft auf VerdachtSie spielt auf Zeit, weil die EU derzeit ja selbst die Richtlinie prüfe. Dagegen warnen die Konservativen vor „Schutzlücken“, etwa bei der Verfolgung von Kinderpornographie, aber auch von Terrorismus. Vor einer Woche forderte die Innenministerkonferenz einstimmig, dass „zügig“ ein Gesetzentwurf vorgelegt werden soll. Auch de Maizière ist dieser Ansicht, geht aber auch hier demonstrativ milde mit seiner Kabinettskollegin um. Mit Blick auf die Terrorwarnungen sagt er Sätze wie: „Das ist jetzt nicht die Stunde, um auf dem Rücken dieses Themas rechtspolitische Auseinandersetzungen zu verschärfen.“Das allerdings machen andere, etwa der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl: „Wer sich jetzt noch gegen die Vorratsdatenspeicherung wehrt, hat die Bedrohungslage nicht verstanden.“ Und der Hamburger Innensenator Heino Vahldiek (CDU) sagte: „Wenn wir jemand festnehmen, der einen Anschlag plante und dann können wir nicht feststellen, mit wem er in den Wochen zuvor kommuniziert hat, dann wäre das für die Sicherheitsbehörden ein Alptraum.“Richtig ist dieses Argument allerdings nur, wenn eine bisher nicht überwachte Person festgenommen wird. Für die rund 130 „islamistischen Gefährder“, denen jederzeit ein Terroranschlag zugetraut wird, braucht man keine Vorratsspeicherung, hier können die Verbindungsdaten (und die Gesprächsinhalte) schon jetzt auf richterlichen Beschluss gespeichert werden.Der weitgehendste Vorschlag kam in den letzten Tagen vom CSU-Politiker Norbert Geis. Er will die 130 Gefährder vorsorglich in Gewahrsam nehmen. Nach den Polizeigesetzen der Länder ist ein Unterbindungsgewahrsam derzeit aber nur zwischen zwei und 14 Tagen möglich, je nach Land. Eine langfristige Präventivhaft ohne konkreten Gefahrenverdacht dürfte nicht einmal per neuem Gesetz eingeführt werden, weil sie offensichtlich unverhältnismäßig ist. Ein deutsches Guantánamo wäre mit dem Grundgesetz sicher nicht vereinbar.Wenn es aber tatsächlich zu einem Anschlag in Deutschland kommt, dann dürfte die Lage schnell wieder anders aussehen. Dann dürfte von der öffentlichen Meinung nicht mehr Besonnenheit, sondern Tatkraft prämiert werden. Für diesen Fall hat natürlich auch Innenminister de Maizière eine Liste in der Hinterhand. Ende September hat die Zeitung Die Welt sie sogar einmal kurz vorgezeigt: Bestrafung der Sympathiewerbung für Terroristen, ein genereller Strafzuschlag für alle Taten mit Terrorbezug, die Befugnis zu Online-Durchsuchungen auch für den Verfassungsschutz, die Sicherheitsbehörden sollen zudem verschlüsselte Internet-Telefonate abhören dürfen.De Maizière zog die Vorschläge nach wenigen Tagen wieder zurück, zugunsten des Koalitionsfriedens. Aber das Signal war klar: Ich kann auch anders.