FREITAG: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 8. März bezüglich der Kohl-Akte folgt einer Interpretation des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG), das die Forschung über Personen der Zeitgeschichte erschwert, wenn nicht verhindert. Was sind die Folgen des "Kohl-Urteils"?
JOHANNES BELEITES: Sämtliche Personen der Zeitgeschichte, Funktionäre und Amtsträger müssen seither gefragt werden, ob Daten zu ihrer Person an Journalisten und Historiker herausgegeben werden oder nicht und sie können letztlich darüber entscheiden. Das betrifft eben auch Systemträger der DDR, die an der Repression beteiligt waren, aber keine Stasi-Mitarbeiter waren, zum Beispiel Richter. Sie entscheiden zu lassen, widerspricht ganz vehement der eigentlichen Au
eigentlichen Aufklärungsintention des Gesetzes. Das Gericht hat einen missverständlich formulierten Passus im Gesetz als eindeutig bezeichnet, obwohl er nicht eindeutig ist. In der Auslegung des Gerichts wird dieser überflüssig. Das kann aber nicht im Sinn des Gesetzgebers gewesen sein.Es geht dabei um den Paragraphen 32, der sich auf Personen der Zeitgeschichte bezieht... Ja, der lautet sinngemäß, Unterlagen über Personen der Zeitgeschichte, Amtsträger und Inhaber politischer Funktionen können für Forschung und Presse herausgegeben werden, soweit es sich nicht um Betroffene oder Dritte handelt. Ursprünglich war damit intendiert, dass man, wie das auch im normalen Archivrecht der Fall ist, mit Daten dieser Personengruppe zur Zeitgeschichtsforschung freier umgehen kann als mit Daten "normaler" Bespitzelter. Und Zeitgeschichtsforschung mit anonymisierten Akten zu machen, ist unmöglich.Der Vorschlag der rot-grünen Koalition zur Novellierung des StUG ist ein Kompromiss: die Persönlichkeitssphäre betreffende Informationen sollen unkenntlich gemacht werden. Die Teile der Akten, für die das nicht zutrifft, sollen herausgeben werden. So war es immer gängige Praxis. Schafft dieser Vorschlag überhaupt mehr Klarheit? Diese Novellierung würde die Praxis, wie sie bis zum Kohl-Urteil herrschte, wieder auf eine rechtliche Grundlage stellen. Das Gericht hat festgestellt, dass die bisherige Praxis rechtswidrig gewesen ist. Um so weiterzumachen wie vor dem Urteil, muss man also erst eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen. Das würde diese Novellierung tun - nur etwas eingeschränkter als vorher.Ist das Bürgerkomitee Leipzig mit den Änderungen der Koalition einverstanden? Im Grundsatz können wir damit leben. Wir hätten das Benachrichtigungsverfahren anders geregelt. Jetzt soll jede Person über die Herausgabe von Daten benachrichtigt werden, auch wenn sie nur erwähnt wird. Das zieht einen riesigen Verwaltungsaufwand nach sich. Es wäre besser gewesen, die Benachrichtigungsregelung daran zu binden, ob jemand einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt hat. Denn damit hat jemand signalisiert, dass er Interesse an den Akten hat und es entfällt die aufwändige Anschriftenermittlung. Außerdem hätten wir die Bindung des wissenschaftlichen Zugangs zu den Akten an den Zweck der MfS-Aufarbeitung aufgehoben: Man darf der Wissenschaft nicht vorschreiben, mit welcher Fragestellung sie forschen soll. Am Montag gab es auf Betreiben von der CDU/CSU-Fraktion eine erneute Anhörung des StUG. Zur Frage stand, ob die Vorschläge von Rot-Grün verfassungskonform sind. Gab es neue Erkenntnisse? Nein. Es hat am 25. April schon eine Anhörung gegeben, in der alle Fragen geklärt worden sind. Und zwar so erschöpfend, dass sie schon eine Stunde früher als geplant beendet werden konnte, auch die CDU/CSU-Fraktion hatte damals keine Fragen mehr. Durch die erneute Anhörung konnte die Fraktion die Verabschiedung des Gesetzes um eine Woche verzögern. Die könnte wegen Sommerpause und Wahl am Ende beim Verfahren im Bundesrat fehlen...Wie sollte die Praxis der Gauck-Behörde in Zukunft aussehen, wie kann ein differenzierter Umgang mit den Daten gefunden werden? Ganz einfach, nämlich so, wie es auch bisher gehandhabt wurde, dass man im Einzelfall abwägt zwischen den widerstreitenden Grundrechten. Journalisten und Wissenschaftler haben ja ein Recht auf Informationsfreiheit. Und der Einzelne, der dort genannt wird, hat sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die beiden Grundrechte stehen sich gleichrangig gegenüber und deshalb muss im Einzelfall eine Abwägung stattfinden. Und zwar anhand der einzelnen Informationen. Das ist Aufgabe der Behörde.Das StUG ist eigentlich kein typisches Beispiel parteipolitischen Streits. Die Union appelliert, zur sogenannten Koalition der Vernunft zurückzukehren. Die Situation ist aber völlig verfahren. Warum ist es so schwierig, sich parteiübergreifend über die Novellierung des StUG zu einigen? Kurz gesagt, weil der Einfluss von Helmut Kohl in der CDU/CSU-Fraktion ein ganz erheblicher ist. Den Juristen war immer klar, dass es gewisse Zweifel bezüglich des Paragraphen 32 gibt. Man hätte das eigentlich viel früher klar stellen sollen. Ohne den Casus Kohl wäre das viel leichter gewesen. Da Kohl eine der bedeutendsten lebenden politischen Persönlichkeiten des Landes ist, ist es verständlich, dass seine Fraktionskollegen jetzt gewisse Schwierigkeiten haben. Möglicherweise ist die Koalition der Vernunft zur Zeit nicht herzustellen. Wenn man jetzt lediglich umsetzen würde, was zwischen den Parteien konsensfähig ist, dann wäre die Koalition der Vernunft eben nicht mehr vernünftig.Sehen Sie eine Chance für ein neues Gesetz noch in dieser Legislaturperiode? Ja, da bin ich Optimist. Am Ende der Woche könnte es im Bundestag verabschiedet werden. Wenn der Bundesrat dann keinen Einspruch erhebt oder mit Mehrheit den Vermittlungsausschuss anruft, erlangt es Rechtskraft. Ich bin mir sehr sicher, dass den neuen Ländern, unabhängig davon, von welcher Partei sie regiert werden, sehr klar ist, dass dies sozusagen ein Gesetz für ihre Landeskinder ist, und dass man es jetzt nicht kippen sollte, denn damit würde die Aufarbeitung der Geschichte dieser Länder praktisch zunichte gemacht werden.Das Gespräch führte Connie UschtrinJohannes Beleites ist Sachverständiger für die Aufarbeitungsinitiativen. Er hat für das Bürgerkomitee Leipzig einen Novellierungsvorschlag zum StUG verfasst (www.havemann-gesellschaft.de). Zuletzt publizierte er zur MfS-Haftanstalt in Schwerin: Johannes Beleites: "Schwerin, Demmlerplatz".