Wohlfahrtsverbände schaffen Ein-Euro-Jobs Alte Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, müssen sich bald auf den Pflichtdienst von Billigarbeitern einstellen
Bis vor Kurzem liefen die Vertreter der Wohlfahrtsverbände noch Sturm gegen das Hartz-IV-Gesetz. Nun, da die Umsetzung von Hartz IV politisch kaum noch zu verhindern sein dürfte, scheint sich in den Führungsetagen von Caritas, DRK und Co. ein Paradigmenwechsel abzuzeichnen. Wurde seinerzeit gegen die (un)sozialen Auswirkungen gewettert - Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, prognostizierte etwa als direkte Folge von Hartz IV einen Anstieg der in Armut lebenden Menschen von derzeit 2,8 auf 4,5 Millionen - wird seither eifrig an der Bereitstellung vermeintlich geeigneter Ein-Euro-Jobs gearbeitet. So kündigte etwa DRK-Präsident Rudolf Seiters bereits Ende August die Schaffung von mehreren Tausend Billigjobs in sozialen Ei
Einrichtungen an, zum Beispiel in der stationären Altenpflege. Zum Jahreswechsel, rechtzeitig zur Startphase des Arbeitslosengeldes II (ALG II), wollen die Wohlfahrtsverbände circa 15.000 gemeinnützige Billigjobs schaffen. Ein Vorhaben, das keineswegs auf einhellige Zustimmung stößt. Im Zentrum der Kritik steht vor allem der Zwangscharakter der neuen "Beschäftigungsverhältnisse mit Mehraufwandsentschädigung" - so die offizielle Lesart. Experten sind skeptisch, ob ausgerechnet im sozialen Bereich, wo der Umgang mit oftmals hilfsbedürftigen Menschen im Vordergrund steht, ALG-II-Empfänger als unfreiwillige Dumpingjobber rekrutiert werden sollten. Außerdem ist bislang strittig, in welcher Form gewährleistet werden kann, dass es sich bei den vergebenen Tätigkeiten tatsächlich um zusätzliche Arbeit handelt, und eine Verdrängung von Beschäftigten des ersten Arbeitsmarktes vermieden werden kann.Wenn Charlotte G. am Montagmorgen den Einkaufzettel fertig geschrieben hat, setzt sie sich an den Küchentisch, trinkt ihren Malzkaffee und wartet auf den Zivildienstleistenden, der zweimal pro Woche für sie einkaufen geht. Die 89-jährige Berlinerin kommt mit den jungen Leuten schon seit Jahren gut zurecht, auch mit den Blau- oder Grünhaarigen oder denen "mit überall Metall im Gesicht". Dennoch könnte der aktuelle Zivi einer der Letzten sein, die bei Frau G. ihren Ersatzdienst verrichten. Zur Zeit arbeiten 55 Prozent aller Zivildienstleistenden im Bereich Pflegehilfe und Betreuung. Allein das Deutsche Rote Kreuz beschäftigt gegenwärtig 11.500 Kriegsdienstverweigerer. Doch der Zivildienst dürfte wohl, sollte die Abschaffung der Wehrpflicht umgesetzt werden, gänzlich der Vergangenheit angehören. Schon jetzt sind 60.000 Zivildienstplätze nicht besetzt. Nach den Plänen von Familienministerin Renate Schmidt sollen diese Stellen ab 2005 an Langzeitarbeitslose vermittelt werden. Obgleich im Falle der freien Zivistellen nicht die Gefahr besteht, dass reguläre Arbeitskräfte verdrängt werden, wird vielfach befürchtet, dass Einrichtungen und Pflegedienste langfristig gesehen aus Kostengründen vermehrt ALG-II-Empfänger einstellen werden. Die Sozialpolitische Opposition (SOPO) in Hamburg warnt vor einer "Spirale des Lohndumpings und der Entwertung von Qualifikationen".Werden also demnächst ungelernte Billigkräfte auf Alte und Kranke losgelassen oder werden arbeitslose Kranken- und Altenpflegerinnen als billige Ein-Euro-Kräfte in Altenheimen oder in der ambulanten Pflege jobben müssen? Nach regierungsamtlicher Verlautbarung dürfen die Billigjobs nur für unqualifizierte Tätigkeiten vergeben werden. Karin Kroh, Altenpflegerin und Betriebsratsvorsitzende einer DRK-Sozialstation in Hamburg betont daher: "Es braucht bislang keine qualifizierte Pflegekraft um ihren Arbeitsplatz zu fürchten." In der Tat wird zumindest der Versuch unternommen, derartigen Verdrängungsmechanismen vorzubeugen. Ungeklärt ist allerdings bisher, wie und durch wen der Terminus "unqualifiziert" definiert und dessen Einhaltung überwacht werden soll.Es besteht bei den zuständigen Ministerinnen Renate Schmidt und Ulla Schmidt zwar theoretisch Einigkeit darüber, dass niemand zu sozialem Engagement gezwungen werden kann, in der Praxis wird sich ein ALG-II-Bezieher die Ablehnung einer angebotenen Arbeitsstelle nicht erlauben können, ohne Leistungskürzungen oder gar Sperren zu riskieren. De facto besteht somit ein Zwangscharakter hinsichtlich der Ausübung einer sozialen Tätigkeit."Das kann bös´ ins Auge gehen", sagt Rosemarie G., Schwesternhelferin in der ambulanten Altenpflege. Die 51-Jährige betreut seit gut einem Jahrzehnt Alte und Kranke und sie weiß, dass gerade in diesem Beruf neben fachlichem Wissen vor allem psychologisches Einfühlungsvermögen, Geduld und eine äußerst strapazierfähige, empathische Grundhaltung dringend erforderlich sind. Die Eignung eines Arbeitslosen sollte zwar von den Einrichtungen vorab geprüft werden - wobei Nichteignung keine Sanktionen zur Folge hat, Nichtantritt trotz attestierter Eignung jedoch sehr wohl. "Die Verbände müssen", laut Renate Schmidt, "die Möglichkeit haben, Menschen, wenn sie nicht geeignet sind, abzulehnen." Was aber passiert mit den Menschen, die sich entgegen einer positiven Einschätzung durch den potenziellen Arbeitgeber eine derartige Tätigkeit einfach nicht zutrauen?In der Altenpflege wird sich der Einsatz von examiniertem Fachpersonal noch mehr auf einen minimalen, medizinischen Kernbereich (Ausführung von Arztanordnungen, Delegation ärztlicher Tätigkeiten) beschränken. Dies bedeutet zum einen, dass wichtige pflegerische Tätigkeiten, wie psychosoziale Betreuung, Grundpflege, Krankenbeobachtung oder Prophylaxen aus dem Berufsalltag verschwinden werden. Zum anderen steigt der finanzielle Anreiz auf Seiten der Arbeitgeber, eben diese Tätigkeiten von ungelernten Hilfskräften erledigen zu lassen, durch die Möglichkeit der Rekrutierung von Ein-Euro-Jobbern enorm an. Es scheint unrealistisch, dass ALG-II-Empfänger nur für unqualifizierte Tätigkeiten wie Einkaufen, Botengänge oder Begleitung bei Arztbesuchen eingesetzt werden.Schon heute sind Sozialhilfeempfänger vielerorts aus gemeinnützigen Einrichtungen nicht mehr wegzudenken. In den 97 Kindertagesstätten des Berliner Stadtteils Pankow, zum Beispiel, arbeiten 412 Sozialhilfeempfänger (jeweils 15 Tage pro Monat vier Stunden täglich), und zwar je nach Qualifikation nicht nur als Reinigungs- oder Küchenhilfen, sondern auch in der Kinderbetreuung. In der (Alten)Pflege bedeutet dies, dass jegliche nicht-medizinische Zuwendung schon bald von unqualifizierten Billigkräften erledigt werden könnte. In Anbetracht solcher Aussichten verkommt eine humanistische, ganzheitliche Pflege vollends zur Utopie.Die bisherige Hartz-Gesetzgebung dürfte nur der Anfang vom Ende aller sozialpolitischen Redlichkeit sein. Schon werden Stimmen laut, denen die Entlohnung der Dumpingjobs allen Ernstes zu üppig erscheint. So rechnet beispielsweise das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW) vor, dass ein Ein-Euro-Jobber einschließlich ALG II, Miet- und Heizungskostenzuschuss (!) auf einen Stundenlohn von 8,20 Euro kommt (bei einem Verheirateten mit zwei Kindern unter sieben Jahren sollen es sogar 12,40 Euro sein). Dies sei mehr als Facharbeitniveau und damit absolut überbezahlt. Die Kölner halten demgegenüber eine "Aufwandsentschädigung" von 50 Cent pro Stunde für wesentlich angemessener.Allen Protesten zum Trotze stößt Hartz IV bei nicht wenigen Bundesbürgern zumindest insgeheim durchaus auf Zustimmung. Schließlich ist die jahrelange Propaganda von den "arbeitslosen ist gleich arbeitsscheuen Drückebergern" nicht ohne spürbaren Einfluss geblieben. Wer derzeit dem Zeitgeist entkommen will, muss schon in älteren Schriften kramen. Manchmal findet man ein Perle, zum Beispiel Heinrich Bölls "Anekdote zur Senkung der Arbeitsmoral".
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