Der umstrittene Tod

Sterbehilfe bei Neugeborenen Das Hygiene-Museum würdigt einen zweifelhaften journalistischen Beitrag

Seit acht Jahren vergeben die Stiftung des Deutschen Hygiene-Museums und die Deutsche Krankenversicherung AG den auf 12.000 Euro dotierten Medienpreis "Im Zentrum der Mensch". Bisher gab es deswegen keine besonderen Vorkommnisse. Doch in diesem Jahr fiel die Wahl der Jury auf den Beitrag Der gute Tod von Erwin Koch. Der Text beschäftigt sich mit der Tötung behinderter Neugeborener in den Niederlanden. Diese Praxis ist dort seit letztem Jahr nach einem "Groninger Protokoll" straffrei, wenn die Kinder "schwer leiden", als nicht therapierbar gelten und die Eltern sowie zwei weitere Ärzte der Euthanasie zugestimmt haben. Dr. Eduard Verhagen, Jurist und leitender Kinderarzt des Universitären Medizinischen Zentrums in Groningen ist einer der Autoren dieses Protokolls. Aus gutem Grund: Schon vor Verabschiedung der neuen Regelung hatte Verhagen vier Kinder zu Tode gebracht - gegen geltendes niederländisches Recht.

Der Autor Erwin Koch hat den Kinderarzt besucht und für das Schweizer Magazin porträtiert. Im preisgekrönten Artikel erfahren die Leser und Leserinnen, dass Verhagen viele Briefe bekommt. Von namenlosen Kritikern der Euthanasie soll er als "Hitler", "Dr. Death", "Dr. Mengele" und "arisches Monster" bezeichnet worden sein. Von verzweifelten Eltern behinderter Neugeborener aber werde sein Mut gelobt. Eine Problematisierung ärztlichen Tötungsrechtes findet nicht statt. Davon, dass auch im Nachbarland die Tötung von Neugeborenen kontrovers diskutiert wird, ist nicht die Rede. Die hohen Dunkelziffern, die in offiziellen Untersuchungen über die Euthanasiepraxis bei entscheidungsfähigen Erwachsenen vermutet werden, bleiben unerwähnt. Erwin Koch lässt ausschließlich Eduard Verhagen sprechen. Dieser erzählt von einem kranken Kind, das schwer leidet, aber nicht getötet wird, weil es die Gesetzeslage nicht zuließe. Der Arzt berichtet von eigenen Euthanasie-Erfahrungen. Es sei auf eine gewisse Weise angenehm oder schön zu erleben, "wie das Kind sich entspanne, wie es, zum ersten Mal, die Fäuste öffne..."

Die sozialpolitischen Wirkungen legalisierter Sterbehilfe sind in dem prämierten Beitrag kein Thema. Die Tatsache, dass Verhagen nicht nur ein in tragischen Konflikten stehender Therapeut ist, sondern sich politisch für die Ausweitung des ärztlichen Tötungsrechtes engagiert, ist randständig. Geschwiegen wird auch von den vielen Bemühungen in der Neugeborenen- und Palliativmedizin. Tendenziöse und emotionalisierende Berichte dieser Art sind derzeit nicht selten in den Medien. Im Kontext einer Ausstellung über Tödliche Medizin im Nationalsozialismus diesen Bericht zu prämieren, ist allerdings von besonderer symbolischer Bedeutung. Der Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten und der Arbeitskreis zur Erforschung der NS-Euthanasie und Zwangssterilisation haben einen offenen Brief an den Museumsdirektor Klaus Vogel verfasst: "Das Leben unter der Bedingung von Behinderung" werde über journalistische Beiträge auf diesem Niveau herabgewürdigt. Die Preisvergabe widerspreche dem erklärten Bemühen des Museums, eine "differenzierte und historisch versierte Auseinandersetzung mit dem Thema Euthanasie" zu führen. Die Behindertenpolitischen Sprecher und Sprecherinnen aller Fraktionen im Deutschen Bundestag protestierten gemeinschaftlich gegen die Preisverleihung.

Das Deutsche Hygiene-Museum, die Krankenversicherung DKV und die an der Entscheidung beteiligten Jurymitglieder aus den Wissenschaftsressorts vom Stern, Spiegel, Geo und der Sächsischen Zeitung "halten die Kritik für unangemessen". Die Pressestelle ließ ferner vermelden: "Die Aufrechterhaltung des Lebens unter Einsatz aller verfügbaren medizinisch-technischen Mittel bedeute gleichzeitig die Verlängerung ihrer Leiden, während eine Beendigung der Leiden mit dem Makel der Kindestötung behaftet sei." Sicher gibt es schwierige Entscheidungen im medizinischen Alltag. Sie werden nicht einfacher, wenn Medienschaffende Einzelfälle dramatisieren und Tötungshandlung als alternativlos, ästhetisch und leidvermeidend vorstellen. Allerdings werden mit solchen Berichten und Belobigungen sozialpolitische und wirtschaftliche Kalküle mit dem Leben und Sterben schwerstkranker Menschen reibungsloser in juristische Normen und gesellschaftliche Phantasien eingeschrieben.


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