Der Muff unter Roben und Talaren

Urteil des Bundesverfassungsgerichts Die Universitäten sollen zurück ins 19. Jahrhundert
Exklusiv für Abonnent:innen

In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht den konservativen Verteidigern der Ordinarienuniversität Recht gegeben. Die Neugestaltung der Personalstruktur an den Hochschulen sei - wegen Überschreitung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes - insgesamt nichtig. Damit stehen zwei der wichtigsten Elemente einer Erneuerung der Hochschulen zur Disposition: die sogenannten "Juniorprofessuren" und die Abschaffung der Habilitation als obligatorische Voraussetzung für das Professorenamt.

Mit der fünften Novelle des Hochschulrahmengesetzes wollte die Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn wirklich einmal eine unabweisbare Reform: Nämlich eine aus dem 19. Jahrhundert überkommene Personalstruktur an unseren Hochschulen erneuern. Vor allem die Einf